OGH 5Ob81/91; 8Ob1567/92; 8Ob1643/92 (RS0044088)

OGH5Ob81/91; 8Ob1567/92; 8Ob1643/925.3.2024

Rechtssatz

Eine Einzelfallentscheidung ist für den OGH nur dann überprüfbar, wenn im Interesse der Rechtssicherheit ein grober Fehler bei der Auslegung der anzuwendenden Rechtsnorm, konkret bei der Auslegung des unbestimmten Gesetzesbegriffs der Unzumutbarkeit korrigiert werden müsste. Gebietet das Gesetz die Entscheidung nach billigem Ermessen, könnte letztlich nur eine eklatante Überschreitung dieses Ermessens aufgegriffen werden.

Normen

AußStrG 2005 §62 Abs1
DSGVO Art6 Abs1 litf
WEG §15
ZPO §502
ZPO §508a

5 Ob 81/91OGH08.10.1991
8 Ob 1567/92OGH21.05.1992

Beisatz: Hier: Ausmessung der Ausgleichszahlung gemäß § 83 Abs 1 EheG. (T1)

8 Ob 1643/92OGH08.10.1992

Auch

7 Ob 1658/92OGH26.11.1992
1 Ob 504/93OGH29.01.1993

Auch; nur: Eine Einzelfallentscheidung ist für den OGH nur dann überprüfbar, wenn im Interesse der Rechtssicherheit ein grober Fehler bei der Auslegung der anzuwendenden Rechtsnorm, konkret bei der Auslegung des unbestimmten Gesetzesbegriffs der Unzumutbarkeit korrigiert werden müsste. (T2)

8 Ob 1617/93OGH30.09.1993

nur: Gebietet das Gesetz die Entscheidung nach billigem Ermessen, könnte letztlich nur eine eklatante Überschreitung dieses Ermessens aufgegriffen werden. (T3)<br/>Beis wie T1

8 Ob 652/93OGH16.12.1993

Auch; nur T2

3 Ob 157/93OGH23.03.1994

Auch

9 Ob 1534/94OGH20.04.1994

Auch; nur T3

9 Ob 1535/94OGH04.05.1994

Auch; nur T3; Beisatz: Hier: § 83 Abs 1 EheG. (T4)

3 Ob 507/94OGH25.05.1994

Auch; nur T2

7 Ob 555/94OGH31.08.1994

Vgl; Beisatz: Im Einzelfall verbleibender Ermessensspielraum, ob schikanöse Rechtsausübung vorliegt und ob Werkmängel unerheblich sind. (T5)

10 Ob 521/94OGH28.02.1995

nur T2

4 Ob 1005/95OGH17.01.1995

Vgl; nur T2

4 Ob 1545/95OGH25.04.1995

Auch; nur T2; Beisatz: Hier: Frage der stillschweigenden Bevollmächtigung. (T6)

2 Ob 280/91OGH23.11.1995

nur T2, Beisatz: Hier: Zumutbarkeit von Sicherungsmaßnahmen bei der Gastwirtehaftung. (T7)

1 Ob 574/95OGH17.10.1995

Auch; nur T3

1 Ob 2094/96iOGH04.06.1996

Auch; nur T3

1 Ob 2015/96xOGH26.03.1996

Auch; nur T3

2 Ob 2107/96hOGH13.06.1996

nur: Eine Einzelfallentscheidung ist für den OGH nur dann überprüfbar, wenn im Interesse der Rechtssicherheit ein grober Fehler bei der Auslegung der anzuwendenden Rechtsnorm korrigiert werden müsste. (T8)<br/>Beisatz: Bewegt sich das Berufungsgericht im Rahmen der Grundsätze einer ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes und trifft es seine Entscheidung ohne krasse Fehlbeurteilung aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles, so liegt eine erhebliche Rechtsfrage nicht vor. (T9)

