vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EU-JZG – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Aktuelle FassungIn Kraft seit 17.2.2024

Zu dieser Rechtsvorschrift ist eine englische Übersetzung in der Applikation "Austrian Laws" vorhanden: Federal law on judicial cooperation in criminal matters with the Member States of the European Union (EU-JZG)

EU-JZG § 0

Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Kurztitel

Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 36/2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 182/2023

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

17.02.2024

Abkürzung

EU-JZG

Index

25/04 Sonstiges Strafprozess, Strafvollzug

Langtitel

Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG)

StF: BGBl. I Nr. 36/2004 (NR: GP XXII RV 370 AB 439 S. 56 . BR: 7002 AB 7033 S. 707.)

Änderung

BGBl. I Nr. 164/2004 (NR: GP XXII RV 679 AB 742 S. 90 . BR: AB 7168 S 717 .)

BGBl. I Nr. 38/2007 (NR: GP XXIII RV 48 AB 135 S. 25 . BR: AB 7721 S. 746 .)

BGBl. I Nr. 112/2007 (NR: GP XXIII RV 299 AB 335 S. 41 . BR: 7802 AB 7851 S. 751.)

BGBl. I Nr. 134/2011 (NR: GP XXIV RV 1523 AB 1536 S. 135 . BR: AB 8622 S. 803 .)

BGBl. I Nr. 50/2012 (NR: GP XXIV RV 1726 AB 1757 S. 153 . BR: AB 8715 S. 808 .)

BGBl. I Nr. 175/2013 (NR: GP XXIV RV 2379 AB 2465 S. 216 . BR: AB 9117 S. 823 .)

[CELEX-Nr.: 32012L0013 ]

BGBl. I Nr. 107/2014 (NR: GP XXV RV 353 AB 398 S. 55 . BR: AB 9305 S. 837 .)

[CELEX-Nr.: 32011L0099 ]

BGBl. I Nr. 120/2016 (NR: GP XXV RV 1345 AB 1388 S. 157 . BR: 9714 S. 863.)

BGBl. I Nr. 121/2016 (NR: GP XXV RV 1300 AB 1403 S. 158 . BR: AB 9707 S. 862 .)

[CELEX-Nr.: 32013L0048 ]

BGBl. I Nr. 28/2018 (NR: GP XXVI RV 66 AB 93 S. 21 . BR: AB 9965 S. 879 .)

[CELEX-Nr.: 32014L0041 ]

BGBl. I Nr. 20/2020 (NR: GP XXVII RV 52 AB 93 S. 19 . BR: AB 10290 S. 904 .)

[CELEX-Nr. 32016L0680 , 32016L0800 , 32016L1919 ]

BGBl. I Nr. 94/2021 (NR: GP XXVII RV 808 AB 859 S. 107 . BR: AB 10638 S. 926 .)

BGBl. I Nr. 182/2023 (NR: GP XXVII RV 2309 AB 2344 S. 247 . BR: 11366 AB 11400 S. 961.)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

I. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen

§ 1. Anwendungsbereich

§ 2. Begriffsbestimmungen

II. Hauptstück
Europäischer Haftbefehl und Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten

Erster Abschnitt
Allgemeine Voraussetzungen

§ 3. Grundlagen

§ 4. Anwendungsbereich des Europäischen Haftbefehls

Zweiter Abschnitt
Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls

§ 5. Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gegen österreichische Staatsbürger

