Rechtssatz
Den Kostenpunkt betreffen alle Entscheidungen, mit denen in irgendeiner Form - materiell oder formell - über Kosten abgesprochen wird, gleichgültig ob es sich um ihre Bemessung oder darum handelt, ob, von welcher Seite, aus welchen Mitteln oder in welchem Rang Kosten zu erstatten beziehungsweise zuzuweisen sind beziehungsweise von wem, für welche Leistungen und aus wessen Vermögen sie zu tragen sind (hier: Kostenersatzanspruch des den Nachlass verwaltenden Erben gegenüber dem Nachlass).
Normen
AußStrG idF WGN 1989 §14 Abs2 Z2 C2d7
AußStrG idF WGN 1989 §14 Abs2 Z2 C3b
AußStrG idF WGN 1997 §14 Abs2 Z1 D2a
AußStrG 2005 §62 Abs2 Z1 B2a
AußStrG 2005 §62 Abs2 Z3 B2c
ZPO §528 Abs2 Z3 D1
8 Ob 549/93 | OGH | 13.05.1993 |
Vgl auch; Beisatz: Diese Bestimmung bezieht sich auch auf Beschlüsse, mit denen ein im Kostenpunkt erhobenes Rechtsmittel wegen Verspätung zurückgewiesen wurde. (T1) |
4 Ob 504/94 | OGH | 11.01.1994 |
nur: Den Kostenpunkt betreffen alle Entscheidungen, mit denen in irgendeiner Form - materiell oder formell - über Kosten abgesprochen wird. (T2) |
4 Ob 524/95 | OGH | 28.03.1995 |
Auch; Beisatz: Kosten des zweitinstanzlichen Verfahrens. (T4) |
4 Ob 528/95 | OGH | 25.04.1995 |
Auch; Beisatz: Hier: Vorprozessuale Kosten. (T5) |
4 Ob 2198/96f | OGH | 12.08.1996 |
Auch; nur T2; Beisatz: Die Entscheidung über die Gebühr des Gerichtskommissärs ist eine Entscheidung im Kostenpunkt. (T6) |
2 Ob 231/97b | OGH | 04.09.1997 |
Beisatz: Hier: Entscheidung über die Frage, ob dem Pflegebefohlenen der Ersatz der Kosten des für den Unterhaltspflichtigen bestellten Abwesenheitskurators auferlegt werden kann. (T7) |
4 Ob 359/97s | OGH | 09.12.1997 |
Auch; nur T2; Beisatz: Liegt eine unanfechtbare Entscheidung im Kostenpunkt vor, dann ist der Revisionsrekurs auch nicht deshalb zulässig, weil Fragen der Verfassungsmäßigkeit des Entlohnungsanspruches eines Sachwalters aufgeworfen werden. (T8) |
5 Ob 115/99v | OGH | 27.04.1999 |
nur: Den Kostenpunkt betreffen alle Entscheidungen, mit denen in irgendeiner Form über Kosten abgesprochen wird. (T9)<br/>Beisatz: Dazu gehört etwa auch die Frage, welche Partei Sachverständigengebühren zu zahlen hat. (T10)<br/>Beisatz: Die Entscheidung, mit der einem Elternteil die Tragung von aus Amtsgeldern bezahlten Kosten einer Beratungsstelle, die bei der Ausübung des Besuchsrechtes entstanden sind, auferlegt werden, betrifft den Kostenpunkt. (T11) |
4 Ob 282/00z | OGH | 14.11.2000 |
Auch; nur: Den Kostenpunkt betreffen alle Entscheidungen, mit denen in irgendeiner Form - materiell oder formell - über Kosten abgesprochen wird, gleichgültig ob es sich um ihre Bemessung oder darum handelt, ob, von welcher Seite, aus welchen Mitteln oder in welchem Rang Kosten zu erstatten beziehungsweise zuzuweisen sind beziehungsweise von wem, für welche Leistungen und aus wessen Vermögen sie zu tragen sind. (T12) |
