Rechtssatz
Wenn eine nach dem Wortlaut des Gesetzes immerhin vertretbare Rechtsauffassung in der Folge von den Gerichten nicht geteilt wurde, ist dies kein Verstoß gegen § 1 UWG. Es kommt vor allem darauf an, ob die Auffassung über den Umfang der Befugnisse durch das Gesetz so weit gedeckt ist, dass sie mit gutem Grund vertreten werden kann; trifft dies zu, dann kann diese Auslegung der gesetzlichen Vorschrift und die darauf beruhende Tätigkeit nicht mehr als eine gegen das Anstandsgefühl der betroffenen Verkehrskreise verstoßende Handlung angesehen werden. - "Metro-Post".
Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch
4 Ob 312/82 | OGH | 18.01.1983 |
nur: Wenn eine nach dem Wortlaut des Gesetzes immerhin vertretbare Rechtsauffassung in der Folge von den Gerichten nicht geteilt wurde, ist dies kein Verstoß gegen § 1 UWG. (T1)<br/>Beisatz: Metro-Post II (T2) |
4 Ob 305/82 | OGH | 22.02.1983 |
nur: Es kommt vor allem darauf an, ob die Auffassung über den Umfang der Befugnisse durch das Gesetz so weit gedeckt ist, dass sie mit gutem Grund vertreten werden kann; trifft dies zu, dann kann diese Auslegung der gesetzlichen Vorschrift und die darauf beruhende Tätigkeit nicht mehr als eine gegen das Anstandsgefühl der betroffenen Verkehrskreise verstoßende Handlung angesehen werden. (T3)<br/>Beisatz: Hier: § 57 Abs 1 GewO - "Schönheitsparty III". (T4) |
4 Ob 337/83 | OGH | 10.05.1983 |
Auch; Beisatz: Keine vertretbare Rechtsauffassung bei Inventurverkauf außerhalb des von der Kammer der gewerblichen Wirtschaft festgesetzten Zeitraumes. (T5) <br/>Veröff: ÖBl 1983,136 |
4 Ob 357/83 | OGH | 06.09.1983 |
nur T3; Beisatz: Reisen in der Bank. (T6) <br/>Veröff: ÖBl 1983,165 |
4 Ob 393/83 | OGH | 08.11.1983 |
Beisatz: Auch ein Zuwiderhandeln gegen eine in einer einstweiligen Verfügung ausgesprochene Rechtsmeinung ist entschuldbar, wenn die gegenteilige Auffassung vertretbar ist und eine höchstgerichtliche Judikatur nicht vorliegt. - "Metro-Post III" (T7) |
4 Ob 416/82 | OGH | 13.12.1983 |
Auch; nur T3; Beisatz: Die Beurteilung der Frage, ob ein bestimmtes Verhalten den guten Sitten im geschäftlichen Verkehr zuwiderläuft, steht allein dem Gericht zu. - "Diagnose-GesmbH". (T8) |
4 Ob 302/84 | OGH | 24.01.1984 |
nur T1; Beisatz: Hier: Vertragliche Bindung (MRV-Ski). (T9) |
4 Ob 379/84 | OGH | 13.11.1984 |
nur T3; Beisatz: Hier: Stukkateurgewerbe (T10) |
4 Ob 335/85 | OGH | 23.04.1985 |
Auch; nur T1; Beisatz: Untersagtes Gewerbe. (T11) |
4 Ob 355/85 | OGH | 10.09.1985 |
Vgl auch<br/>Veröff: ÖBl 1986,18 = RZ 1986/1 S 7 |
4 Ob 305/86 | OGH | 18.02.1986 |
nur T3; Beisatz: Heilmasseur (T12) |
4 Ob 301/86 | OGH | 18.02.1986 |
nur T3; Beisatz: Verneint für AMG bei "Rheumatee", "Gichttee" und "Blutdrucktee" in Verbindung mit eindeutigen Zweckbestimmungsangaben wie "zur Erhöhung des Blutdrucks" oder "zur Senkung des Blutdrucks". - "Gesundheitstee" (T13) <br/>Veröff: SZ 59/32 = EvBl 1986/100 S 368 = ÖBl 1986,45 = ern 1986,894 |