§ 5a Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gegen Unionsbürger

§ 6. Österreichischer Tatort

§ 7. Österreichische Gerichtsbarkeit

§ 8. Entscheidungen dritter Staaten oder internationaler Gerichte

§ 9. Strafunmündige

§ 10. Verjährung und Amnestie

§ 11. Abwesenheitsurteile

§ 12. Fiskalische strafbare Handlungen

Dritter Abschnitt
Verfahren zur Bewilligung der Übergabe

§ 13. Zuständigkeit

§ 14. Geschäftsverkehr

§ 15. Vorrang der Übergabe

§ 16. Einleitung des Übergabeverfahrens

§ 16a Rechtsbelehrung

§ 17. Anbot der Übergabe

§ 18. Übergabehaft

§ 19. Prüfung des Europäischen Haftbefehls

§ 19a Vernehmung oder bedingte Übergabe vor Entscheidung über die Übergabe

§ 20. Vereinfachte Übergabe

§ 21. Entscheidung über die Übergabe

§ 22. Europäische Haftbefehle mehrerer Mitgliedstaaten

§ 23. Zusammentreffen eines Europäischen Haftbefehls mit einem Auslieferungsersuchen

§ 24. Durchführung der Übergabe

§ 25. Aufschub der Übergabe

§ 26. Bedingte Übergabe

(Anm.:§ 27aufgehoben durch BGBl. I Nr. 94/2021)

§ 27a. Nachträgliches Übergabeverfahren

§ 28. Kosten

Vierter Abschnitt
Erwirkung der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls

§ 29. Fahndung

§ 30. Inhalt und Form des Europäischen Haftbefehls

§ 30a Recht auf einen Verteidiger

§ 31. Spezialität und weitere Übergabe oder Weiterlieferung

Fünfter Abschnitt
Durchlieferung

§ 32. Zulässigkeit der Durchlieferung

§ 33. Durchlieferung österreichischer Staatsbürger

§ 33a Durchlieferung von Unionsbürgern

§ 34. Durchlieferungsunterlagen

§ 35. Entscheidung über die Durchlieferung

§ 36. Erwirkung der Durchlieferung

§ 37. Kosten der Durchlieferung

(Anm.:§ 38aufgehoben durch Art. 4 Z 24, BGBl. I Nr. 20/2020)

III. Hauptstück
Anerkennung und Vollstreckung justizieller Entscheidungen

Erster Abschnitt
Vollstreckung ausländischer Freiheitsstrafen und vorbeugender Maßnahmen (Anm.: Vollstreckung von Freiheitsstrafen und mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen)

Erster Unterabschnitt
Vollstreckung von Urteilen anderer Mitgliedstaaten (Anm.: Vollstreckung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten)

§ 39. Voraussetzungen

§ 40. Unzulässigkeit der Vollstreckung

§ 40a. Zuständigkeit

§ 41. Haft zur Sicherung der Vollstreckung

§ 41a. Verfahren

§ 41b. Entscheidung

§ 41c. Aufschub der Entscheidung über die Vollstreckung

§ 41d. Fristen für die Entscheidung

§ 41e. Spezialität

§ 41f. Einstellung der Vollstreckung

§ 41g. Verständigung des Ausstellungsstaats

§ 41h. Kosten

§ 41i. Durchbeförderung

§ 41j. Fälle des Europäischen Haftbefehls

Zweiter Unterabschnitt
Erwirkung der Vollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat

§ 42. Voraussetzungen

§ 42a. Rolle des Anstaltsleiters

§ 42b. Befassung eines anderen Mitgliedstaats

§ 42c. Widerruf der Befassung

§ 42d. Vollstreckung im Inland

§ 42e. Durchführung der Überstellung

§ 42f. Zustimmung zur Verfolgung und Bestrafung wegen weiterer Straftaten (Anm.: Zustimmung zur Verfolgung, Verurteilung oder Strafvollstreckung wegen weiterer Straftaten)

§ 42g. Erwirkung der Durchbeförderung

Erster Unterabschnitt
Durchführung der Verordnung (EU) 2018/1805

§ 43 Vollstreckung von Sicherstellungsentscheidungen

§ 44 Erwirkung der Vollstreckung von Sicherstellungsentscheidungen

Zweiter Unterabschnitt
Vollstreckung von Sicherstellungsentscheidungen aus Dänemark und Irland

Zweiter Abschnitt
Vollstreckung von Sicherstellungsentscheidungen der Mitgliedstaaten

