Rechtssatz
Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtsweges ist von den Klagsbehauptungen auszugehen. Maßgebend ist die Natur des erhobenen Anspruches. Es kommt auf den Inhalt und nicht auf den bloßen Wortlaut des Begehrens, aber auch nicht darauf an, ob es berechtigt ist; darüber, ob der behauptete Anspruch auch begründet ist, ist erst in der Sachentscheidung abzusprechen. Bei der Beurteilung der Zulässigkeit des Rechtsweges kommt es nur darauf an, ob nach dem Inhalt der Klage ein privatrechtlicher Anspruch erhoben wird, über den die ordentlichen Gerichte zu entscheiden haben.
Normen
JN §1 BIa
VerG 2002 §8
4 Ob 339/71 | OGH | 07.09.1971 |
Veröff: ÖBl 1972,42 |
1 Ob 130/73 | OGH | 05.09.1973 |
Veröff: EvBl 1974/54 S 128 |
8 Ob 251/74 | OGH | 21.01.1975 |
nur: Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtsweges ist von den Klagsbehauptungen auszugehen. Maßgebend ist die Natur des erhobenen Anspruches. (T1)<br/>Veröff: SZ 48/3 |
3 Ob 2/75 | OGH | 28.01.1975 |
nur T1; Beisatz: Hier: Privatrechtliche Nebenverpflichtung betreffend Vergabe von Gewerbeberechtigung. (T2) |
7 Ob 580/77 | OGH | 02.06.1977 |
nur T1 |
2 Ob 519/78 | OGH | 01.06.1978 |
nur T1; Beisatz: Untersagung der Wegbenützung, soweit sie den Rahmen der agrarbehördlichen Bewilligung übersteigt. (T3) |
8 Ob 562/78 | OGH | 11.10.1978 |
Vgl |
4 Ob 568/78 | OGH | 28.11.1978 |
Beisatz: Bringungsrecht auf Alpweg. (T4) |
6 Ob 587/79 | OGH | 02.05.1979 |
nur T1; Beisatz: Klage gegen einen Dritten wegen Beschädigung eines Zaunes, hinsichtlich dessen die Kläger gegenüber einer Bringungsgemeinschaft erhaltungspflichtig sind. (T5) |
1 Ob 22/80 | OGH | 17.12.1980 |
nur T1 |
1 Ob 37/81 | OGH | 07.10.1981 |
Vgl auch; nur T1; Beisatz: Ohne Einfluss ist es hingegen, was der Beklagte einwendet und ob der behauptete Anspruch begründet ist. (T6) |
6 Ob 808/81 | OGH | 24.11.1982 |
nur T1; Beis wie T6 nur: Ohne Einfluss ist es hingegen, was der Beklagte einwendet. (T7)<br/>Beisatz: Auch die Feststellungen sind nicht heranzuziehen. (hier: Aufteilungsverfahren). (T8) |
7 Ob 552/83 | OGH | 10.03.1983 |
Auch; nur: Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtsweges ist von den Klagsbehauptungen auszugehen. Maßgebend ist die Natur des erhobenen Anspruches. Es kommt auf den Inhalt und nicht auf den bloßen Wortlaut des Begehrens, aber auch nicht darauf an, ob es berechtigt ist; darüber, ob der behauptete Anspruch auch begründet ist, ist erst in der Sachentscheidung abzusprechen. (T9) |
4 Ob 145/85 | OGH | 28.10.1985 |
Beis wie T6; Beisatz: Dies gilt auch dann, wenn dem erhobenen Anspruch eine Einwendung entgegengehalten wird, die sich auf einen öffentlich - rechtlichen Titel stützt. (T10) <br/>Veröff: Arb 10479 = JBl 1986,803 |
8 Ob 73/85 | OGH | 18.12.1985 |
Beis wie T6; Veröff: ZVR 1987/42 S 126 |
8 Ob 555/88 | OGH | 23.06.1988 |
Beis wie T10; Veröff: SZ 61/154 |
7 Ob 724/89 | OGH | 21.12.1989 |
Beisatz: Einwendungen des Beklagten haben in der Regel keinen Einfluss auf die Beurteilung der Zulässigkeit des Rechtsweges. (T11) |
1 Ob 34/90 | OGH | 18.09.1991 |
Auch; nur T1; Veröff: MR 1992,154 = ÖBl 1993,133 |
1 Ob 44/92 | EGMR | 29.01.1993 |
Auch; nur T1; Veröff: SZ 66/12 = EvBl 1993/194 S 812 |
1 Ob 2/95 | OGH | 23.06.1995 |
Auch; nur T9; Beisatz: Die meritorische Berechtigung des Anspruches hat bei Beurteilung der Rechtswegzulässigkeit außer Betracht zu bleiben. (T12) |
1 Ob 49/95 | OGH | 22.11.1995 |
