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ElWG – Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Aktuelle FassungIn Kraft seit 24.12.2025

1. Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz wurde in Artikel 1 des Günstiger-Strom-Gesetzes, BGBl. I Nr. 91/2025, kundgemacht. 2. Das Inhaltsverzeichnis wurde gemäß BGBl. I Nr. 91/2025 angepasst.

ElWG § 0

Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Kurztitel

Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 91/2025

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

24.12.2025

Abkürzung

ElWG

Index

58/02 Energierecht

Langtitel

Bundesgesetz zur Regelung der Elektrizitätswirtschaft (Elektrizitätswirtschaftsgesetz – ElWG)

StF: BGBl. I Nr. 91/2025 (NR: GP XXVIII RV 312 AB 364 S. 57 . BR: 11723 AB 11734 S. 984.)

[CELEX-Nr.: 32018L2001 , 32019L0944 , 32023L1791 , 32024L1711 ]

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

1. Teil
Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Kompetenzgrundlage und Vollziehung

§ 2.

Geltungsbereich

§ 3.

Umsetzung und Durchführung von Unionsrecht

§ 4.

Bundes-Public Corporate Governance Kodex

§ 5.

Ziele

§ 6.

Begriffsbestimmungen

§ 7.

Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen

2. Teil
Organisation des Elektrizitätsmarktes

1. Hauptstück
Regelblock und Regelzonen

§ 8.

Einteilung des Regelblocks und der Regelzonen

§ 9.

Aufgaben des Regelzonenführers

§ 10.

Neue Aufgaben aus Netzkodizes und Leitlinien

2. Hauptstück
Bilanzgruppen

1. Abschnitt
Zusammenfassung der Netzbenutzer in Bilanzgruppen

§ 11.

 

2. Abschnitt
Bilanzgruppenkoordination

§ 12.

Aufgaben des Bilanzgruppenkoordinators

§ 13.

Anforderungen an den und Benennung des Bilanzgruppenkoordinators

3. Abschnitt
Bilanzgruppenverantwortliche

§ 14.

Anforderungen an und Registrierung von Bilanzgruppenverantwortlichen

§ 15.

Änderung oder Wegfall von Registrierungsvoraussetzungen

§ 16.

Pflichten der Bilanzgruppenverantwortlichen

3. Hauptstück
Marktkommunikation und Datenverwaltung

§ 17.

 

3. Teil
Endkundinnen und Endkunden

1. Hauptstück
Elektronische Kommunikation

§ 18.

 

2. Hauptstück
Vertragsrechte und damit zusammenhängende Bestimmungen

§ 19.

Recht auf freie Lieferantenwahl

§ 20.

Allgemeine Lieferbedingungen

§ 21.

Änderung der Allgemeinen Lieferbedingungen und Entgelte

§ 22.

Recht auf Lieferverträge mit dynamischen und festen Energiepreisen

§ 23.

Recht auf einen Aggregierungsvertrag

§ 24.

Kündigungsfristen bei Liefer-, Abnahme- und Aggregierungsverträgen

§ 25.

Recht auf Wechsel des Lieferanten und des Aggregators

§ 26.

Verfahrensbestimmungen für Lieferanten- und Aggregatorenwechsel

§ 27.

Instrument für den Vergleich von Angeboten für die Lieferung und Abnahme von Strom

§ 28.

Recht auf Ratenzahlung

§ 29.

Recht auf Nutzung eines Vorauszahlungszählers

§ 30.

Recht auf Grundversorgung

§ 31.

Auffangversorgung

§ 32.

Besondere Bestimmungen für die Auffangversorgung nach Lieferantenausfall

§ 33.

Ernennung des Auffangversorgers

§ 34.

Abschaltung der Netzverbindung

§ 35.

Anlauf- und Beratungsstellen

§ 36.

Gestützter Preis für begünstigte Haushalte

§ 37.

Besondere Bestimmungen für die ORF-Beitrags Service GmbH

§ 38.

Besondere Bestimmungen für Lieferverträge mit gestütztem Preis

§ 39.

Betrauung einer Abwicklungsstelle für den gestützten Preis

§ 40.

Aufgaben und Kontrolle der Abwicklungsstelle für den gestützten Preis

§ 41.

Sicherstellung der Versorgung von Endkundinnen und Endkunden, die keine Haushaltskundinnen und Haushaltskunden sowie Kleinunternehmen sind

3. Hauptstück
Rechnungen und Rechnungsinformationen

§ 42.