4 Ob 2052/96kOGH16.04.1996

Auch; Beisatz: Eine an den besonderen Umständen des Einzelfalls orientierte, letztlich dem billigen Ermessen des Gerichtes anheimgestellte Entscheidung ist, wenn sich keine eklatante Fehlbeurteilung erkennen lässt, nicht revisibel. (T10)<br/>Beisatz: Hier: Höhe des Entgelts (der "Leihgebühr" für Notenmaterial). (T11)

5 Ob 2147/96pOGH12.11.1996

Vgl auch; Beis wie T9; Beisatz: Hier: Die Ansicht des Rekursgerichts, aus dem gestellten Antrag ergebe sich mit hinreichender Deutlichkeit, dass die Antragsteller eine bestimmte Benützung eines Liegenschaftsteiles anstreben, stellt jedenfalls keine krasse Fehlbeurteilung dar. (T12)

7 Ob 2415/96iOGH02.04.1997

Auch; nur T2

4 Ob 78/97tOGH18.03.1997

Auch; nur T3; Beis wie T4

10 Ob 44/97mOGH22.05.1997

Vgl auch

8 ObA 36/97wOGH12.06.1997

nur T2; Beisatz: Hier: Es ist eine Frage des Einzelfalles, ob eine Beraterin in einem Schlankheitsstudio eine Angestelltentätigkeit ausübt oder nicht. (T13)

9 Ob 167/97tOGH05.11.1997

Auch

5 Ob 41/98kOGH24.02.1998

Vgl auch

8 Ob 177/98gOGH24.08.1998

Auch; nur T3; Beis wie T4

5 Ob 200/98tOGH29.09.1998

Vgl auch; nur T8; Beisatz: Hier: § 14 Abs 1 AußStrG. (T14)

5 Ob 207/98xOGH29.09.1998

Vgl auch; nur T8; Beisatz: Hier: Haftungsfragen wegen Verletzung der Verwahrungspflicht beziehungsweise Beaufsichtigungspflicht des Tierhalters sowie Überprüfung eines allfälligen Mitverschuldens des Geschädigten. (T15)

8 ObA 46/99vOGH25.02.1999

Auch; Beisatz: Die von den Umständen des Einzelfalles abhängige Ermessensentscheidung über die Schwere eines Verschuldens betrifft - solange der zweiten Instanz kein an die Grenzen des Missbrauches gehender Fehler unterlief oder der Ermessensspielraum eklatant überschritten wurde - keine erhebliche Rechtsfrage. (T16)<br/>Beisatz: Hier: An der Versäumung der Frist für den Einspruch gegen einen Zahlungsbefehl. (T17)

9 Ob 46/99aOGH17.03.1999

Auch; nur T8

5 Ob 58/99mOGH23.03.1999

Vgl; Beisatz: Die Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit einer dem § 13 Abs 2 WEG zu unterstellenden Änderung hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab, sodass nur eine grobe Verkennung der Rechtslage, etwa ein Abweichen von Leitlinien der einschlägigen Judikatur, die Anrufung des Obersten Gerichtshofes rechtfertigen könnte. (T18)

2 Ob 66/99sOGH11.03.1999

Vgl auch; Beisatz: Hier: Schmerzengeld. (T19)

9 ObA 259/99zOGH12.01.2000

nur T2; Beis wie T13

10 Ob 360/99kOGH25.01.2000

Auch; nur T2

8 ObS 34/00hOGH24.02.2000

nur T8

1 Ob 94/00fOGH28.04.2000

Auch; Beisatz: Eine erhebliche Rechtsfrage nur dann zu lösen, wenn das Berufungsgericht den vorgegebenen Ermessensrahmen grob missachtet hätte. (T20)<br/>Beisatz: Hier: Umfang des immateriellen Schadenersatzes für nicht dem Gesetz entsprechende Haft. (T21)