4 Ob 326/86 | OGH | 13.05.1986 |
Auch; Beisatz: Vertretbare Auffassung, dass die Übernahme eines Gesamtauftrages zur Errichtung einer Stahlhalle jedenfalls dann durch § 33 Abs 1 Z 3 GewO gedeckt sei, wenn die nach § 157 Abs 1 GewO den konzessionierten Baumeistern vorbehaltenen Planungsarbeiten und Berechnungsarbeiten nach der Auftragserteilung an einen befugten Baumeister weitergegeben werden. (T14) |
4 Ob 352/86 | OGH | 01.07.1986 |
nur T3; Beisatz: Hier: Ausschluss durch Berufung auf KosmetikV, BGBl 1984/337 - "KosmetikV". (T16) <br/>Veröff: MR 1986 H5,29 = ÖBl 1986,155 = ern 1987,271 |
4 Ob 1313/86 | OGH | 29.09.1986 |
Vgl auch; nur T3; Beisatz: Hier: Zurückweisung eines außerordentlichen Rechtsmittels, weil Ansicht durch Bescheid (LMG) gedeckt. (T17) |
4 Ob 340/86 | OGH | 15.12.1986 |
Beisatz: Gesundheitstees II (T18)<br/>Beis wie T13<br/>Veröff: ÖBl 1987,71 |
4 Ob 307/87 | OGH | 17.02.1987 |
nur T3; Beisatz: Warum die Grundsätze zur fehlenden subjektiven Vorwerfbarkeit eines Wettbewerbsverstoßes bei der Verletzung von Rechtsvorschriften, die dem Schutz der Volksgesundheit dienen, nicht gelten sollten, ist nicht einzusehen. (T19) |
4 Ob 1316/86 | OGH | 10.03.1987 |
Vgl auch; Beis wie T13; Beisatz: Gesundheitstee III (T20) |
4 Ob 389/86 | OGH | 10.03.1987 |
nur T3; Beis wie T13; Beisatz: Daher keine Berufung auf die gegenteiligen Rechtsauskünfte des Teelieferanten und das Ausbleiben von Beanstandungen durch die Verwaltungsbehörden. (T21) |
4 Ob 378/86 | OGH | 24.03.1987 |
Beisatz: Hier: Erlass des BMGU betreffend die "Einstufung von teeähnlichen Produkten" - "Kräutertee V". (T22) <br/>Veröff: JBl 1987,730 |
4 Ob 334/87 | OGH | 19.05.1987 |
Auch; nur T3; Beisatz: Hier: Begriff "Glücksspiel" im Sinne des § 1 Abs 1 GlSpG. (T23) <br/>Veröff: MR 1987,107 (Korn) |
4 Ob 368/87 | OGH | 20.10.1987 |
nur T3; Beisatz: Flug-Bus-Schnupperreise (T24) <br/>Veröff: ÖBl 1988,72 |
4 Ob 5/88 | OGH | 09.02.1988 |
Vgl auch; Beisatz: Bei einer gezielten Umgehung gesetzlicher Vorschriften kann sich die Erstbeklagte auch nicht mit Erfolg darauf berufen, ihre Handlungsweise sei durch das Gesetz so weit gedeckt gewesen, dass sie diese mit guten Gründen für erlaubt halten konnte. Der Zweck der Vorschrift über das Fertigbedienen ist für jeden Gewerbetreibenden evident. (T25) <br/>Veröff: ÖBl 1989,12 |
4 Ob 402/87 | OGH | 23.02.1988 |
Vgl auch; Beisatz: Ist die Verfassungswidrigkeit einer Bestimmung bereits vom VfGH geprüft und von ihm ausdrücklich verneint worden, kann sich der am Verfahren vor dem VfGH Beteiligte nicht mehr auf seine abweichende Rechtsauffassung berufen. (T26) Veröff: SZ 61/41 = ÖBl 1989,14 |
4 Ob 154/89 | OGH | 19.12.1989 |
Veröff: ecolex 1990,235 = ÖBl 1990,108 |
4 Ob 178/89 | OGH | 27.02.1990 |