§ 45. Voraussetzungen

§ 46. Zuständigkeit und Verfahren

§ 47. Ablehnung der Vollstreckung

§ 48. Aufschub der Vollstreckung

§ 49. Dauer der Beschlagnahme oder Sicherstellung

§ 50. Verständigungspflicht

§ 51. Geschäftsweg und Übersetzung

Dritter Abschnitt
Vollstreckung vermögensrechtlicher Anordnungen

Erster Unterabschnitt
Durchführung der Verordnung (EU) 2018/1805

§ 52 Vollstreckung von Einziehungsentscheidungen

Zweiter Unterabschnitt

Vollstreckung von Einziehungsentscheidungen der Mitgliedstaaten Dänemark und Irland

§ 52a. Voraussetzungen

§ 52a1. Unzulässigkeit der Vollstreckung

§ 52b. Zuständigkeit

§ 52c. Verfahren

§ 52d. Entscheidung

§ 52e. Aufschub der Vollstreckung

§ 52f. Vermögensrechtliche Anordnungen mehrerer Mitgliedstaaten

§ 52g. Erlös aus der Vollstreckung

§ 52h. Einstellung der Vollstreckung

§ 52i. Verständigung des Entscheidungsstaates

§ 52j. Kosten

Dritter Unterabschnitt
Erwirkung der Vollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat

§ 52k. Befassung eines anderen Mitgliedstaates

§ 52l. Übermittlung einer vermögensrechtlichen Anordnung an mehrere Vollstreckungsstaaten

§ 52m. Vollstreckung im Inland

§ 52n. Verständigung des Vollstreckungsstaates

Vierter Abschnitt
Vollstreckung von Geldsanktionen

Erster Unterabschnitt
Vollstreckung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten

§ 53. Voraussetzungen

§ 53a. Unzulässigkeit der Vollstreckung

§ 53b. Zuständigkeit

§ 53c. Verfahren

§ 53d. Entscheidung

§ 53e. Aufschub der Vollstreckung

§ 53f. Erlös aus der Vollstreckung

§ 53g. Ersatzfreiheitsstrafe

§ 53h. Einstellung der Vollstreckung

§ 53i. Verständigung des Entscheidungsstaates

§ 53j. Kosten

Zweiter Unterabschnitt
Erwirkung der Vollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat

§ 53k. Befassung eines anderen Mitgliedstaates

§ 53l. Widerruf der Befassung

§ 53m. Vollstreckung im Inland

(Anm.: Fünfter Abschnitt samt § 54 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 134/2011)

IV. Hauptstück
Europäische Ermittlungsanordnung, Rechtshilfe und sonstige Zusammenarbeit in Strafsachen

Erster Abschnitt
Europäische Ermittlungsanordnung

Erster Unterabschnitt
Vollstreckung einer Europäischen Ermittlungsanordnung

§ 55 Voraussetzungen

§ 55a Unzulässigkeit der Vollstreckung

§ 55b Rückgriff auf eine andere Ermittlungsmaßnahme

§ 55c Zuständigkeit

§ 55d Verfahren

§ 55e Entscheidung über die Vollstreckung

§ 55f Durchführung

§ 55g Überstellung inhaftierter Personen

§ 55h Durchführung einer Vernehmung mittels technischer Einrichtung zur Wort- und Bildübertragung oder im Wege einer Telefonkonferenz

§ 55i Durchführung einer kontrollierten Lieferung

§ 55j Verständigungspflichten

§ 55k Mitwirkung ausländischer Organe und am Verfahren Beteiligter bei der Vollstreckung

§ 55l Übermittlung der Ermittlungsergebnisse und Beweismittel

§ 55m Kosten

Zweiter Unterabschnitt
Erwirkung der Vollstreckung einer Europäischen Ermittlungsanordnung

