Rechtssatz
Ein innerer tatsächlicher oder rechtlicher Zusammenhang besteht nicht, wenn jeder der mehreren Ansprüche ein ganz verschiedenes rechtliches und tatsächliches Schicksal haben kann; in einem solchen Fall ist jeder gesondert zu beurteilen, es findet also keine Zusammenrechnung statt.
1 Ob 709/83 | OGH | 31.08.1983 |
Beisatz: Zwischen der Zinsenforderung aus einer Ausgleichsbürgschaft und der Forderung aus einer Bürgschaft für den Ausfall im Ausgleichsverfahren besteht kein innerer tatsächlicher oder rechtlicher Zusammenhang. (T1) |
6 Ob 558/84 | OGH | 12.04.1984 |
Auch |
6 Ob 79/98f | OGH | 02.04.1998 |
Beisatz: Hier: Mehrere Ansprüche aus einer Eigentumsfreiheitsklage nach § 523 ABGB, die sich auf verschiedene Eingriffshandlungen des Beklagten stützen. (T2) |
1 Ob 173/98t | OGH | 28.07.1998 |
Auch; Beisatz: Ein tatsächlicher Zusammenhang liegt vor, wenn allen Ansprüchen derselbe Klagegrund zugrunde liegt und keiner der Ansprüche die Behauptung eines ergänzenden Sachverhalts erfordert. Ein rechtlicher Zusammenhang ist zu bejahen, wenn die Ansprüche aus demselben Vertrag oder derselben Rechtsnorm abgeleitet werden. (T3) <br/>Veröff: SZ 71/129 |
6 Ob 283/99g | OGH | 30.08.2000 |
Beisatz: In einem solchen Fall ist jeder Anspruch gesondert zu beurteilen, ohne dass eine Zusammenrechnung stattfände. (T4) |
6 Ob 158/01f | OGH | 05.07.2001 |
Auch; Beis ähnlich wie T3; Beisatz: Entscheidend sind der vom Kläger behauptete Sachverhalt und die Rechtsgrundlage der Ansprüche. (T5) |
3 Ob 91/01f | OGH | 20.06.2001 |
Beisatz: Hier: Mehrere Werbeaufträge; gemeinsame Fakturierung kann nicht erforderlichen Zusammenhang herstellen. (T6) |
3 Ob 184/03k | OGH | 21.08.2003 |
Auch; Beis wie T3 nur: Ein rechtlicher Zusammenhang ist zu bejahen, wenn die Ansprüche aus demselben Vertrag oder derselben Rechtsnorm abgeleitet werden. (T7)<br/>Beis ähnlich wie T2 |
8 Ob 105/03d | OGH | 18.09.2003 |
Auch; Beisatz: Ein solcher Zusammenhang folgt nicht schon aus mehreren Aufträgen über die Lieferung gleichartiger Sachen und dem Bestehen einer ständigen Geschäftsverbindung. (T8) |
8 Ob 118/08y | OGH | 14.10.2008 |
Auch; Beis wie T3; Beisatz: Ob die Voraussetzungen für eine Zusammenrechnung vorliegen, ist nach den Klagebehauptungen zu beurteilen. (T9)<br/>Beisatz: Keine Zusammenrechnung, wenn Klage auf zwei datum- und betragsmäßig verschiedene Zeichnungsvereinbarungen samt dazu geleisteten Zahlungen gestützt wurde. (T10) |
3 Ob 276/08x | OGH | 25.03.2009 |
Beisatz: Für die Servitutenklage, die - wie hier - ebenfalls auf zeitlich, sachlich und räumlich getrennte Eingriffe in eine Servitut gestützt wird, kann für die Zusammenrechnung nichts anderes gelten. (T11) |
6 Ob 199/09x | OGH | 16.10.2009 |
Vgl auch; Beis wie T3; Bem: Hier: Anfechtung von sechs in der selben Generalversammlung gefassten Beschlüssen mit den selben Anfechtungsgründen - Zusammenrechnung bejaht. (T12) |
4 Ob 79/10m | OGH | 08.06.2010 |
