Rechtssatz
Die die Abweisung eines Beweisantrages nach Ansicht des Erstgerichtes rechtfertigenden Entscheidungsgründe stehen als solche nicht unter Nichtigkeitssanktion, wenn nur dem Antrag auch nach der - auf den Zeitpunkt der Antragstellung bezogenen - Ansicht des Obersten Gerichtshofes keine Berechtigung zukam.
14 Os 31/03 | OGH | 01.04.2003 |
Auch; Beisatz: Mangelhafte Begründung des einen Antrag abweisenden Zwischenerkenntnisses steht nicht unter Nichtigkeitssanktion. (T1) |
12 Os 15/03 | OGH | 05.06.2003 |
Auch; Beisatz: Ebensowenig eine fehlende Begründung. (T2) |
15 Os 16/04 | OGH | 22.04.2004 |
Vgl auch; Beis wie T1; Beisatz: Die Einhaltung des § 238 Abs 2 StPO steht nur insoweit unter Nichtigkeitssanktion, als einem just darauf abzielenden Antrag des Beschwerdeführers zuwider nicht entschieden wurde. (T3) |
15 Os 146/04 | OGH | 13.01.2005 |
Vgl; Beisatz: In einer vorerst unterlassenen Begründung allein liegt noch keine Nichtigkeit, wenn nur dem Antrag auch nach der - auf den Zeitpunkt der Antragstellung bezogenen - Ansicht des Obersten Gerichtshofes keine Berechtigung zukam (WK-StPO § 281 Rz 318). (T4) |
12 Os 102/07b | OGH | 27.09.2007 |
Beisatz: Ob ein Beweisantrag berechtigt war, ist im Rahmen der Verfahrensrüge immer bezogen auf den Zeitpunkt der Antragstellung zu prüfen. (T5) |
12 Os 147/07w | OGH | 13.12.2007 |
Auch; Beisatz: Die mangelnde sofortige Begründung dafür hätte die Rechtsmittelwerberin durch entsprechende Antragstellung in der Hauptverhandlung zu erweitern suchen müssen; im Nichtigkeitsverfahren ist es dafür zu spät (WK-StPO § 281 Rz 315f, 318). (T6) |
14 Os 16/08x | OGH | 11.03.2008 |
Vgl auch; Beisatz: Begründung des Zwischenerkenntnisses im Rahmen der Prüfung des relevierten Nichtigkeitsgrundes nicht maßgeblich. (T7) |
14 Os 79/09p | OGH | 06.10.2009 |
Vgl auch; Beisatz: Wie auch umgekehrt der Oberste Gerichtshof eine im Sinne der Z 4 des § 281 Abs 1 (§ 345 Abs 1 Z 5) StPO behauptete Nichtigkeit nicht anhand der Begründung eines abweisenden Zwischenerkenntnisses prüft, vermag die vom Beschwerdeführer ins Treffen geführte, ursprüngliche Absicht des Erstgerichts, einem Beweisantrag zu entsprechen, für die Frage dessen Berechtigung aus Sicht der Rechtsmittelinstanz nichts beizutragen. (T8) |
17 Os 19/13t | OGH | 06.03.2014 |
Vgl; Beisatz: Soweit eine Nichtigkeitsbeschwerde die Begründung des abweisenden Beschlusses releviert, entfernt sie sich vom Prüfungsmaßstab des herangezogenen Nichtigkeitsgrundes. (T9) |
15 Os 38/22k | OGH | 08.03.2023 |
vgl; Beisatz: Hier: In Bezug auf die Verfahrensrüge, die die erstinstanzliche Begründung für die Ablehnung der begehrten Beweisaufnahme kritisiert. (T10) |
11 Os 21/23g | OGH | 13.06.2023 |
vgl; Beisatz wie T2; Beisatz wie T3 |
11 Os 33/23x | OGH | 13.06.2023 |
vgl; Beisatz wie T1; Beisatz wie T9 |
15 Os 101/23a | OGH | 14.12.2023 |
vgl |
13 Os 48/24v | OGH | 11.09.2024 |
vgl |
Dokumentnummer
JJR_20020625_OGH0002_0140OS00127_0100000_001
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