Mindestanforderungen an Rechnungen

§ 43.

Abrechnungszeitraum

§ 44.

Zeitliche Vorgaben für die Rechnungslegung und Verrechnungsdaten

§ 45.

Verbrauchs- und Abrechnungsinformation

§ 46.

Sonstige Informationen

3a. Hauptstück
Risikomanagement

§ 47.

Risikomanagement des Lieferanten

§ 48.

Überwachung des Risikomanagements

4. Hauptstück
Messgeräte und Datenverwaltung

1. Abschnitt
Intelligente Messgeräte

§ 49.

Ausstattung mit einem intelligenten Messgerät

§ 50.

Anforderungen an intelligente Messgeräte

§ 51.

Informations- und Berichtspflichten

§ 52.

Verfügbarkeit von nicht-validierten Fast-Echtzeit-Daten

2. Abschnitt
Messdatenerhebung und Verarbeitungszwecke

§ 53.

Auslesung der Zähleinrichtung

§ 54.

Auslesung von intelligenten Messgeräten

§ 55.

Ersatzwertbildung

§ 56.

Rechnerische Ermittlung des Verbrauchs

§ 57.

Verarbeitungszwecke

3. Abschnitt
Datenverwaltung

§ 58.

Zugang zu Messdaten

§ 59.

Besondere Bestimmungen für Endkundinnen und Endkunden

§ 60.

Datenhoheit der Endkundinnen und Endkunden

§ 61.

Berichterstattung über die nationale Praxis

4. Teil
Dezentrale Versorgung und Bürgerenergie

1. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen

§ 62.

Strombezugsverträge

§ 63.

Last- und Einspeisesteuerung

§ 64.

Direktleitungen

2. Hauptstück
Bürgerenergie

§ 65.

Aktive Kunden

§ 66.

Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften

§ 67.

Bürgerenergiegemeinschaften

§ 68.

Gemeinsame Energienutzung

§ 69.

Lieferantenverpflichtungen

§ 70.

Allgemeine Bestimmungen für aktive Kunden, Energiegemeinschaften und die gemeinsame Energienutzung

§ 71.

Messung und Verrechnung von aktiven Kunden, Energiegemeinschaften und der gemeinsamen Energienutzung

§ 72.

Diskriminierungsverbot für Lieferanten

 

 

5. Teil
Erzeuger

§ 73.

Errichtung und Inbetriebnahme von Stromerzeugungsanlagen

§ 74.

Pflichten der Erzeuger

§ 75.

Vorhaltung von Gasmengen für Stromerzeugungsanlagen

§ 75a.

Versorgungsinfrastrukturbeitrag

§ 76.

Ansteuerbarkeit neuer Stromerzeugungsanlagen

§ 77.

Kleinsterzeugungsanlagen

6. Teil
Pflichten der Lieferanten

§ 78.

Datenaustausch

§ 79.

(Teilweiser) Marktaustritt

7. Teil
Herkunftsnachweise und Stromkennzeichnung

1. Hauptstück
Herkunftsnachweise für Strom aus fossilen Energiequellen

§ 80.

Besondere Bestimmungen über Herkunftsnachweise für Strom aus hocheffizienter KWK

§ 81.

Herkunftsnachweisdatenbank

§ 82.

Eigenversorgung und die Erzeugung von Strom aus fossilen Quellen außerhalb des öffentlichen Netzes

§ 83.

Herkunftsnachweise

§ 84.

Anerkennung von Herkunftsnachweisen aus anderen Staaten

§ 85.

Berichtswesen

2. Hauptstück
Stromkennzeichnung (Labeling)

§ 86.

Verpflichtende Stromkennzeichnung

§ 87.

Besondere Bestimmungen zur Stromkennzeichnung

8. Teil
Energiespeicherung

§ 88.

Energiespeicheranlagen

§ 89.

Voraussetzungen für den Betrieb von Energiespeicheranlagen durch Netzbetreiber

§ 90.

Verpflichtungen des Netzbetreibers beim Betrieb einer Energiespeicheranlage

9. Teil
Netzbetrieb

1. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen für Netzbetreiber
1. Abschnitt
Diskriminierungsverbot für Netzbetreiber

§ 91.

 

2. Abschnitt
Allgemeine Netzbedingungen

§ 92.

Allgemeine Netzbedingungen

§ 93.

Festlegung der Allgemeinen Netzbedingungen für das Verteilernetz

§ 94.

Genehmigung der Allgemeinen Netzbedingungen für das Übertragungsnetz

3. Abschnitt
Netzanschluss

§ 95.