nur T3<br/>Beisatz: An diesem subjektiven Erfordernis des "Handelns gegen die guten Sitten" bei einem Rechtsbruch nach § 1 UWG ist trotz der von der Lehre daran geübten Kritik (insbesondere Liebscher, Der Unterlassungsanspruch bei Rechtsbruch nach § 1 UWG, WBl 1989,105; Koppensteiner, Wettbewerbsrecht 2. Auflage, 217, 249 ff; auch - marginal - Fritz-Roth, Verkauf unter dem Einstandspreis, RdW 1989,244) festzuhalten. (T28) |
4 Ob 94/90 | OGH | 11.09.1990 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Apothekenvorbehalt (T29) |
4 Ob 119/90 | OGH | 25.09.1990 |
Beisatz: Hier: Abgrenzung "Chirurgie" und "Orthopädie und orthopädische Chirurgie". (T30) |
4 Ob 32/91 | OGH | 07.05.1991 |
Beisatz: Hier: Ambulatoriumstätigkeit einer Krankenanstalt. (T31) <br/>Veröff: MR 1991,243 |
4 Ob 39/91 | OGH | 28.05.1991 |
nur T3; Veröff: ÖBl 1991,124 = ecolex 1991,629 |
4 Ob 82/91 | OGH | 24.09.1991 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Verneint angesichts des Wortlauts des § 172 Abs 3 KO. (T33) <br/>Veröff: JBl 1992,397 |
4 Ob 118/91 | OGH | 03.12.1991 |
nur T3<br/>Veröff: WBl 1992,167 |
4 Ob 40/92 | OGH | 12.05.1992 |
Vgl auch<br/>Veröff: ÖBl 1992,114 |
4 Ob 71/92 | OGH | 15.09.1992 |
nur T3<br/>Veröff: MR 1992,259 = GRURInt 1993,501 |
4 Ob 2/93 | OGH | 15.12.1992 |
nur: Es kommt vor allem darauf an, ob die Auffassung über den Umfang der Befugnisse durch das Gesetz so weit gedeckt ist, dass sie mit gutem Grund vertreten werden kann. (T34) |
4 Ob 87/93 | OGH | 21.09.1993 |
nur T34; Beisatz: Hier: Bestätigung der zuständigen Stelle die Voraussetzungen für den Weiterbetrieb einer Schischule zu erfüllen. (T35) |
4 Ob 1045/94 | OGH | 10.05.1994 |
Vgl auch; Beisatz: Ob für die - nach § 324 Abs 2 GewO zur Bewilligung (des Gelegenheitsmarktes) zuständige - Gemeinde durch das dafür berufene Organ gehandelt und seinen Willen in der richtigen Form zum Ausdruck gebracht hat, ist für die Beurteilung des Verhaltens der Beklagten ebenso unerheblich wie die Frage, ob die behördliche Entscheidung inhaltlich richtig ist. (T37) |
4 Ob 137/94 | OGH | 06.12.1994 |
nur T34; Beisatz: Auch dann, wenn das Verhalten des Beklagten nach der Einholung einer Auskunft der Rechtsansicht und ständigen Verwaltungspraxis der zuständigen Behörde entsprach, selbst wenn die gegenteilige Rechtsansicht richtig war (MR 1987,107 - Rubbel-Puzzle). (T38) |
4 Ob 75/95 | OGH | 10.10.1995 |
nur T3; Beisatz: Hier: § 101 lit a LFG - gewerbsmäßige Beförderung von Personen und Sachen mit Luftfahrzeugen. (T39) <br/>Veröff: SZ 68/168 |
4 Ob 78/95 | OGH | 05.12.1995 |
nur T34; Beisatz: Ist der Gesetzeswortlaut klar, kann eine davon abweichende Auffassung nicht mit gutem Grund vertreten werden. (T40)<br/>Beisatz: Hier: Subjektiv vorwerfbarer Verstoß gegen die §§ 42, 44 LFG bewirkt Sittenwidrigkeit (im Sinn des § 1 UWG) des Betriebes einer Gleitschirmschule ohne die erforderliche Bewilligung. (T41) |
4 Ob 2191/96a | OGH | 12.08.1996 |
Auch; Beisatz: "Fahrpreisanzeiger" - Fahrzeitanzeiger. (T42) |
4 Ob 2170/96p | OGH | 12.08.1996 |