Auch; nur T1; nur: Bei der Beurteilung der Zulässigkeit des Rechtsweges kommt es nur darauf an, ob nach dem Inhalt der Klage ein privatrechtlicher Anspruch erhoben wird, über den die ordentlichen Gerichte zu entscheiden haben. (T13)<br/>Veröff: SZ 68/220 |
4 Ob 587/95 | OGH | 21.11.1995 |
Beisatz: Die Zulässigkeit des Rechtsweges ist nicht danach zu beurteilen, welche Ansprüche der Kläger (oder Antragsteller) aus dem dargestellten Sachverhalt ableiten könnte, sondern nur danach, welchen Rechtsgrund er tatsächlich in Anspruch genommen hat (ZBl 1922/280 ua). (T14) |
2 Ob 267/99z | OGH | 28.09.2000 |
nur T1; Beis wie T6; Beisatz: Hier: Antrag auf Einräumung eines Notweges. (T15) |
1 Ob 29/02z | OGH | 26.02.2002 |
Auch; Beisatz: Stützt der Kläger sein Begehren auf einen privaten Rechtstitel, obwohl der Beklagte als Organ eines Rechtsträgers hoheitlich handelte, ist die Klage mangels Zulässigkeit des Rechtswegs zurückgewiesen. (T16) |
7 Ob 135/02g | OGH | 08.07.2002 |
Auch; Beis wie T6; Beis wie T8; Beisatz: Auch amtliches Wissen und Feststellungen, die das Gericht aufgrund bereits durchgeführter Beweise getroffen hat, sind für diese Frage ohne Belang. (T17)<br/>Beisatz: Hier: Wildschäden. (T18) |
4 Ob 223/04d | OGH | 30.11.2004 |
Beisatz: Hier: Jagdpachtvertrag. (T19) |
10 Ob 86/05b | OGH | 18.10.2005 |
Auch; Beis wie T10; Beisatz: Hier: Abnahme und Verwahrung eines Passes durch faktische Amtshandlung im Rahmen eines Asylverfahrens; Behörde setzt bewusst ihr hoheitliches Handeln fort, indem sie den bedenklichen Reisepass (offensichtlich zwecks Verhinderung seiner Verwendung als Identitätsnachweisdokument) weiterhin einbehält. (T20) |
1 Ob 122/06g | OGH | 12.09.2006 |
nur T13; Beis wie T10; Beisatz: Hier wird der Anspruch auf die Verletzung einer nach den Klagsbehauptungen ersessenen Dienstbarkeit (Servitutsklage) - somit auf einen privatrechtlichen Anspruch - gestützt, wofür dem Beschwerten der Rechtsweg offensteht; dies auch dann, wenn eingewendet wird, man berufe sich inhaltlich lediglich auf einen im öffentlichen Recht wurzelnden Gemeingebrauch. (T21) |
1 Ob 34/07t | OGH | 11.09.2007 |
Vgl auch; Beisatz: Der Rechtsweg ist auch ausgeschlossen, wenn zwar ein privatrechtlicher Eingriff behauptet wird, das Begehren auf Unterlassung aber zeigt, dass in Wahrheit der beklagten Partei hoheitliches Handeln untersagt werden soll. (T22) |
10 ObS 120/07f | OGH | 09.10.2007 |
Beisatz: Hier: Sozialhilfe gemäß § 5 Abs 1 lit d TSHG. (T23)<br/>Veröff: SZ 2007/155 |
8 ObA 40/07a | OGH | 28.02.2008 |
Auch; Beisatz: Die Versetzung beziehungsweise Verwendungsänderung eines Beamten erfolgt in Ausübung der Diensthoheit des Bundes und kann als solche nur im Verwaltungsweg überprüft werden. (T24)<br/>Beisatz: Hier: Behauptung, eine Maßnahme sei als unzulässige Versetzung beziehungsweise Verwendungsänderung zu qualifizieren. (Verneinung der Zulässigkeit des Rechtswegs). (T25) |
5 Ob 41/09d | OGH | 07.07.2009 |
Vgl; Beisatz: Die Zulässigkeit des streitigen oder außerstreitigen Rechtswegs ist anhand der Behauptungen und des Begehrens im verfahrenseinleitenden Schriftsatz zu beurteilen. (T26) |
6 Ob 63/09x | OGH | 05.08.2009 |
Beis wie T10; Beisatz: Hier: Der Rechtsweg über die Klage gegen eine Gemeinde ist unzulässig, soweit damit die Feststellung der Unzulässigkeit der Verwendung von Parkuhren oder der Einhebung anderer Gebühren begehrt wird. (T27) |
4 Ob 73/09b | OGH | 14.07.2009 |
Vgl; Beisatz: Hier: Zulässigkeit des Rechtswegs nach § 8 VerG 2002. (T28) |
4 Ob 131/09g | OGH | 08.09.2009 |