9 Ob 35/00pOGH31.05.2000

Beis wie T20

6 Ob 137/00sOGH28.06.2000

Vgl auch; nur T3; Beis wie T1; Beisatz: Die nach dem Grundsatz der Billigkeit zu erfolgende Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse hängt jeweils von den Umständen des Einzelfalles ab. Eine erhebliche Rechtsfrage liegt nur dann vor, wenn dargetan wird, dass die zweite Instanz bei Beurteilung dieses Einzelfalles in Überschreitung ihres Ermessensbereiches von den allgemeinen Grundsätzen abgewichen ist. (T22)

5 Ob 247/00kOGH24.10.2000

Auch; nur T3; Beisatz: Hier: Beurteilungsspielraum gemäß § 19 Abs 3 WEG, ob das gesetzliche Modell der Kostenverteilung zugunsten eines gerechteren aufgegeben werden soll. (T23)

8 Ob 183/00wOGH21.12.2000

nur T8; Beisatz: Hier: Verneinung eines Instruktionsfehlers im Sinne des § 5 PHG. (T24)

2 Ob 25/01tOGH22.02.2001

Vgl auch; Beis wie T19

6 Ob 333/00iOGH26.04.2001

Vgl auch; nur T3; Beis ähnlich wie T9

9 Ob 278/00yOGH11.04.2001

Auch; nur T8; Beis wie T9

9 ObA 281/00iOGH25.04.2001

nur T2

2 Ob 201/01zOGH06.09.2001

Auch; nur T3; Beis wie T19

9 Ob 248/01pOGH24.10.2001

Vgl auch; Beis wie T22

6 Ob 107/02gOGH16.05.2002

Auch; Beis wie T24

7 Ob 69/02aOGH29.04.2002

Auch; Beis wie T14

8 Ob 146/02gOGH19.09.2002

Vgl auch; nur T8

8 ObA 201/02wOGH19.09.2002

Auch; Beisatz: Hier: Frage der Unterbrechung eines Rechtsstreites gemäß § 191 ZPO. (T25)

6 Ob 100/03dOGH26.06.2003

Auch; Beisatz: Hier: Die Beurteilung, ob bestimmte festgestellte Mängel gänzlich unerheblich sind. (T26)

4 Ob 147/03aOGH16.12.2003

Auch; nur T2; Beisatz: Hier: Auslegung von Willenserklärungen. (T27)

3 Ob 288/03dOGH25.02.2004

nur T8

10 ObS 81/04sOGH18.05.2004

nur T8

3 Ob 131/04tOGH29.06.2004

Vgl auch; Beis wie T16 nur: Die von den Umständen des Einzelfalles abhängige Ermessensentscheidung stellt - solange der zweiten Instanz kein an die Grenzen des Missbrauches gehender Fehler unterlief - keine erhebliche Rechtsfrage. (T28)

7 Ob 179/04fOGH08.09.2004

Auch

8 ObA 47/05bOGH08.09.2005

Auch; nur T2

6 Ob 287/05gOGH26.01.2006
10 Ob 143/05kOGH17.02.2006

Auch; Beisatz: Die Beurteilung der Billigkeit bzw Unbilligkeit hängt von den im Einzelfall gegebenen Umständen ab. (T29)

8 Ob 118/05vOGH23.11.2006

Vgl auch; Beisatz: Ob den Kläger ein Mitverschulden am von ihm geltend gemachten Schaden trifft, ist eine Frage des Einzelfalls, die die Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO nicht verwirklicht. (T30)

8 ObA 7/07yOGH31.01.2007

Vgl auch; Beisatz: Hier: Zur Frage, ob ein konkretes Verhalten einen Entlassungsgrund verwirklicht. (T31)

7 Ob 117/07tOGH20.06.2007

Vgl auch; Beisatz: Hier: Die Frage, „ob die Benutzung eines unzureichend gesicherten Wanderweges ein Mitverschulden im Sinn einer Sorglosigkeit gegenüber eigenen Gütern darstellt", ist eine Frage des Einzelfalls. (T32)