nur T34; Beis wie T40; Beisatz: Hier: Art 3 lit a und lit d der RL "Arzt und Öffentlichkeit" der Österreichischen Ärztekammer. (T43) |
4 Ob 114/97m | OGH | 13.05.1997 |
Beisatz: Hier: Betonmischanlage als Betriebsanlage im Sinne des § 74 GewO. (T44) |
4 Ob 343/97p | OGH | 12.11.1997 |
Auch; Beisatz: Hier: Kursleiter einer Volkshochschule. (T45) |
4 Ob 324/99x | OGH | 14.12.1999 |
Auch; nur: Wenn eine nach dem Wortlaut des Gesetzes immerhin vertretbare Rechtsauffassung in der Folge von den Gerichten nicht geteilt wurde, ist dies kein Verstoß gegen § 1 UWG. Es kommt vor allem darauf an, ob die Auffassung über den Umfang der Befugnisse durch das Gesetz so weit gedeckt ist, dass sie mit gutem Grund vertreten werden kann. (T46) |
4 Ob 135/00g | OGH | 15.06.2000 |
Vgl auch; nur T46; Beisatz: Hier: Bankwesengesetz. (T47) |
4 Ob 29/02x | OGH | 12.02.2002 |
Vgl auch; Beisatz: Ob ein Verstoß gegen § 1 UWG vorliegt, hängt daher davon ab, ob die Rechtsauffassung im Gegensatz zu einem klaren Gesetzeswortlaut, zur offenkundigen Absicht des Gesetzgebers oder allenfalls zu einer höchstgerichtlichen Rechtsprechung steht. (T48) |
4 Ob 44/02b | OGH | 13.03.2002 |
Auch; Beisatz: Die Auslegung des Beklagten über den Umfang der ihm gemäß § 172 Abs 3 GewO zustehenden Vertretungsbefugnis vor Behörden, dahingehend, dass er auch vor Gerichten vertreten kann, steht in keinem offenkundigen Widerspruch zum Gesetz, zum Wortlaut seiner Gewerbeberechtigung, dem Berufsbild des zuständigen Fachverbands oder einer höchstgerichtlichen Rechtsprechung, zumal der Begriff "Behörde" in der Staatsrechtslehre im Rahmen eines funktionalen Behördenbegriffs als gemeinsamer Oberbegriff für Gerichte und Verwaltungsbehörden verwendet wird. (T49)<br/>Veröff: SZ 2002/35 |
4 Ob 256/02d | OGH | 25.03.2003 |
Auch; Beisatz: Fehlt Rechtsprechung zur Zulässigkeit eines bestimmten Verhaltens, so ist zur Frage der Vertretbarkeit einer Rechtsauffassung im Sinn des § 1 UWG auf die von der zuständigen Verwaltungsbehörde vertretene Rechtsmeinung und die ständige Verwaltungspraxis abzustellen. (T51) |
4 Ob 82/03t | OGH | 29.04.2003 |
Auch; nur T3; Beisatz: Hier: § 1 Abs 2 Sbg BergführerG - Kletterschule". (T52) |
4 Ob 99/03t | OGH | 20.05.2003 |
Beisatz: Hier: Ausstrahlung von regionalen Veranstaltungshinweisen im Hörfunkprogramm Hitradio Ö3. (T53)<br/>Veröff: SZ 2003/56 |
4 Ob 107/03v | OGH | 20.05.2003 |
Auch; Beisatz: Ist bei unterschiedlicher Auslegung der - nach der Behauptung des Klägers - verletzten Vorschrift die Auffassung des Beklagten über ihre Bedeutung durch das Gesetz so weit gedeckt, dass sie mit gutem Grund vertreten werden kann, dann liegt keine sittenwidrige Wettbewerbshandlung vor. (T54) |
4 Ob 205/03f | OGH | 10.02.2004 |
Beis wie T48; Beis wie T51; Beisatz: Hier: Überschreitung der Gewerbeberechtigungen "Werbeberater, -gestalter, -mittler" nicht subjektiv vorwerfbar. (T56) |
4 Ob 35/04g | OGH | 16.03.2004 |
