Rechtssatz
Ein tatsächlicher Zusammenhang ist dann zu bejahen, wenn alle Klagsansprüche aus demselben Klagssachverhalt abzuleiten sind. Dies ist dann der Fall, wenn das für einen Anspruch erforderliche Sachvorbringen ausreicht, auch über die anderen geltend gemachten Ansprüche entscheiden zu können, ohne dass noch ein ergänzendes Sachvorbringen erforderlich wäre.
4 Ob 504/79 | OGH | 20.02.1979 |
Auch |
4 Ob 568/83 | OGH | 28.06.1983 |
nur: Ein tatsächlicher Zusammenhang ist dann zu bejahen, wenn alle Klagsansprüche aus demselben Klagssachverhalt abzuleiten sind. (T2) |
6 Ob 560/83 | OGH | 17.05.1984 |
nur T2 |
5 Ob 660/83 | OGH | 19.06.1984 |
nur T2 |
8 Ob 503/86 | OGH | 13.02.1986 |
nur: Dies ist dann der Fall, wenn das für einen Anspruch erforderliche Sachvorbringen ausreicht, auch über die anderen geltend gemachten Ansprüche entscheiden zu können, ohne dass noch ein ergänzendes Sachvorbringen erforderlich wäre. (T3) |
1 Ob 33/86 | OGH | 22.10.1986 |
Veröff: MR 1986 H6,12 (Ruggenthaler) |
6 Ob 283/99g | OGH | 30.08.2000 |
Beisatz: Dies ist nicht der Fall, wenn verschiedene Anwaltsleistungen zu beurteilen sind, die unterschiedliche Honoraransprüche nach sich ziehen können und unterschiedliche Prozessergebnisse nicht ausschließen. (T4) |
3 Ob 110/08k | OGH | 11.06.2008 |
Beisatz: Hier: Anfechtung mehrerer Zahlungen - Zusammenhang verneint. (T5) |
6 Ob 130/08y | OGH | 07.07.2008 |
Beisatz: Hier: Im vorliegenden Fall wurde ein tatsächlicher oder rechtlicher Zusammenhang der einzelnen Schadenersatzforderungen nicht behauptet. Der Kläger wirft der Beklagten verschiedene Verletzungen ihrer Pflichten als Masseverwalterin vor. Aus jedem einzelnen behaupteten Pflichtverstoß wird eine genau bezifferte Forderung abgeleitet. Jeder Anspruch kann für sich alleine unabhängig von den anderen bestehen. Daher sind die Klagsforderungen nicht zusammenzurechnen. (T6) |
6 Ob 182/08w | OGH | 01.10.2008 |
Beisatz: Im vorliegenden Fall ist den beiden Ansprüchen nur gemeinsam, dass sie letztlich erbrechtlicher Natur sind. Beiden Ansprüchen liegen jedoch unterschiedliche Sachverhaltselemente zugrunde; jeder Anspruch kann für sich allein unabhängig von dem anderen bestehen. (T7) |
7 Ob 24/09v | OGH | 30.03.2009 |
Beisatz: Hier: Prämienrückstand einerseits bei der Haftpflichtversicherung, andererseits bei der Kaskoversicherung eines PKWs bei gemeinsamen Versicherungsvertragsabschluss und nur einer Polizze. (T8)<br/>Veröff: SZ 2009/42 |
6 Ob 79/09z | OGH | 14.05.2009 |
Beisatz: In diesem Zusammenhang ist nicht darauf abzustellen, welche Behauptungen unabdingbar sind, damit das Vorbringen noch schlüssig ist, sondern es kommt darauf an, ob die Begehren aus einem Sachverhalt abgeleitet werden, der als Einheit aufgefasst wird und dessen Kenntnis daher notwendig ist, um den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilen zu können (6 Ob 80/03p; 4 Ob 152/02k). (T9) |
4 Ob 67/11y | OGH | 10.05.2011 |
Auch; Beisatz: Ein rechtlicher und sachlicher Zusammenhang iSd § 55 Abs 1 JN besteht zwischen einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch und einem diesbezüglichen Veröffentlichungsbegehren, nicht aber zwischen auf verschiedene Sachverhalte und Anspruchsgrundlagen gestützten Wettbewerbsverstößen. (T10) |
6 Ob 33/16w | OGH | 20.07.2016 |
Beisatz: Dass alle geltend gemachten Ansprüche ein einziges „Rechtsschutzziel“ verfolgen, ist kein ausreichendes Kriterium für eine Zusammenrechnung. (T11)<br/>Beisatz: Hier: Gesellschaftsrecht. (T12) |
17 Ob 7/19g | OGH | 02.05.2019 |
Beisatz: Feststellung des Nichtbestehens zweier (Abgaben)Insolvenzforderungen. Zusammenhang verneint. (T13)<br/>Veröff: SZ 2019/117 |
7 Ob 28/20y | OGH | 19.02.2020 |
Beisatz: Hier: Mehrere von einem Transportunternehmen durchgeführte Transporte. (T14) |
4 Ob 138/21d | OGH | 22.09.2021 |
Beisatz: Hier: Mehrere Wettbewerbsverstöße. (T15) |
4 Ob 190/21a | OGH | 23.02.2022 |
Vgl; Beisatz: Hier: Die Ansprüche stützen sich auf dieselbe Eingriffshandlung. (T16) |
7 Ob 69/22f | OGH | 29.06.2022 |
Beisatz: Hier: Zedierte Einzelforderungen der Hauptfrachtführerin gegenüber der beklagten Unterfrachtführerin aus sich auf unterschiedlichen Transporten ereigneten Schadensfällen. (T17) |
Dokumentnummer
JJR_19780223_OGH0002_0060OB00812_7700000_003
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