Auch; Beisatz: Macht der Kläger nach dem für die Zulässigkeit des Rechtswegs allein maßgeblichen Inhalt der Klage einen vom Vertragsverhältnis zwischen den Streitteilen unabhängigen privatrechtlichen Anspruch (hier: Eigentumsfreiheitsklage) geltend, für dessen Bestehen ein Vertragsverhältnis zwischen Netzzugangsberechtigten und Netzbetreibern nicht denknotwendige Voraussetzung ist, kann die Einrede der Unzulässigkeit des Rechtswegs nicht darauf gestützt werden, dass eine Streitigkeit zwischen Netzzugangsberechtigten und Netzbetreibern über die aus diesem Verhältnis entspringende Verpflichtung iSd § 21 Abs 2 ElWOG vorliege. (T29) |
9 ObA 64/10t | OGH | 28.07.2010 |
nur: Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtsweges ist von den Klagsbehauptungen auszugehen. Maßgebend ist die Natur des erhobenen Anspruches. Es kommt auf den Inhalt und nicht auf den bloßen Wortlaut des Begehrens an. (T30)<br/>Beisatz: Hier: Fall einer Zuweisung eines Beamten an einen ausgegliederten Rechtsträger. (T31) |
4 Ob 102/10v | OGH | 13.07.2010 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: § 47 Abs 2 sbg EinforstungsrechteG. (T32)<br/>Veröff: SZ 2010/83 |
9 Ob 77/10d | OGH | 29.08.2011 |
nur: Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtsweges ist von den Klagsbehauptungen auszugehen. (T33) |
2 Ob 98/11t | OGH | 10.11.2011 |
Auch; nur T13; Beis wie T7; Auch Beis wie T10 |
4 Ob 111/14y | OGH | 17.07.2014 |
Auch; Beis wie T29; Beisatz: Nach § 21 Abs 2 ElWOG wird nur für Netzzugangsberechtigte die zwingende Vorschaltung der Regulierungsbehörde angeordnet. Netzbetreibern wird im Interesse der rascheren Durchsetzung ihrer typischerweise dem Grunde und der Höhe nach in Wahrheit unstrittigen Ansprüche der direkte Zugang zu den Gerichten ermöglicht. (T36) |
1 Ob 221/14b | OGH | 03.03.2015 |
Vgl; Beisatz: Hier: Zum Tir FischereiG 2002. (T38)<br/>Veröff: SZ 2015/15 |
9 ObA 52/16m | OGH | 24.06.2016 |
Auch; Beisatz: Siehe aber 9ObA33/18w (Aufhebung durch VfGH vom 28. 2. 2018, K I 5/2017-12, infolge negativen Kompetenzkonflikts). (T38a) |
1 Ob 98/16t | OGH | 27.09.2016 |
Beisatz: Hier: Wasserbezugsentgelte nach dem WLVG 2007 (Gesetz über den Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland, LGBl 2007/73); hier privatrechtlicher Natur. (T39) |
8 ObA 7/16m | OGH | 25.10.2016 |
Auch; Beisatz: Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs ist grundsätzlich von den Klagebehauptungen auszugehen, dabei ist aber nicht allein der Wortlaut des Begehrens, sondern die Natur bzw das Wesen des geltend gemachten Anspruchs maßgebend. (T40) |
1 Ob 187/17g | OGH | 27.02.2018 |
Vgl; Beis wie T26; Beisatz: Amtswegiges Aufgreifen des Fehlens der Prozessvoraussetzung der Zulässigkeit des streitigen Rechtswegs im Revisionsverfahren. (T41)<br/>Beisatz: Hier wird mit Klage (Unterlassung, Duldung) ein auf die Mitbenützung der gemeinsamen Sache (Weggrundstück, Realrecht) gerichteter Anspruch geltend gemacht, womit eine Streitigkeit nach § 838a ABGB (Antrag auf Benützungsregelung) vorliegt, für die das Verfahren außer Streitsachen vorgesehen ist. (T42) |
3 Ob 1/19x | OGH | 20.03.2019 |
Auch; nur T1; nur T9; Beis wie T11; Beis wie T12; Beis wie T14; nur T30; Beis wie T40 |
2 Ob 45/20m | OGH | 28.01.2021 |
Beisatz: Hier: Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch zwischen Jagdpächter und Grundeigentümer. (T43) |
1 Ob 124/23a | OGH | 20.12.2023 |
vgl; Beisatz wie T8; Beisatz wie T14<br/>Beisatz: Hier: Zur Frage der Zulässigkeit des Rechtswegs iZm § 9 Abs 5 AHG. (T47) |
Dokumentnummer
JJR_19710907_OGH0002_0040OB00339_7100000_002
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)