nur T3; Beis wie T48; Beisatz: Die Tätigkeit des Betriebs eines elektronisch unterstützten Informationssystems, mit dessen Hilfe Vermieter Namen von Mietinteressenten in Erfahrung bringen können, ist nicht deckungsgleich jener eines Adressbüros oder eines Immobilienmaklers. (T57)<br/>Beisatz: Die Auffassung, für diese Tätigkeit weder eine Gewerbeberechtigung als Adressbüro noch eine Gewerbeberechtigung als Immobilienmakler zu benötigen, ist jedenfalls mit guten Gründen vertretbar. (T58) |
4 Ob 262/04i | OGH | 14.03.2005 |
Beis wie T25; Beisatz: Hier: Ob die Auffassung der Drittbeklagten, der Vertrag über die Einfriedung der Baustelle ringstraßenseitig sei keine ausschreibungspflichtige Dienstleistungskonzession im Sinn des § 4 Abs 2 BVergG und sein Abschluss daher kein dem BVergG unterliegender Beschaffungsvorgang, mit guten Gründen vertretbar sei. (T59) |
4 Ob 193/05v | OGH | 24.01.2006 |
Auch; Beisatz: Der Beklagte hat aufgrund einer vertretbaren Rechtsansicht gehandelt, wenn er sich von einem befugten Fachunternehmen bei jenen gewerblichen Tätigkeiten unterstützen ließ, für deren Durchführung ihm die Befugnis fehlt, weil die in der Gewerbeberechtigung festgelegten Maße überschritten werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der vom Fachunternehmen entsandte Dienstnehmer in seiner Person die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die auszuführenden Tätigkeiten erfüllt hat, weil die Berechtigung des entsendenden Dienstgebers das Handeln aller seiner Dienstnehmer gleichermaßen mitumfasst. (T60) |
4 Ob 115/06z | OGH | 12.07.2006 |
nur T1; Beisatz: Vertretbarkeit der Rechtsansicht ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn das beanstandete Verhalten - hier: das Anbringen von Werbetafeln an Lichtmasten und Spannmasten - durch Genehmigungen der zuständigen Verwaltungsbehörde gedeckt ist. Die Richtigkeit dieser Genehmigungen ist im Wettbewerbsprozess nicht zu prüfen. (T61) |
4 Ob 168/06v | OGH | 28.09.2006 |
Auch; Beisatz: Vertretbare Rechtsauffassung, dass das Erstellen von Trainingsempfehlungen für grundsätzlich gesunde Menschen nicht in den Vorbehaltsbereich von § 2 Abs 2 ÄrzteG fällt, und zwar auch dann nicht, wenn diese Tätigkeit auf der Auswertung von Blutwerten oder anderen Indikatoren für die körperliche Leistungsfähigkeit beruht. (T62)<br/>Beisatz: Hier: Messung von Blutwerten mit vollautomatischen Geräten, die auf eine Nutzung durch Laien angelegt sind - „Laktattests". (T63) |
4 Ob 152/06s | OGH | 28.09.2006 |
Auch; Beisatz: Vertretbarkeit ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn das beanstandete Verhalten - hier: das Anbringen von Werbetafeln an Licht- und Spannmasten - durch Genehmigungen der zuständigen Verwaltungsbehörde gedeckt ist. Die Richtigkeit dieser Genehmigungen ist im Wettbewerbsprozess nicht zu prüfen. (T64) |
4 Ob 123/06a | OGH | 28.09.2006 |