10 Ob 33/07mOGH26.06.2007

Vgl auch; Beis wie T30

3 Ob 218/07sOGH23.10.2007

Auch; Beis ähnlich wie T28; Beisatz: Hier: Auswahl des Sachverständigen. (T33)

8 Ob 116/07bOGH17.12.2007

Auch; nur T2; Beisatz: Hier: Unzumutbarkeit nach § 364 Abs 3 ABGB. (T34)

4 Ob 249/07gOGH14.02.2008

Auch; Beisatz: Hier: Verkehrssicherungspflicht bei Niveauunterschied im Gehsteig. (T35)

10 Ob 24/08iOGH10.03.2008

Auch; Beisatz: Die Auslegung von Willenserklärungen im Einzelfall und Auslegungsfragen über die Erklärungsabsicht im Einzelfall sind vom Obersten Gerichtshof - von groben Auslegungsfehlern und sonstigen krassen Fehlbeurteilungen abgesehen - nicht zu überprüfen. (T36)

5 Ob 60/08xOGH01.04.2008

Vgl; Beisatz: Die Auslegung eines außerstreitigen Antrags ist ebenso einzelfallbezogen (5 Ob 2147/96p) wie die Beurteilung, ob durch eine Neuformulierung des Spruchs das Begehren überschritten wird. (T37)

8 Ob 50/08yOGH28.04.2008

Vgl; Beisatz: Die Anwendung von von der Rechtsprechung bereits entwickelten Grundsätzen im Einzelfall stellt nur dann eine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 528 Abs 1 ZPO dar, wenn es sich um eine aus Gründen der Rechtssicherheit aufzugreifende Fehlbeurteilung handelt. (T38)

5 Ob 24/08bOGH15.04.2008

Vgl auch; Beisatz: Auch eine Ermessensentscheidung fordert vom Rechtsanwender eine nachvollziehbare Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter die gesetzlichen Vorgaben unter Heranziehung der von der Rechtsprechung vorgegebenen Wertungen. Erst die Beurteilung, ob eine erhebliche Rechtsfrage vorliegt, lässt die Umstände des Einzelfalls zurücktreten, nachdem diese allerdings vorher geprüft wurden. (T39)<br/>Beisatz: Wird die Untersuchung der konkret vorgetragenen, bei der Ermessensausübung zu berücksichtigenden Kriterien mit unzureichender Begründung unterlassen, liegt insofern eine erhebliche Rechtsfrage vor. (T40)

1 Ob 6/08aOGH10.06.2008

Auch; Beisatz: Hier: Frage, ob Klage pflegschaftsgerichtlich zu genehmigen ist. (T41)

6 Ob 22/09tOGH26.03.2009

Vgl; Beisatz: Hier: Verkehrssicherungspflichten und Verschuldensteilung. (T42)

8 ObS 9/09wOGH27.08.2009

Auch; Beisatz: Hier: Beurteilung, ob ein beherrschender Einfluss im Sinne des § 1 Abs 6 Z 2 IESG besteht. (T43)

7 Ob 259/09bOGH27.01.2010

Auch; Beis ähnlich wie T9

7 Ob 246/09sOGH16.12.2009

Auch; Beis wie T41

2 Ob 239/09zOGH18.12.2009

Beisatz: Hier: Frage, ob die verweigerte Zustimmung zur Adoption gemäß § 181 Abs 3 ABGB zu ersetzen ist. (T44)

6 Ob 113/09zOGH14.01.2010

nur T2; Bem: Hier: Beurteilung, ob „Unzumutbarkeit" im Sinne des § 933a Abs 2 Satz 2 ABGB vorliegt. (T45)

6 Ob 43/10gOGH19.03.2010

Vgl auch; Bem: Hier: Ausmaß eines Mitverschuldens des Geschädigten. (T46)