Vgl; Beisatz: Hier: Drei Wettbewerbsverstöße der Beklagten. (T13) |
4 Ob 67/11y | OGH | 10.05.2011 |
Vgl auch; Beis ähnlich wie T3; Beis wie T9; Beisatz: Ein rechtlicher und sachlicher Zusammenhang iSd § 55 Abs 1 JN besteht zwischen einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch und einem diesbezüglichen Veröffentlichungsbegehren, nicht aber zwischen auf verschiedene Sachverhalte und Anspruchsgrundlagen gestützten Wettbewerbsverstößen. (T14) |
4 Ob 110/11x | OGH | 09.08.2011 |
Vgl auch; Beis ähnlich wie T3; Beis wie T9; Beis ähnlich wie T14 |
3 Ob 154/11k | OGH | 12.10.2011 |
Vgl; Beisatz: Hier: Erfordernis einer Bewertung des Berufungsgerichts nicht nur bezüglich jedes einzelnen Anspruchs auf Widerruf, dessen Erlöschen die Oppositionsklägerin behauptet hat, sondern auch einer Bewertung in Ansehung jedes einzelnen Widerrufsadressaten. (T15) |
4 Ob 132/12h | OGH | 02.08.2012 |
Vgl auch; Beis ähnlich wie T3; Beis wie T9; Beis ähnlich wie T14 |
3 Ob 158/13a | OGH | 21.08.2013 |
Beisatz: Hier: Schulgeld für vier Kinder. (T16) |
1 Ob 162/13z | OGH | 19.09.2013 |
Vgl auch; Beisatz: Der bloße Umstand, dass alle Forderungen des Beklagten im Rahmen der ihm übertragenen Sachwalterschaft gestellt wurden, reicht nicht aus; sind doch zehn unterschiedliche Anträge auf Bestimmung von Belohnungen und Entschädigungen an das Pflegschaftsgericht zu beurteilen, die sich auf jeweils in unterschiedlichen Zeiträumen erbrachte Leistungen als Sachwalter beziehen. (T17) |
6 Ob 186/12i | OGH | 16.12.2013 |
Vgl; Beisatz: Hier: Aus einem Kartellrechtsverstoß abgeleitete Schadenersatzansprüche beruhen nicht auf demselben tatsächlichen und rechtlichen Grund, sondern werden lediglich aus gleichartigen Verträgen abgeleitet, die unterschiedlich beurteilt werden können. (T18) |
1 Ob 53/14x | OGH | 24.04.2014 |
Vgl auch; Beis wie T6; Beis wie T13; Beisatz: Hier: Bloß gleichartige Ansprüche aus mehreren Gewinnzusagen im Sinne des § 5j KSchG sind getrennt zu behandeln und nicht zusammenzurechnen. (T19) |
1 Ob 110/14d | OGH | 24.07.2014 |
Vgl auch; Beis ähnlich wie T17 |
7 Ob 125/14d | OGH | 10.09.2014 |
Beisatz: Hier: Gesonderte Transportaufträge iZm einem Transportunternehmervertrag. (T20) |
5 Ob 169/13h | OGH | 30.06.2014 |
Auch; Beis wie T5; Beisatz: Hat die Klägerin für alle Ansprüche den Rechtsgrund der Eigentumsfreiheit (§ 523 ABGB) für sich in Anspruch genommen und auf diesen den für alle Ansprüche gleichermaßen gültigen Sachverhalt gestützt, dass die Beklagten einen Balkon in ihre Wohnung einbezogen und dadurch in das Eigentumsrecht der Klägerin eingegriffen hat, besteht hinsichtlich Störungsobjekt und Störungshandlung Identität. Die Zusammenrechnungsvoraussetzungen nach § 55 Abs 1 Z 1 JN liegen somit vor. (T21) |
8 Ob 128/14b | OGH | 19.12.2014 |