7 Ob 275/01v | OGH | 14.11.2001 |
Auch; nur T12; Beisatz: Das gilt auch für den (Sachwalter-)Entschädigungsanspruch (§ 266 ABGB idF KindRÄG 2001) des Vereins für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft der diesem gemäß § 10 VSAPG zusteht. (T13) |
1 Ob 249/02b | OGH | 25.03.2003 |
Auch; nur T9; Beis wie T6; Beis wie T10; Beisatz: Der Auftrag zur Zahlung von Sachverständigengebühren gehört ebenso wie der Auftrag zum Erlag eines Sachverständigengebührenvorschusses zu den Beschlüssen über die Gebühren der Sachverständigen im Sinn des § 14 Abs 2 Z 3 AußStrG. (T14) |
7 Ob 235/03i | OGH | 15.10.2003 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Bestimmung der Kosten eines Sachwalters und gleichzeitigen Parteienvertreters im anhängigen Zivilprozess seines Pfleglings (gestützt auf § 10 ZPO). (T15) |
2 Ob 192/04f | OGH | 23.09.2004 |
Auch; Beisatz: Hier: Reisekosten. (T17) |
6 Ob 194/05f | OGH | 16.02.2006 |
Beisatz: Dieser Ausschluss der Anrufbarkeit des Obersten Gerichtshofs bezieht sich auf alle Entscheidungen, mit denen in irgendeiner Form über akzessorische Prozesskosten abgesprochen wurde. (T18) |
3 Ob 34/09k | OGH | 25.02.2009 |
Beisatz: Hier: Gebühren des Verlassenschaftskurators. (T19)<br/>Veröff: SZ 2009/29 |
6 Ob 206/09a | OGH | 12.11.2009 |
Beisatz: Oder gleichgültig, wem ein Rechtsmittelrecht gegen einen erstinstanzlichen Gebührenbeschluss zusteht. (T20)<br/>Bem: Hier: Sachverständigengebühren im Verlassenschaftsverfahren. (T21) |
5 Ob 103/09x | OGH | 15.12.2009 |
Vgl; Beisatz: Unter „Kostenpunkt" im Sinne des § 62 Abs 2 Z 1 AußStrG 2005 ist nicht nur die Bemessung der Kosten zu verstehen, sondern auch, ob überhaupt ein Anspruch auf Kostenersatz besteht, wem dieser zusteht, oder die Ablehnung einer Kostenentscheidung. (T22) |
7 Ob 44/10m | OGH | 05.05.2010 |
Auch; Beisatz: Den Kostenpunkt betreffen alle Entscheidungen über die Kosten eines Kurators / Sachwalters oder dessen Belohnung / Entschädigung. (T23) |
2 Ob 143/11k | OGH | 29.11.2011 |
Auch Beis wie T11; Beisatz: Bei der Entscheidung über die Tragung der Kosten der Besuchsbegleitung handelt es sich um eine solche „über den Kostenpunkt“ gemäß § 62 Abs 2 Z 1 AußStrG. (T24) |
3 Ob 88/12f | OGH | 14.06.2012 |
Auch; nur T2; Auch Beis wie T13; Beis wie T23 |
2 Ob 166/12v | OGH | 20.09.2012 |
Vgl; nur T2; Auch Beis wie T13; Auch Beis wie T23 |
4 Ob 37/13i | OGH | 19.03.2013 |
nur T2; Beis wie T13; Beis wie T23 |
6 Ob 20/13d | OGH | 08.05.2013 |
Vgl; Beisatz: Die Bestimmung der Höhe der Vergütung von Vorstandsmitgliedern einer Privatstiftung gemäß § 19 Abs 2 PSG ist eine Entscheidung über den Kostenpunkt, und zwar auch dann, wenn über das Rechtsschutzbegehren nicht meritorisch entschieden wurde. (T26) |
7 Ob 6/14d | OGH | 29.01.2014 |