§ 56 Befassung eines anderen Mitgliedstaates

§ 56a Verständigung

§ 56b Nachträgliche Unzulässigkeit im Vollstreckungsstaat

Zweiter Abschnitt
Rechtshilfe und sonstige Zusammenarbeit in Strafsachen

Erster Unterabschnitt
Grundsätze

§ 57 Voraussetzungen

§ 57a. Zustimmung zur Übermittlung von Daten und Ergebnissen einer Ermittlung durch die Sicherheitsbehörden oder Finanzstrafbehörden

§ 58 Ersuchen an Private

§ 59. Rechtsstellung ausländischer Beamter und zivilrechtliche Verantwortlichkeit (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 28/2018)

Zweiter Unterabschnitt
Vermeidung paralleler Verfahren

§ 59a Mitteilung über ein Verfahren im Inland an eine Justizbehörde eines anderen Mitgliedstaates

§ 59b Beantwortung einer Mitteilung einer Justizbehörde eines anderen Mitgliedstaates

§ 59c Aufnahme von Konsultationen

Dritter Unterabschnitt
Bildung gemeinsamer Ermittlungsgruppen

§ 60. Allgemeine Voraussetzungen

§ 61. Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe im Inland

§ 62. Informationsaustausch

Vierter Unterabschnitt
Eurojust

§ 63. Durchführung der Verordnung (EU) 2018/1727

§ 64. Nationales Mitglied

§ 65. Weiterübermittlung von personenbezogenen Daten durch Eurojust

§ 66. Ersuchen an Eurojust

§ 67 Verständigungspflichten

(Anm.:§ 68aufgehoben durch Art. 4 Z 39, BGBl. I Nr. 20/2020)

§ 68a Nationales Eurojust-Koordinierungssystem

Fünfter Unterabschnitt
Europäisches Justizielles Netz

§ 69. Aufgaben und Ziele

§ 70. Einrichtung von Kontaktstellen

Sechster Unterabschnitt
Kontrollierte Lieferung

§ 71. Allgemeiner Grundsatz

§ 72. Zuständigkeit und Verfahren

Siebenter Unterabschnitt
Verdeckte Ermittlungen

§ 73. Voraussetzungen

§ 74. Durchführung der verdeckten Ermittlung

Dritter Abschnitt
Besondere Formen der Zusammenarbeit

Erster Unterabschnitt

§ 75. Zustellung von Verfahrensurkunden

Zweiter Unterabschnitt

§ 76. Ersuchen um Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe

Dritter Unterabschnitt
Einholung von Strafregisterauskünften über Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten

§ 77. Voraussetzungen

§ 78. Inhalt und Form des Ersuchens

§ 79. Geschäftsweg

§ 80. Bedingungen für die Verwendung personenbezogener Daten

V. Hauptstück
Überwachung justizieller Entscheidungen

Erster Abschnitt
Überwachung von Entscheidungen über Bewährungsmaßnahmen und alternative Sanktionen, und Folgeentscheidungen

Erster Unterabschnitt
Überwachung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten

§ 81 Voraussetzungen

§ 82 Unzulässigkeit der Überwachung

§ 83 Zuständigkeit

§ 84 Verfahren

§ 85 Entscheidung

§ 86 Wirkung der Übernahme der Überwachung

§ 87 Anpassung der Bewährungsmaßnahmen

§ 88 Fristen

§ 89 Aufschub der Entscheidung

§ 90 Folgeentscheidungen im Inland

§ 91 Rückübertragung und Folgeentscheidungen im Ausstellungsstaat

§ 92 Verständigung des Ausstellungsstaats in allen Fällen

§ 93 Wiederaufnahme des Verfahrens

§ 94 Kosten

Zweiter Unterabschnitt
Erwirkung der Überwachung in einem anderen Mitgliedstaat

§ 95 Befassung eines anderen Mitgliedstaats

§ 96 Zurückziehung der Bescheinigung

§ 97 Wirkung der Übernahme der Überwachung

§ 97a. Verständigung nach Übernahme der Überwachung durch den Vollstreckungsstaat