Beis wie T3; Beis wie T8; Beisatz: Hier: Verschiedene, wenn auch gleichartige Verträge zu gesonderten Bauvorhaben. Keine Zusammenrechnung. (T22)<br/>Beisatz: Der Umstand, dass zwei (gesonderte) Kostenvoranschläge in Form und Art „deckungsgleich“ seien, führt nicht zu einem inneren tatsächlichen Zusammenhang. (T23)<br/>Beisatz: Ein rechtlicher Zusammenhang kann nicht daraus abgeleitet werden, dass in den beiden unterschiedlichen Fällen die gleiche Rechtsfrage zu lösen sei. (T24) |
4 Ob 59/15b | OGH | 24.03.2015 |
Beisatz: Für die Zusammenrechnung genügt es nicht, dass alle Forderungen aus dem Vollmachtsverhältnis zwischen den Parteien entstanden sind. (T25) |
4 Ob 96/15v | OGH | 16.06.2015 |
Beis wie T2; Beis wie T3; Beis wie T5; Beisatz: Der Zusammenhang liegt auch dann nicht vor, wenn einzelne, voneinander unabhängige Störungshandlungen verschiedene körperliche Teile der Liegenschaft betreffen, auch wenn diese in einer physischen Nähe zueinander stehen. (T26) |
3 Ob 214/15i | OGH | 16.12.2015 |
Auch; Beisatz: Hier: Anfechtung mehrerer Zahlungen ‑ Zusammenhang verneint. (T27) |
6 Ob 33/16w | OGH | 20.07.2016 |
Beis wie T7; Beisatz: Dass alle geltend gemachten Ansprüche ein einziges „Rechtsschutzziel“ verfolgen, ist kein ausreichendes Kriterium für eine Zusammenrechnung. (T28)<br/>Beisatz: Hier: Gesellschaftsrecht. (T29) |
1 Ob 134/16m | OGH | 30.08.2016 |
Auch; Beisatz: Hier: Ersatzanspruch nach dem AHG für Kosten der Bekämpfung mehrerer Bescheide. (T30)<br/><br/> |
4 Ob 171/16z | OGH | 25.10.2016 |
Auch; Beisatz: Hier: Mehrere Wettbewerbsverstöße (Vermarktung neun verschiedener Produkte mit jeweils unterschiedlichen vom Kläger beanstandeten Angaben). (T31) |
4 Ob 66/17k | OGH | 30.05.2017 |
Auch; Beis wie T14; Beis wie T31 |
1 Ob 95/18d | OGH | 19.06.2018 |
Beis wie T3; Beisatz: Hier: Mehrere im Rahmen einer Lebensgemeinschaft hingegebene Darlehen - (teilweise) keine Zusammenrechnung. (T33) |
1 Ob 185/18i | OGH | 05.03.2019 |
Beisatz: Ein tatsächlicher Zusammenhang ist zu bejahen, wenn allen Ansprüchen derselbe Klagsgrund zugrunde liegt und keiner der Ansprüche die Behauptung eines ergänzenden Sachverhalts – zumindest zum Grund des Anspruchs – erfordert. (T34) |
7 Ob 28/20y | OGH | 19.02.2020 |
Beisatz: Hier: Mehrere von einem Transportunternehmen durchgeführte Transporte. (T35) |
5 Ob 154/20p | OGH | 07.10.2020 |
Beis wie T26; Beisatz: Hier: Anfechtung von zwei Beschlüssen einer Eigentümergemeinschaft. (T36) |
8 Ob 28/21g | OGH | 25.01.2022 |
Vgl; Beis wie T8; Beisatz: Hier: Zahlreiche Kaufverträge über Kraftfahrzeuge. (T37) |
2 Ob 64/23k | OGH | 16.05.2023 |
vgl; Beisatz: Hier: Rückforderung von Anwaltshonorar und Vorstandsvergütung. (T38) |
6 Ob 206/22w | OGH | 23.10.2023 |
Beisatz: Allein der Umstand, dass die Beklagten als Gesellschafter einer OG nach § 128 UGB in Anspruch genommen werden, vermag den für die Zusammenrechnung nach § 55 Abs 1 Z 1 JN erforderlichen Zusammenhang nicht herzustellen. (T39); Beisatz wie T3 |
Dokumentnummer
JJR_19800409_OGH0002_0030OB00505_8000000_003
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