Auch; Beisatz: Die Auffassung des Beklagten, auch außerhalb des für seine Fahrschule nach dem KFG genehmigten Standorts einen "Infopoint" einrichten zu dürfen, ist aus diesen Gründen zumindest vertretbar. (T65) |
4 Ob 170/06p | OGH | 17.10.2006 |
nur: Es kommt vor allem darauf an, ob die Auffassung über den Umfang der Befugnisse durch das Gesetz so weit gedeckt ist, dass sie mit gutem Grund vertreten werden kann. (T66)<br/>Beisatz: Hier: Frage der Anwendbarkeit des BäckAG 1996 bei Betrieb mit Gewerbeberechtigungen für das Bäcker-, das Konditor- und das Transportgewerbe. - „Backwarenauslieferung I" (T67) |
4 Ob 173/06d | OGH | 17.10.2006 |
nur T66; Beisatz: Hier: Frage der Anwendbarkeit des BäckAG 1996 bei Betrieb mit Bäcker- und Gastgewerbeberechtigung - „Backwarenauslieferung II". (T68) |
4 Ob 171/06k | OGH | 19.12.2006 |
Beisatz: Die Kenntnis von § 9 LMG (§ 5 Abs 3 LMSVG) muss einem Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln unterstellt werden. Angesichts des klaren Wortlauts dieser Bestimmungen kann sich die Beklagte auch nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen. (T69)<br/>Veröff: SZ 2006/188 |
4 Ob 153/07i | OGH | 02.10.2007 |
Beisatz: Die Beklagten konnten vertretbarer Weise annehmen, die Ausstrahlung einer Romanverfilmung - mag sie auch auf einem echten Kriminalfall basieren - verstoße nicht gegen § 23 MedienG, wenn das Strafverfahren überdies wegen Flucht des Angeklagten abgebrochen ist. (T70) |
4 Ob 225/07b | OGH | 11.03.2008 |
Beis wie T51; Beisatz: Der neue Gesetzeswortlaut von § 1 UWG idF der UWG-Novelle 2007 zwingt nicht zur Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung zur vertretbaren Rechtsauffassung beim Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch. (T71)<br/>Veröff: SZ 2008/32 |
4 Ob 34/08s | OGH | 11.03.2008 |
Auch; Beis wie T51; Beis wie T71 |
4 Ob 48/08z | OGH | 08.04.2008 |
Auch; Beis wie T51; Beis wie T71 |
4 Ob 76/08t | OGH | 20.05.2008 |
Ähnlich; Beisatz: Dass die Verwaltungsbehörde eine Rechtsfrage nachträglich anders beurteilt, führt nicht automatisch dazu, dass eine andere Rechtsansicht von vornherein unvertretbar sein musste. (T72) |
4 Ob 161/08t | OGH | 14.10.2008 |
Auch; Beisatz: Gibt es eine mit guten Gründen vertretbare Auslegung der strittigen Normen, die dem Verhalten des Beklagten nicht entgegensteht, so besteht kein Anlass zur Klärung der weiteren Frage, ob diese Auslegung bei einer vertieften Prüfung auch tatsächlich zutrifft. (T73)<br/>Beisatz: Die Vertretbarkeit einer Rechtsansicht ist aufgrund des Wortlauts und des offenkundigen Zwecks der angeblich verletzten Normen des Verwaltungsrechts und der dazu ergangenen Entscheidungen der zuständigen Behörden und Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts zu beurteilen. (T74) |
4 Ob 156/08g | OGH | 18.11.2008 |
