- EStG 1988 § 4 Abs 1, § 10: Kein IFB bei selbst hergestellten unkörperlichen Wirtschaftsgütern
- EStG 1972 § 4 Abs 3, § 19 Abs 1; EStG 1988 § 4 Abs 3, § 19 Abs 1; BAO § 303 Abs 4: Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung fließen Akontozahlungen, die der StPfl erhält, nicht erst mit ihrer tatsächlichen Verrechnung, sondern bereits mit ihrer Bezahlung zu
- EStG 1988 § 18 Abs 1 Z 1, § 20 Abs 1 Z 4, § 29 Z 1: Bei letztwillig vermachten Rentenbezügen trifft den Erben die Verpflichtung zur Rentenzahlung aus dem Rechtsgrund der Annahme der Erbschaft und nicht aus dem Gesetz,
- EStG 1972 § 22 Abs 1 Z 1 lit a, § 23 Z 1; EStG 1988 § 22 Z 1 lit a, § 23 Z 1; GewStG § 1 Abs 1: Auch der Vortrag von Volksmusik ist Kunst, wenn dieser einen bestimmten Qualitätsstandard nicht unterschreitet;
- EStG 1988 § 22 Z 2; FLAG 1967 § 41 Abs 2 und 3: Unternehmerrisiko durch Schwankungen des Gf-Honorares
- EStG 1988 § 34: Eine Berücksichtigung von fiktiven Beträgen als außergewöhnliche Belastung ist nicht möglich
- EStG 1988 § 47 Abs 2, § 67 Abs 1, § 82; BAO § 167 Abs 2: Sonstige Bezüge liegen nur vor, wenn sie sich sowohl durch den Rechtstitel als auch durch die tatsächliche Auszahlung deutlich von den laufenden Bezügen unterscheiden;
- FLAG 1967 § 2 Abs 1 lit b: Es kann kein Zweifel bestehen, dass sich etwa Tontechniker die zur Ausübung ihres Berufes erforderlichen Fertigkeiten allenfalls auch ohne gesetzlich definierten Ausbildungsweg
- FLAG 1967 § 3 Abs 2; BAO § 26 Abs 2: Das in § 3 Abs 2 FLAG geforderte ständige Aufhalten im Bundesgebiet entspricht dem ständigen Aufenthalt iSd § 26 Abs 2 BAO;
- KStG 1988 § 1: Die tatsächliche Geschäftsführung kann auch eine dem beherrschenden Gesellschafter nahe stehende Personen ausüben
- KommStG §§ 1, 3 Abs 1 und 3; KStG 1966 § 2 Abs 1 und 5; DUK-G 1994 §§ 1, 2, 3, 5: Die Abhaltung des in § 3 DUK-G normierten Studienangebotes sowie die wissenschaftliche Forschung bilden jenen Tätigkeitsbereich der Donau-Universität Krems,
- StruktVG 1969 § 1 Abs 5 idF 1980/563: Voraussetzungen für die Vortragsfähigkeit von Verlusten
- UStG 1972 § 11 Abs 1 Z 3, § 12 Abs 1 Z 1: Vorsteuerabzug ist nur dann möglich, wenn in der Rechnung die Art und der Umfang der sonstigen Leistungen angegeben ist
- UStG 1972 § 11 Abs 1 Z 5, § 12 Abs 1 Z 1: Ist ein tatsächlich beabsichtigtes Entgelt in der Rechnung nicht angeführt, so sind die Merkmale des § 11 Abs 1 Z 5 UStG nicht erfüllt
- ErbStG § 2 Abs 1 Z 1, § 3 Abs 1 Z 3, § 12 Abs 1 Z 1; § 20 Abs 1; ABGB §§ 799, 805: Mit der Abgabe der Erbserklärung ist der Erwerb durch Erbanfall erbschaftssteuerrechtlich vollzogen;
- GebAG § 3 Abs 1 Z 2, § 18; FinStrG § 99 Abs 1, § 108 Abs 1: Grundvoraussetzung für einen Anspruch auf Entschädigung für Zeitversäumnis wegen der Inanspruchnahme zur Auskunftspflicht ist, d
- GGG 1984 §§ 1, 2 Z 4, TP 9 lit b Z 1; WGG 1979 § 30 Abs 2: § 2 Z 4 GGG knüpft an die Vornahme der Grundbuchseintragungen an; es kommt folglich weder auf das Einlangen des Grundbuchgesuches noch auf die Bewilligung an
- GGG 1984 §§ 14, 18 Abs 1 und 2 Z 2; ZPO § 1 Z 5, § 204: Ein Vergleich führt auch dann zur Neubewertung des Streitgegenstandes, wenn er in Ansehung eines gar nicht mehr strittigen Anspruches geschlossen
- GGG 1984 § 30 Abs 2 Z 1; GEG § 7 Abs 1: Gemäß § 30 Abs 2 Z 1 GGG sind Geb zurückzuzahlen, wenn sie ohne Zahlungsauftrag entrichtet wurden, sich aber in der Folge ergibt, dass überhaupt nichts oder ein geringerer Betrag geschuldet wurde
- DBA BRD 1955 Art 1 Abs 1, Art 4, 15; EStG 1988 § 2 Abs 2: Das DBA-Deutschland stellt einerseits sicher, dass ein in Deutschland erwirtschafteter Verlust im Jahr seines Entstehens im Wohnsitzstaat
- KVG § 21 Z 1; GrEStG § 5; GebG § 33 TP 21 Abs 1 Z 2; BAO § 115 Abs 2, § 183 Abs 4, § 198; ABGB §§ 906, 914, 1055: Unter dem Begriff des „vereinbarten Preises“
- KVG § 21 Z 1: Zum Entgelt zählen alle Leistungen, die der Erwerber zu erbringen hat, gleichgültig, an wen diese Leistungen erfolgen und unabhängig davon, in welchem Ausmaß die Leistungen letzten Endes tatsächlich erbracht werden
