15 Os 111/98 | OGH | 02.07.1998 |
Auch; Beisatz: Durch die Tatsache, dass ein Erkenntnisgericht einen Schuldspruch gefällt hat (der zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Grundrechtsbeschwerde rechtskräftig ist), wird der dringende Tatverdacht ausreichend indiziert. (T1) |
15 Os 99/02 | OGH | 28.08.2002 |
Auch; Beisatz: Auch bei nicht rechtskräftiger Verurteilung entspricht der Tatverdacht jedenfalls der vom Gesetz geforderten Dringlichkeit. (T2) |
11 Os 92/03 | OGH | 11.08.2003 |
Vgl auch; Beisatz: Ein nach Durchführung eines kontradiktorischen Beweisverfahrens ergangener Schuldspruch begründet den für die Verhängung und Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft erforderlichen dringenden Tatverdacht - unvorgreiflich der vom Berufungsgericht zu treffenden Sachentscheidung über das Rechtsmittel des Beschwerdeführers - jedenfalls hinreichend. (T3) |
14 Os 141/05z | OGH | 09.01.2006 |
Vgl auch; Beisatz: Im Rahmen des Grundrechtsbeschwerdeverfahrens ist in Betreff der Sachverhaltsannahmen für die Haftvoraussetzung des dringenden Tatverdacht von denjenigen des - wenngleich angefochtenen - Urteils auszugehen. (T4) |
13 Os 23/11y | OGH | 07.04.2011 |
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12 Os 54/24v | OGH | 27.06.2024 |
vgl; Beisatz: hier: Dringender Tatverdacht nur in Ansehung der vom Schuldspruch umfassten Tat. (T5) |
Dokumentnummer
JJR_19971001_OGH0002_0140OS00134_9700000_002
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