Auch; Beisatz: Den Kostenpunkt oder die Bestimmung der Gebühren betreffen alle Entscheidungen, mit denen in irgendeiner Form ‑ materiell oder formell ‑ über Kosten oder Gebühren abgesprochen wird. - hier: Gebühr des Gerichtskommissärs im Verlassenschaftsverfahren. (T27)<br/>Beisatz: Von der absoluten Unzulässigkeit des Revisionsrekurses sind nicht bloß die Gebührenbestimmung und Kostenentscheidung im angefochtenen Beschluss des Rekursgerichts erfasst, sondern alle damit zusammenhängenden Entscheidungen. - hier: Das Rekursgericht hatte eine Replik zur Rekursbeantwortung sowie Anträge auf Befassung des VfGH und EuGH zurückgewiesen. (T28) |
4 Ob 97/14i | OGH | 17.07.2014 |
nur T2; Beis wie T13; Beis wie T23; Beisatz: Hier:Pfandrechtliche Sicherstellung zukünftiger Ansprüche auf Aufwandsersatz und Entlohnung eines Sachwalters. (T29) |
1 Ob 249/14w | OGH | 03.03.2015 |
Auch; nur T12; Beis wie T13; Beis wie T23 |
9 Ob 43/15m | OGH | 29.07.2015 |
nur T12; Beisatz: Auch die Entscheidung über die Kosten und die Belohnung des Sachwalters unterliegt damit keinem Rechtszug an den Obersten Gerichtshof. (T30)<br/> |
1 Ob 53/16z | OGH | 31.03.2016 |
nur T2; Beis wie T22; Beis wie T24 |
6 Ob 160/16x | OGH | 27.09.2016 |
Auch; Beisatz: Hier: Bestimmung der Kosten eines Nachtragsliquidators gemäß § 40 Abs 4 FBG. (T31)<br/>Beisatz: Unterliegt in einem Verfahren zur Entscheidung über Kosten die Sachentscheidung des Rekursgerichts keinem weiteren Rechtszug, wäre es widersprüchlich, Zwischenentscheidungen wie etwa die Bestellung eines Kollisionskurators in diesem Verfahren, einer selbständigen Anfechtung zu unterwerfen. Vielmehr hat auch für diese Konstellation der Rechtssatz zu gelten, dass das Gericht zweiter Instanz in allen mit Kostenansprüchen zusammenhängenden Fragen endgültig entscheidet. (T32) |
6 Ob 35/18t | OGH | 28.02.2018 |
Vgl auch; Beis ähnlich wie T26; Veröff: SZ 2018/19 |
1 Ob 9/18g | OGH | 27.02.2018 |
Auch; Beis wie T22; Beis wie T24; Beisatz: Dazu zählt auch die Frage, ob überhaupt ein Anspruch auf Kostenersatz besteht, wem dieser zusteht, und die Ablehnung einer Kostenentscheidung. (T34)<br/> |
4 Ob 85/18f | OGH | 29.05.2018 |
Auch; Beis wie T13; Beis wie T23 |
1 Ob 149/21z | OGH | 07.09.2021 |
Vgl; Beis wie T23; Beisatz: Hier: Erwachsenenvertreter. (T35) |
2 Ob 142/21b | OGH | 16.09.2021 |
Vgl; Beis wie T19; Beisatz: Hier: Unterbrechungsbeschluss. (T36) |
6 Ob 178/22b | OGH | 28.06.2023 |
vgl; Beisatz: Vom Ausschluss nach § 528 Abs 2 Z 3 ZPO sind sowohl Entscheidungen der zweiten Instanz über die Zulässigkeit eines Rekurses gegen einen Beschluss, mit dem das Erstgericht den Verfahrensgegenstand gemäß § 7 RATG bewertete, als auch eine die Kostenfrage betreffende Entscheidung nach § 197 Abs 6 AktG erfasst. (T37) |
Dokumentnummer
JJR_19920218_OGH0002_0050OB00538_9100000_001
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