§ 98 Rückübertragung der Zuständigkeit (Anm.: Rückübertragung der Überwachung)

§ 99 Verständigung des Vollstreckungsstaats im Falle der Zuständigkeit des Ausstellungsstaats für Folgeentscheidungen (Anm.: Verständigung des Vollstreckungsstaats nach Rückübertragung)

Zweiter Abschnitt
Überwachung von Entscheidungen über die Anwendung gelinderer Mittel

Erster Unterabschnitt
Überwachung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten

§ 100 Voraussetzungen

§ 101 Unzulässigkeit der Überwachung

§ 102 Zuständigkeit

§ 103 Verfahren

§ 104 Entscheidung

§ 105 Wirkung der Übernahme der Überwachung

§ 106 Anpassung der gelinderen Mittel

§ 107 Fristen

§ 108 Aufschub der Entscheidung

§ 109 Zuständigkeit für Folgeentscheidungen

§ 110 Auskunftsersuchen

§ 111 Verständigung des Anordnungsstaats

§ 112 unbeantwortete Verständigungen und Beendigung der Überwachung

§ 113 Übergabe des Betroffenen

§ 114 Kosten

Zweiter Unterabschnitt
Erwirkung der Überwachung in einem anderen Mitgliedstaat

§ 115 Befassung eines anderen Mitgliedstaats

§ 116 Zurückziehung der Bescheinigung

§ 117 Ersuchen um Fortsetzung der Überwachung

§ 118 Entscheidung über Folgemaßnahmen

§ 119 Wirkung der Übernahme der Überwachung

§ 120 Fortsetzung der Überwachung im Inland

§ 121 Verständigung des Vollstreckungsstaats

VI. Hauptstück
Anerkennung Europäischer Schutzanordnungen in Strafsachen

Erster Abschnitt
Anerkennung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten

§ 122 Voraussetzungen

§ 123 Antrag der geschützten Person (Anm.: Antrag der geschützten Person im Inland)

§ 124 Unzulässigkeit der Anerkennung

§ 125 Zuständigkeit

§ 126 Verfahren

§ 127 Entscheidung

§ 128 Verständigungspflichten des Vollstreckungsstaates

§ 129 Rechtsfolgen eines Verstoßes im Vollstreckungsstaat

§ 130 Zuständigkeit des Anordnungsstaates

§ 131 Folgen einer Änderung der Europäischen Schutzanordnung

§ 132 Aufhebung der erteilten Anordnungen

§ 133 Kosten

Zweiter Abschnitt
Erwirkung der Anerkennung in einem anderen Mitgliedstaat

§ 134 Erlass einer Europäischen Schutzanordnung

§ 135 Befassung eines anderen Mitgliedstaates (Anm.: Befassung eines anderen Mitgliedstaats)

§ 136 Änderung oder Zurückziehung der Europäischen Schutzanordnung

§ 137 Beantwortung von Ersuchen

VII. Hauptstück
Schluss-, Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen

§ 138. Verweisungen

§ 139. Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zur Stammfassung

§ 140. Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zu Novellen

§ 141 Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union

§ 142. Vollziehung

Anhang I

Liste von Straftaten, bei denen die beiderseitige Strafbarkeit nicht geprüft wird

Anhang II

Europäischer Haftbefehl

Anhang III

Bescheinigung nach Artikel 9 des Rahmenbeschlusses vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union

Anhang IV

Vereinbarung über die Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe und Anlagen zur Vereinbarung über die Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe

(Anm.: Vereinbarung über die Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe samt Anlagen)

Anhang V

Bescheinigung nach Art. 4 des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen

Anhang VI

Bescheinigung nach Artikel 4 des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen

Anhang VII

Bescheinigung nach Art. 4 des Rahmenbeschlusses 2008/909/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile in Strafsachen, durch die eine freiheitsentziehende Strafe oder Maßnahme verhängt wird, für die Zwecke ihrer Vollstreckung in der Europäischen Union