8 ObA 56/10hOGH22.09.2010

Auch; nur T2; Beis wie T31

9 ObA 89/10vOGH29.09.2010

Auch; nur T8

3 Ob 241/10bOGH19.01.2011

Auch

3 Ob 21/11aOGH23.02.2011

nur T8

8 Ob 17/11zOGH22.02.2011

nur T8

8 ObA 10/11wOGH22.02.2011

Auch; nur T8

5 Ob 239/10yOGH08.03.2011

Vgl auch; nur ähnlich T8

2 Ob 57/11pOGH07.04.2011

Auch; Beis wie T26

1 Ob 51/11yOGH28.04.2011

Auch; Beis ähnlich wie T35; Beis wie T42

6 Ob 77/11hOGH18.07.2011

Vgl auch

6 Ob 117/11sOGH14.09.2011

Auch; Beis wie T42

6 Ob 230/11hOGH24.11.2011

Auch

4 Ob 191/11hOGH20.12.2011

Vgl auch; Beis wie T30

1 Ob 264/11xOGH31.01.2012

Auch; nur T8

7 Ob 221/11tOGH25.01.2012

Vgl auch

3 Ob 25/12sOGH14.03.2012
1 Ob 211/11bOGH22.12.2011

Auch; nur T8

9 Ob 16/12mOGH30.04.2012

Vgl auch; Beis wie T46

1 Ob 71/12sOGH22.06.2012

Auch; nur T3; Beisatz: Hier: Frage des Ausschlusses bzw der Einschränkung des Ersatzanspruchs im Fall des § 3 Abs 2 Satz 1 StEG 2005. (T47)

4 Ob 21/13mOGH17.04.2013

Auch; Beisatz: Hier: Verschuldensbemessung bei der Ehescheidung. (T48)

3 Ob 102/13sOGH19.06.2013

Auch; nur T8

8 ObA 42/13dOGH27.06.2013

Auch; Beis wie T31

7 Ob 114/13kOGH03.07.2013

Auch; Beisatz: Hier: Auslegung des Prozessvorbringens. (T49)

9 ObA 48/13vOGH25.06.2013

Vgl auch; Beis wie T31

10 Ob 31/13aOGH23.07.2013

Auch

9 ObA 60/13hOGH27.09.2013

Auch

8 ObA 73/13pOGH28.10.2013

Auch; Beisatz: Die Frage, ob ein bestimmtes festgestelltes Verhalten die Kriterien der sexuellen Belästigung nach § 6 Abs 2 GlBG erfüllt, ist einzelfallbezogen und begründet in der Regel, außer bei krasser Fehlbeurteilung, keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO. (T50)

5 Ob 227/13pOGH17.12.2013

nur T8; Beisatz: Hier: Frage ob nach § 180 Abs 1 Z 2 ABGB idF KindNamRÄG 2013 das Gericht ‑ sofern dies dem Wohl des Kindes entspricht ‑ eine Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung anzuordnen hat, wenn ein Elternteil gegen den Willen des anderen die Übertragung der alleinigen Obsorge an ihn oder seine Beteiligung an der Obsorge anstrebt. (T51)

9 ObA 167/13vOGH29.01.2014

Beis wie T50

10 ObS 47/14fOGH19.05.2014

Auch; Beisatz: Hier: § 258 Abs 4 lit d ASVG. (T52)

9 ObA 79/14dOGH25.09.2014

Beisatz: Hier: Entscheidung über Berechtigung zum Urlaubsantritt anlässlich einer Feststellungsklage gemäß § 4 Abs 4 UrlG. (T53)<br/>

9 ObA 81/14yOGH25.09.2014

Auch; Beisatz: Hier: Frage, ob eine Dienstnehmerin an einer Selbstbedienungstankstelle samt Waschanlage, Shop und Bistro (ohne organisatorische Trennung zwischen Tankstellenbereich und Shop) eine Angestelltentätigkeit ausübt oder nicht. (T54)