Allgemeine Anschlusspflicht der Verteilernetzbetreiber

§ 96.

Vereinfachter Netzanschluss für kleine Anlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger und hocheffiziente KWK-Anlagen

§ 97.

Netzanschlusspunkt und Netzebenenzuordnung

§ 98.

Anzeige neuer Betriebsmittel

§ 99.

Transparenz und Reservierung verfügbarer Netzanschlusskapazitäten

4. Abschnitt
Netzzugang

§ 100.

Geregeltes Netzzugangssystem

§ 101.

Spitzenkappung

§ 102.

Verweigerung des Netzzugangs

§ 103.

Flexibler Netzzugang im Verteilernetz

§ 104.

Flexibler Netzzugang im Übertragungsnetz

§ 105.

Streitbeilegungsverfahren

2. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen für den Netzbetrieb

§ 106.

Netzebenen und Netzbereiche

§ 107.

Allgemeine technische Anforderungen

§ 108.

Qualitätsstandards für die Netzdienstleistung

§ 109.

Zählpunkte

§ 110.

Abrechnungspunkte

§ 111.

Messkonzepte

§ 112.

Witterungsabhängiger Freileitungsbetrieb

3. Hauptstück
Betrieb von Verteilernetzen

§ 113.

Ausübungsvoraussetzungen für den Betrieb von Verteilernetzen

§ 114.

Übergang und Erlöschen der Berechtigung zum Betrieb von Verteilernetzen

§ 115.

Pflichten der Verteilernetzbetreiber

§ 116.

Recht zum Netzanschluss

§ 117.

Gemeinsame Internetplattform

§ 118.

Netzentwicklungsplan für das Verteilernetz

§ 119.

Anzeige des Netzentwicklungsplans für das Verteilernetz

§ 120.

Voraussetzungen für den Betrieb von Ladepunkten durch Netzbetreiber

§ 121.

Geschlossene Verteilernetze

4. Hauptstück
Betrieb von Übertragungsnetzen

§ 122.

Pflichten der Übertragungsnetzbetreiber

§ 123.

Netzentwicklungsplan für das Übertragungsnetz

§ 124.

Genehmigung des Netzentwicklungsplans für das Übertragungsnetz

§ 125.

Überwachung des Netzentwicklungsplans für das Übertragungsnetz

§ 126.

Forschungs- und Entwicklungsbericht zu Erdkabeln

10. Teil
Systemnutzungsentgelte

1. Hauptstück
Entgeltkomponenten

§ 127.

Bestimmung der Systemnutzungsentgelte

§ 128.

Netznutzungsentgelt

§ 129.

Netzverlustentgelt

§ 130.

Netzanschlussentgelt

§ 131.

Regelleistungsentgelt

§ 132.

Entgelt für sonstige Leistungen

§ 133.

Ausnahmen von Systemnutzungsentgelten für Forschungs- und Demonstrationsprojekte

2. Hauptstück
Verfahren zur Festsetzung der Systemnutzungsentgelte

§ 134.

Verfahren zur Feststellung der Kostenbasis

§ 135.

Verfahren zur Festsetzung der Systemnutzungsentgelte

§ 136.

Monitoring der Entwicklung der Systemnutzungsentgelte

§ 137.

Regulierungskonto

3. Hauptstück
Grundsätze der Kosten- und Mengenermittlung

§ 138.

 

11. Teil
Sicherheit und Zuverlässigkeit der Versorgung mit elektrischer Energie

1. Hauptstück
Flexibilitätsleistungen

§ 139.

Marktgestützte Beschaffung von Flexibilitätsleistungen

§ 140.

Engpassmanagement im Übertragungsnetz

§ 141.

Nicht frequenzgebundene Systemdienstleistungen

§ 142.

Gemeinsame Flexibilitätsplattform

2. Hauptstück
Netzreserve

§ 143.

Anzeigepflichten und Systemanalyse

§ 144.

Beschaffung der Netzreserve

§ 145.

Stilllegungsverbot

§ 146.

Änderungen

3. Hauptstück
Regelreserve

§ 147.

 

4. Hauptstück
Versorgungssicherheit

§ 148.

Versorgungssicherheitsstrategie

§ 149.

Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen auf nationaler Ebene

§ 150.

Bewertung des Flexibilitätsbedarfs

12. Teil
Entflechtung

1. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen

§ 151.

Ziel der Entflechtung

§ 152.