Anhang VIII

Formblatt zur Unterrichtung der verurteilten Person

Anhang IX

Formblatt nach den Artikeln 6, 7, 8, 9 und 10 des Rahmenbeschlusses des Rates 2009/315/JI des Rates über die Durchführung und den Inhalt des Austauschs von Informationen aus dem Strafregister zwischen den Mitgliedstaaten

Anhang X

Formblatt nach Artikel 6 des Rahmenbeschlusses 2008/947/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile und Bewährungsentscheidungen im Hinblick auf die Überwachung von Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen

Anhang XI

Formblatt nach Artikel 17 des Rahmenbeschlusses 2008/947/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile und Bewährungsentscheidungen im Hinblick auf die Überwachung von Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen

Anhang XII

Formblatt nach Artikel 10 des Rahmenbeschlusses 2009/829/JI des Rates über die Anwendung – zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union – des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Entscheidungen über Überwachungsmaßnahmen als Alternative zur Untersuchungshaft

Anhang XIII

Formblatt nach Artikel 19 des Rahmenbeschlusses 2009/829/JI des Rates über die Anwendung – zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union – des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Entscheidungen über Überwachungsmaßnahmen als Alternative zur Untersuchungshaft

(Anm.: Anhang XIV aufgehoben durch Art. 4 Z 46, BGBl. I Nr. 20/2020)

Anhang XV

Europäische Schutzanordnung nach Artikel 7 der Richtlinie 2011/99/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.12.2011 über die Europäische Schutzanordnung (Anm.: Europäische Schutzanordnung nach Artikel 7 der Richtlinie 2011/99/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Europäische Schutzanordnung)

Anhang XVI

Formblatt nach Artikel 12 der Richtlinie 2011/99/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.12.2011 über die Europäische Schutzanordnung (Meldung eines Verstoßes gegen die aufgrund der Europäischen Schutzanordnung erlassene Maßnahme) (Anm.: Formblatt nach Artikel 12 der Richtlinie 2011/99/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Europäische Schutzanordnung (Meldung eines Verstoßes gegen die aufgrund der Europäischen Schutzanordnung erlassene Maßnahme))

Anhang XVII

Anhang XVIII

Anhang XIX

Anmerkung

Zu dieser Rechtsvorschrift ist eine englische Übersetzung in der Applikation "Austrian Laws" vorhanden: Federal law on judicial cooperation in criminal matters with the Member States of the European Union (EU-JZG)

Schlagworte

e-rk3, Inh

Verfallsentscheidung, Schlussbestimmung,

Strafprozessnovelle 2005 (BGBl. I Nr. 164/2004),

EU-JZG-ÄndG 2007 (BGBl. I Nr. 38/2007),

Strafprozessreformbegleitgesetz II (BGBl. I Nr. 112/2007),

EU-JZG-ÄndG 2011 (BGBl. I Nr. 134/2011),

Sicherheitsbehörden-Neustrukturierungs-Gesetz – SNG (BGBl. I Nr. 50/2012),

EU-JZG-ÄndG 2013 (BGBl. I Nr. 175/2013),

EU-JZG-ÄndG 2014 (BGBl. I Nr. 107/2014),

Deregulierungs- und Anpassungsgesetz 2016 – Inneres (BGBl. I Nr. 120/2016),

Strafprozessrechtsänderungsgesetz II 2016 (BGBl. I Nr. 121/2016),

Strafrechtliches EU-Anpassungsgesetz 2020 – StrEU-AG 2020 (BGBl. I Nr. 20/2020),

Strafrechtliches EU-Anpassungsgesetz 2021 – StrEU-AG 2021 (BGBl. I Nr. 94/2021),

DSA-Begleitgesetz – DSA-BegG (BGBl. I Nr. 182/2023)

Zuletzt aktualisiert am

29.01.2024

Gesetzesnummer

20003339

Dokumentnummer

NOR40258313

Stichworte