Vgl; Beisatz: Im Wettbewerbsprozess ist grundsätzlich nur die Frage zu prüfen, ob es eine mit guten Gründen vertretbare Auslegung der strittigen Norm gibt, die dem Verhalten des Beklagten nicht entgegensteht. Ist das der Fall, besteht kein Anlass zur Klärung der weiteren Frage, ob diese Auslegung bei einer vertieften Prüfung auch tatsächlich zutrifft. Eine (auch nur im untechnischen Sinn) „bindende" Entscheidung über die „richtige" Auslegung einer Norm ist daher bei Annahme einer vertretbaren Rechtsansicht nicht zu erwarten. (T75) |
4 Ob 40/09z | OGH | 09.06.2009 |
Vgl auch; Beisatz: Maßgebend für die Beurteilung der Vertretbarkeit einer Rechtsauffassung sind der eindeutige Wortlaut und Zweck der angeblich übertretenen Norm sowie gegebenenfalls die Rechtsprechung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts und eine beständige Praxis von Verwaltungsbehörden. (T76) |
4 Ob 15/09y | OGH | 24.03.2009 |
Vgl auch; Beis wie T74; Beis ähnlich wie T51; Beisatz: Dass die Verwaltungsbehörde erster Instanz eine erstmals an sie herangetragene Rechtsfrage anders beurteilt als der Beklagte, führt nicht automatisch dazu, dass eine andere Rechtsansicht von vornherein unvertretbar sein musste. (T77)<br/>Beisatz: Hier: Ansicht, dass die eisenbahnrechtliche Baubewilligung durch die kurzzeitige Dislozierung eines Blockhauses nicht untergegangen sei, ist vertretbar. (T78) |
4 Ob 33/09w | OGH | 21.04.2009 |
Vgl auch; Beis wie T74; Beisatz: Hier: Arzneimittelwerbung. (T79) |
4 Ob 101/09w | OGH | 14.07.2009 |
Vgl; Beis wie T76; Beisatz: Bei der Auslegung eines unbestimmten Rechtsbegriffs wird eine unvertretbare Rechtsansicht im Regelfall nur dann vorliegen, wenn und soweit dieser Begriff bereits durch höchstgerichtliche Rechtsprechung oder eine beständige Verwaltungspraxis konkretisiert wurde. (T80) |
4 Ob 99/09a | OGH | 23.02.2010 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Deinstallationsentgelt in AGB eines Mobilfunkunternehmens; Rufnummernportierung. (T81)<br/>Veröff: SZ 2010/14 |
4 Ob 137/09i | OGH | 20.04.2010 |
Vgl; Beis wie T76; Beisatz: Hier: Tabakwerbung. (T82) |
17 Ob 14/10y | OGH | 16.02.2011 |
Vgl auch; Beis wie T48; Beis wie T76; Beis ähnlich wie T13; Beisatz: Es ist grundsätzlich Aufgabe des Klägers, jene Regelungen aufzuzeigen, deren – auf eine unvertretbare Rechtsansicht beruhende – Verletzung einen Wettbewerbsverstoß begründet. (T83) |
4 Ob 125/11b | OGH | 19.10.2011 |
Vgl auch; Beis wie T23; Beisatz: Hier: Vertretbarkeit verneint. (T84) |
4 Ob 67/11y | OGH | 19.10.2011 |
Vgl auch; Beis wie T76; Beisatz: Der Vertretbarkeitsmaßstab ist grundsätzlich auch bei der Beurteilung privatwirtschaftlichen Verhaltens der öffentlichen Hand anzulegen (sofern kein Verstoß gegen das Durchführungsverbot nach § 108 Abs 3 AEUV vorliegt). (T85) |
4 Ob 1/12v | OGH | 28.02.2012 |
Vgl auch; Beis wie T71; Beis wie T76; Beisatz: Hier: § 1 Satz 1 BuchpreisbindungsG. (T86) |
4 Ob 209/12g | OGH | 17.12.2012 |
Vgl auch; Beis wie T76; Beisatz: Hier: Konzessionspflicht nach dem Kraftfahrliniengesetz ‑ KflG. (T89) |
4 Ob 57/13f | OGH | 27.08.2013 |