9 ObA 74/14vOGH25.09.2014

Beis ähnlich wie T13

6 Ob 224/14fOGH16.01.2015

Auch; Beis ähnlich wie T28

7 Ob 126/14aOGH10.12.2014

Vgl; nur T8

3 Ob 226/14bOGH18.02.2015

Auch

6 Ob 57/15yOGH27.04.2015

Auch; Beis wie T25; Beisatz: Dieselben Maßstäbe sind für die Frage der Unterbrechung eines Firmenbuchverfahrens nach § 19 FBG und die in Abs 2 dieser Bestimmung genannten Kriterien anzuwenden. Danach hat das Gericht von einer Unterbrechung abzusehen oder sie aufzuheben und aufgrund der Aktenlage zu entscheiden, wenn das rechtliche oder wirtschaftliche Interesse an einer raschen Erledigung erheblich überwiegt. (T55)

1 Ob 200/15sOGH25.02.2016
10 Ob 22/16gOGH13.04.2016

Auch

1 Ob 125/16pOGH30.08.2016

Auch; Beis wie T41

9 ObA 38/17dOGH20.04.2017

Auch; Beis wie T50

1 Ob 10/17bOGH28.06.2017

Auch

1 Ob 132/17vOGH12.07.2017

Vgl

8 ObA 55/16wOGH24.08.2017

nur T3; Beisatz: Hier: Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach § 24 Abs 1 HVertrG. (T56)

6 Ob 153/17vOGH26.09.2017

Auch; Beis wie T10

1 Ob 171/17dOGH29.11.2017

Auch

1 Ob 207/17yOGH15.12.2017

Vgl auch

1 Ob 230/17fOGH27.02.2018

Vgl auch; nur T8

1 Ob 17/18hOGH21.03.2018
7 Ob 59/18dOGH20.04.2018

Vgl

5 Ob 11/18fOGH15.05.2018
8 ObA 21/18yOGH29.05.2018

nur T8; Beis wie T9

8 Ob 114/18zOGH26.02.2019

Auch; Beisatz: Hier: Auslegung des Umfangs einer Dienstbarkeit. (T57)

8 Ob 101/19iOGH25.10.2019

nur T8; Beis wie T9

8 Ob 22/21zOGH30.04.2021

Beis wie T19

4 Ob 41/21iOGH20.04.2021

Vgl; Beis wie T37

6 Ob 87/21vOGH23.06.2021

Vgl; nur T8; Beis wie T9; Beisatz: Hier: Nach Art 6 Abs 1 lit f DSGVO vorzunehmende Interessenabwägung. (T58)

4 Ob 82/21vOGH17.09.2021
8 Ob 94/21pOGH14.09.2021

nur T8

4 Ob 72/22zOGH24.05.2022

Vgl; nur T2; Beisatz: Hier: „berechtigte Gründe“ bzw Unzumutbarkeit als unbestimmter Gesetzesbegriff. (T59)

6 Ob 102/22aOGH17.10.2022

Vgl; nur T8; Beis wie T9; Beis wie T58

8 Ob 1/23iOGH23.02.2023

vgl; Beisatz: Ob die Voraussetzungen für einen Entzug der Eigenverwaltung nach § 186 Abs 2 IO vorliegen, ist nach den jeweiligen Umständen zu beurteilen und hat dementsprechend keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung. (T60)

8 Ob 27/23pOGH21.04.2023

nur T9: Hier: Frage, ob ehemalige Lebensgefährten durch schlüssiges Handeln eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts geschlossen habe. (T61)

2 Ob 112/23vOGH27.06.2023

vgl; Beisatz wie T30

8 ObA 76/23vOGH13.12.2023

vgl; nur T8

1 Ob 197/23mOGH05.03.2024

Beisatz wie T1; Beisatz wie T4; Beisatz wie T22<br/>Beisatz: Hier: Keine Bedenken gegen die Nichtberücksichtigung eines künftigen „Pensionsnachteils“ aufgrund von Kinderbetreuungszeiten. (T62)

Dokumentnummer

JJR_19911008_OGH0002_0050OB00081_9100000_001