Vertraulichkeit

2. Hauptstück
Entflechtung und Transparenz der Rechnungslegung, Verbot von Quersubventionen

§ 153.

 

3. Hauptstück
Entflechtung von Übertragungsnetzbetreibern

1. Abschnitt
Eigentumsrechtliche Entflechtung von Übertragungsnetzbetreibern

§ 154.

 

2. Abschnitt
Unabhängiger Netzbetreiber (Independent System Operator ‑ ISO)

§ 155.

Voraussetzungen

§ 156.

Pflichten

§ 157.

Unabhängigkeit des Eigentümers des Übertragungsnetzes

3. Abschnitt
Unabhängiger Übertragungsnetzbetreiber (Independent Transmission Operator – ITO)

§ 158.

Vermögenswerte, Unabhängigkeit, Dienstleistungen, Verwechslungsgefahr

§ 159.

Unabhängigkeit des Übertragungsnetzbetreibers

§ 160.

Unabhängigkeit der Unternehmensleitung und der Beschäftigten

§ 161.

Unabhängigkeit des Aufsichtsorgans

§ 162.

Gleichbehandlungsprogramm

4. Abschnitt
Wirksamere Unabhängigkeit des Übertragungsnetzbetreibers

§ 163.

 

5. Abschnitt
Verfahren in Bezug auf Übertragungsnetzbetreiber

§ 164.

Verfahren zur Zertifizierung und Benennung von Übertragungsnetzbetreibern

§ 165.

Verfahren zur Zertifizierung von Übertragungsnetzbetreibern in Bezug auf Drittländer

4. Hauptstück
Entflechtung von Verteilernetzbetreibern

§ 166.

 

5. Hauptstück
Kombinationsnetzbetreiber

§ 167.

 

13. Teil
Monitoring und sonstige organisatorische Bestimmungen

1. Hauptstück
Monitoring

§ 168.

Auskunfts- und Einsichtsrechte

§ 169.

Überwachungsaufgaben

2. Hauptstück
Besondere organisatorische Bestimmungen

§ 170.

Landeselektrizitätsbeirat

§ 171.

Anordnung und Durchführung statistischer Erhebungen

§ 172.

Automationsunterstützter Datenverkehr

§ 173.

Verpflichtung zur Weitergabe von Abgabensenkungen

§ 174.

Auskunftsrechte

§ 175.

Automationsunterstützter Datenverkehr in der Ausführungsgesetzgebung

14. Teil
Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen

1. Hauptstück
Zuständigkeit der Behörden in Elektrizitätsangelegenheiten

§ 176.

 

2. Hauptstück
Verwaltungsübertretungen

§ 177.

Allgemeine Strafbestimmungen

§ 178.

Einbehaltung von Abgabensenkungen

§ 179.

Betrieb ohne Zertifizierung

§ 180.

Preistreiberei

§ 181.

Strafbestimmungen gegen Marktmissbrauch

§ 182.

Strafbarkeit juristischer Personen

§ 183.

Besondere Bestimmungen über Verwaltungsstrafverfahren

3. Hauptstück
Geldbußen

§ 184.

Diskriminierung und weitere Geldbußentatbestände (Anm.: Diskriminierung und weitere Geldbußetatbestände)

§ 185.

Beteiligte Unternehmen und Rechtsnachfolge

§ 186.

Bemessung

§ 187.

Verjährung

15. Teil (Anm.: 16. Teil)
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 188.

Inkrafttreten und Außerkrafttreten

§ 189.

Allgemeine Übergangsbestimmungen

§ 190.

Vollziehung

Anlage I

Netzbereiche

Anlage II

KWK-Technologien im Sinne des § 5 Abs. 1 Z 11

Anlage III

Berechnung des KWK-Stroms

Anlage IV

Verfahren zur Bestimmung der Effizienz des KWK-Prozesses

Anlage V

Pauschaliertes Netzanschlussentgelt

Anlage VI

Standardisierte Lastprofile für begünstigte Haushalte gemäß § 36 Abs. 3

  

Anmerkung

1. Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz wurde in Artikel 1 des Günstiger-Strom-Gesetzes, BGBl. I Nr. 91/2025, kundgemacht.

2. Das Inhaltsverzeichnis wurde gemäß BGBl. I Nr. 91/2025 angepasst.

Schlagworte

Günstiger-Strom-Gesetz (BGBl. I Nr. 91/2025)

Zuletzt aktualisiert am

30.12.2025

Gesetzesnummer

20013066

Dokumentnummer

NOR40274113

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