Rechtssatz
Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine gerechtfertigte vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses kann immer nur aufgrund der Umstände des Einzelfalles beurteilt werden; die Voraussetzungen des § 46 Abs 1 ASGG liegen daher nicht vor. (Streitwert neununddreißigtausendneunhundertachtundachtzig Schilling und siebenundsechzig Groschen.)
Austritt — erhebliche Rechtsfrage — Bedeutung — Entlassung
9 ObA 114/97y | OGH | 09.04.1997 |
nur: Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine gerechtfertigte vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses kann immer nur aufgrund der Umstände des Einzelfalles beurteilt werden; die Voraussetzungen des § 46 Abs 1 ASGG liegen daher nicht vor. (T1) |
8 ObA 17/07v | OGH | 21.05.2007 |
Beisatz: Dass eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zu einem gleichartigen oder hinreichend ähnlichen Fall fehlt, begründet noch nicht das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage. (T3) |
8 ObA 54/07k | OGH | 11.10.2007 |
nur: Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine gerechtfertigte vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses kann immer nur aufgrund der Umstände des Einzelfalles beurteilt werden. (T4) |
8 ObA 74/07a | OGH | 22.11.2007 |
Auch; Beisatz: Ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die vorzeitige Auflösung vorliegen, stellt regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO dar. (T5) |
9 ObA 111/08a | OGH | 25.11.2008 |
Auch; Beisatz: Ob der Kündigungsgrund nach § 32 Abs 2 Z 6 VBG verwirklicht ist, ist eine Frage des Einzelfalls, die - von Fällen unvertretbarer Fehlbeurteilung durch die zweite Instanz abgesehen - die Zulässigkeit der Revision nicht rechtfertigt. (T7) |
8 ObA 65/09f | OGH | 21.12.2009 |
Auch; Beisatz: Die Frage, ob im Einzelfall ausgehend von den konkreten Feststellungen das Verhalten des Arbeitnehmers einen Entlassungsgrund verwirklicht, stellt regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO dar. (T8) |
9 ObA 80/12y | OGH | 24.09.2012 |
Auch; Beisatz: Hier: Beharrliche Dienstverweigerung. (T11) |
9 ObA 78/12d | OGH | 24.09.2012 |
Auch; Beis wie T9; Beisatz: Sofern nicht im Sinne der Rechtssicherheit ein Korrekturbedarf besteht. (T12) |
9 ObA 106/14z | OGH | 27.11.2014 |
Auch; Beisatz: Die Beurteilung, ob im Einzelfall ein Kündigungsgrund- oder Entlassungsgrund verwirklicht wurde, stellt keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO dar. (T13)<br/>Beisatz: Hier: Kündigung nach § 32 Abs 2 Z 1 VBG. (T14) |
9 ObA 152/15s | OGH | 27.01.2016 |
Auch; Beis wie T13; Beisatz: Hier: Kündigung nach § 47 Abs 2 Z 1 VBO 1995. (T15) |
8 ObA 87/15z | OGH | 15.12.2015 |
Auch; Beisatz: Die Frage, ob den betrieblichen Bedingungen und ihren gesundheitlichen Auswirkungen ein solches Gewicht zukommt, dass sie zum Austritt berechtigen, lässt sich immer nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilen. (T16)<br/> |
9 ObA 42/16s | OGH | 21.04.2016 |
Auch; Beisatz: Hier: Kündigung iSd § 88 Abs 2 Z 1 und Z 6 NÖ LBG. (T17) |
9 ObA 147/15f | OGH | 25.05.2016 |
Auch; Beisatz: Die Beurteilung, ob im Einzelfall ein Kündigungs- oder Entlassungsgrund verwirklicht wurde, stellt keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO dar, es sei denn, dem Berufungsgericht wäre bei seiner Entscheidung eine auffallende Fehlbeurteilung unterlaufen. (T18) |
9 ObA 119/16i | OGH | 28.10.2016 |
nur: Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine gerechtfertigte vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses kann immer nur aufgrund der Umstände des Einzelfalles beurteilt werden. (T19) |
9 ObA 5/17a | OGH | 25.07.2017 |
Auch; Beis wie T13; Beisatz: Hier: Dienst- und Besoldungsordnung (DBO) für die Bediensteten der österreichischen Privatbahnen. (T21) |
8 ObA 17/18k | OGH | 27.04.2018 |
Beisatz: Hier: § 45 Abs 1 Wr VBO 1995 (T22) |
8 ObA 39/18w | OGH | 28.08.2018 |
Beis wie T18; Beisatz: Hier: Entlassungstatbestand des § 39 Abs 2 lit b DBO. (T23) |
8 ObA 2/19f | OGH | 26.02.2019 |
Beisatz: Hier: Vertrauensunwürdigkeit nach § 40 Abs 2 lit b der vereinbarten Vertragsbedienstetenordnung 1969 der Stadt Wels. (T24)<br/> |
8 ObA 3/20d | OGH | 24.01.2020 |
Vgl; Beisatz: Das gilt auch für die Frage, ob die Kündigung eines Vertragsbediensteten wegen eines die Vertrauensunwürdigkeit begründenden Verhaltens berechtigt ist (Hier: Steiermärkisches Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz). (T25) |
9 ObA 65/21f | OGH | 28.07.2021 |
Beisatz: Hier: Heimliche Tonbandaufnahme. (T26) |
8 ObA 36/21h | OGH | 25.06.2021 |
Vgl; Beis wie T24; Beis wie T25; Beisatz: Hier: Die Rechtsansicht, dass es während des ersten „Covid-Shutdowns“ ab 13. 3. 2020 eine vertrauensverwirkende Verletzung der festgestellten Verhaltensrichtlinien für den Betrieb eines Altenheims begründete, wenn vom verantwortlichen Heimleiter wohngruppenübergreifende Treffen zum gemeinsamen Singen der Bewohner geduldet wurden, die teilweise auch in einem geschlossenen Raum stattfanden, und wenn trotz Anordnung der Schließung der Speisesäle der Betrieb einer Cafeteria aufrecht erhalten wurde, ist zumindest nicht unvertretbar (Hier: OÖ GDG 2002). (T27) |
8 ObA 54/21f | OGH | 14.09.2021 |
Beis wie T18; Beisatz: Hier: Verstoß gegen Absonderungsbescheid und Dienstantritt ohne Information an den Dienstgeber bei Covid-19 Verdachtsfall vor Vorliegen eines Testergebnisses. (T28) |
8 ObA 39/22a | OGH | 29.06.2022 |
Vgl; Beisatz: Hier: Verweigerung der Vorlage von nach der COVID-19-Schulverordnung 2021/22 vorgeschriebenen PCR-Tests. (T30) |
8 ObA 49/23y | OGH | 22.03.2024 |
vgl; Beisatz: Hier: Abberufung einer Schulleiterin nach § 26b Abs 5 LDG (T31) |
8 ObA 8/24w | OGH | 22.05.2024 |
Beisatz wie T7; Beisatz wie T14; Beisatz wie T18 |
Dokumentnummer
JJR_19961114_OGH0002_008OBA02145_96S0000_001
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