Vgl auch; Gegenteilig Beis wie T86; Bem: Änderung der Rechtsprechung zum BPrBG. (T90)<br/>Beisatz: Bei Verstößen gegen das BPrBG kommt eine Einordnung in die Fallgruppe „Wettbewerbsvorspruch durch Rechtsbruch“ nicht in Betracht. Es kommt daher nicht auf die Vertretbarkeit der Rechtsansicht an. Zu prüfen ist, ob ein Verstoß vorliegt. (T91) |
4 Ob 166/13k | OGH | 22.10.2013 |
Vgl auch; Beis wie T76; Beis wie T88 |
4 Ob 58/14d | OGH | 23.04.2014 |
Auch; Beis wie T37; Beis wie T61; Beis wie T64; Beis wie T76 |
4 Ob 145/14y | OGH | 21.10.2014 |
Vgl auch; Beis wie T76; Beisatz: Dem belangten Mitbewerber ist daher der Einwand verwehrt, er habe mit guten Gründen die Unions- oder Verfassungswidrigkeit der von ihm übertretenen Norm annehmen können. (T92)<br/> |
1 Ob 37/14v | OGH | 18.09.2014 |
Vgl auch; Beisatz: Der Zweck des Schutzes von kollektiven Verbraucherinteressen des § 28a KschG ließe sich nur schwer erreichen, könnte ein systematisches, längere Zeit andauerndes und/oder in einer Vielzahl von Geschäftsfällen gesetztes gesetzwidriges Verhalten eines Unternehmers deshalb nicht effektiv bekämpft werden, weil ihm eine vertretbare Rechtsansicht zugebilligt wird. (T94)<br/>Veröff: SZ 2014/84<br/> |
4 Ob 205/14x | OGH | 18.11.2014 |
Vgl auch; Beis wie T76; Beis wie T92 |
4 Ob 243/14k | OGH | 17.02.2015 |
Vgl auch; Beis wie T76; Beis wie T92 |
4 Ob 244/14g | OGH | 20.01.2015 |
Vgl auch; Beis wie T76; Beis wie T92 |
4 Ob 229/14a | OGH | 17.02.2015 |
Vgl auch; Beis wie T76; Beis wie T92 |
4 Ob 34/15a | OGH | 11.08.2015 |
nur T46; Beisatz: Hier: Vertretbarkeit der Rechtsansicht verneint angesichts des Wortlautes des § 3 Z 4 LMSVG. (T95)<br/> |
4 Ob 95/17z | OGH | 26.09.2017 |
Auch; Beis wie T76; Beis wie T92 |
4 Ob 14/18i | OGH | 17.07.2018 |
Auch; Beis wie T76; Beisatz: Darauf, ob der Verstoß auch "subjektiv vorwerfbar" ist, kommt es seit der UWG Novelle 2007 nicht mehr an. (T96) |
4 Ob 206/19a | OGH | 19.12.2019 |
Beisatz: Hier: Ausübung eines reglementierten Gewerbes ohne Gewerbeberechtigung; keine vertretbare Rechtsauffassung wegen der klaren Anordnung der Gewerbeordnung. (T97) |
4 Ob 183/20w | OGH | 26.11.2020 |
Vgl; Beisatz: Hier: Vertretbare Auffassung, dass pauschalierte Aufwandersätze für Reisekosten und Zeitaufwand von EUR 25 pro Plasmaspende mit dem in § 8 Abs 4 BSG 1999 normierten Grundsatz der Unentgeltlichkeit vereinbar sind und damit geworben werden darf. (T98) |
4 Ob 123/22z | OGH | 20.12.2022 |
Vgl; Beis wie T75; Beis wie T76; Beisatz: Hier: Einhebung von Zuschlägen nach § 5 Wiener Taxitarif. (T99) |
16 Ok 2/23i | OGH | 30.11.2023 |
vgl; Beisatz: Keine vertretbare Rechtsauffassung bei Vorliegen einer - zwischen den Parteien des vorliegenden Verfahrens ergangenen - höchstgerichtlichen Entscheidung zu bestätigenden Lauterkeitsverstößen der Antragstellerin. (T101) |
Dokumentnummer
JJR_19830111_OGH0002_0040OB00331_8200000_003
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