- BodenwertabgabeG 1960 § 3 Abs 2 Z 2 lit f; BauO O… 1994 § 45 Abs 1 und 2; ROG O… 1994 § 30 Abs 1 und 3 Z 1, Abs 5: Bei der Auslegung eines Rechtsbegriffes, der einem bestimmten Sonderrechtsgebiet arteigen ist,
- BAO § 9 Abs 1, §§ 20, 80 Abs 1; KO § 30 Abs 1: Ein Mantelzessionsvertrag führt zur Inanspruchnahme des Gf als eines Haftenden für AbgSchulden;
- BAO §§ 20, 48, 93 Abs 3 lit a: Die Auswahl einer der beiden von § 48 BAO vorgesehen Entlastungsmaßnahmen ist eine Ermessensentscheidung und bedarf wie alle Ermessensentscheidungen einer entsprechenden Begründung; Verhältnis Eventualantrag und Primärantrag
- BAO § 21 Abs 1; GrEStG 1955 § 1 Abs 1 und 2: Die Tatbestände des GrEStG 1987 knüpfen an die äußere formalrechtliche Gestaltung an und gestatten daher nur in diesem durch das Gesetz gegebenen Rahmen eine Beurteilung gemäß § 21 Abs 1 BAO;
- BAO § 90 Abs 1 und 3, § 147 Abs 1, §§ 198, 244: Wenn nach Lage des Verfahrens eine abschließende Sachentscheidung nicht zu erwarten ist, liegt in der Verweigerung der Akteneinsicht ein selbstständiger verfahrensrechtlicher B vor,
- BAO § 93 Abs 3 lit a, §§ 166, 288 Abs 1 lit d: Ausführung zur Begründungspflicht eines B; zur Ermittlung des rechtserheblichen Sachverhaltes kommen nicht nur Beweismittel in schriftlicher Form in Betracht
- BAO § 93 Abs 3 lit a, § 288 Abs 1 lit c, d; VwGG § 42 Abs 2 Z 3 lit c; EStG 1988 § 22 Z 2, § 47 Abs 2; FLAG § 41 Abs 2 und 3: Vorraussetzungen für die Aufhebung eines B wegen Unzulänglichkeit seiner Begründung;
- BAO § 93 Abs 3 lit a: Die Begründung kann dann, wenn der Spruch für sich allein Zweifel an seinem Inhalt offen lässt, als Auslegungsbehelf des Spruches herangezogen werden
- BAO § 167 Abs 2: Eine von der Beh vorgenommene Beweiswürdigung wird im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nur dahingehend geprüft, ob sie mit den Denkgesetzen und den Erfahrungen des täglichen Lebens übereinstimmt
- BAO § 184; WertZG 1980 § 8: Die Schätzungsverfahrensregeln des § 184 BAO gelten auch für die Schätzung des Zollwertes
- BAO § 201; Stmk LAO § 153 Abs 2: Es besteht keine Rechtsgrundlage dafür, von einer Partei, die der Beh ohnehin die Unrichtigkeit der Selbstbemessung bekannt gibt, zusätzlich noch eine Mängelbehebung zu fordern
- BAO §§ 215, 239, Nö LAO 1977 § 163 Abs 1 und 2, § 186; B-VG Art 119a Abs 5; Nö GdO § 61 Abs 4: Die Vorstellung berechtigt die Aufsichtbeh nur zu einer Rechtsmäßigkeitskontrolle;
- BAO § 245 Abs 1, 3 und 4; Wr LAO § 191 Abs 1, 3 und 4: Wird eine Berufung nicht fristgerecht eingebracht und war sie deshalb mit Recht zurückzuweisen, dann hatte der AbgPfl auch keinen Rechtsbehelf eingelegt;
- BAO § 263 Abs 2 und 3, § 270 Abs 3: Stellvertreter sind zur Mitwirkung in Berufungssenaten nach § 270 Abs 3 BAO erst dann heranzuziehen, wenn alle Mitglieder an der Mitwirkung verhindert sind
- BAO § 278: Ist der erstinstanzliche B an eine nicht mehr -- nach einer Verschmelzung -- bestehende juristische Person gerichtet, entfaltete dieser keine Rechtswirkungen
- BAO § 311 Abs 2; UStG 1994 Art 28: Die Beh ist verpflichtet, über den Antrag auf Zuteilung einer UID-Nummer materiell-rechtlich zu entscheiden
- BAO § 311 Abs 2; UStG 1994 § 21 Abs 1 und 3: Für den im Formular für die USt-Voranmeldung vorgesehenen und vom AbgPfl angekreuzten und damit auch gestellten Umbuchungsantrag gilt die Entscheidungsfrist des § 311 Abs 2 Satz 2 BAO
- AVG § 10 Abs 1; BAO § 83 Abs 1; Tir LAO § 63 Abs 1; NO 1945 § 5 Abs 4a; RAO § 8 Abs 1; WTBG 1999 § 3 Abs 1 Z 3; WTBO § 33 Abs 1 lit c; ZPO § 30 Abs 2: Es bedarf des nach den Verfahrensgesetzen
- AVG § 51a, § 51b, § 51c, § 51d, § 79a Abs 7; GebAG § 2 Abs 1; VwGG §§ 52 bis 54; B-VG Art 129a Abs 1; SPG 1991 § 89 Abs 1: Der Zeugenbegriff des § 2 Abs 1 GebAG ist für die Frage der Anspruchsberechtigung nach den §§ 51a ff AVG nicht maßgeblich;
- FinStrG § 8 Abs 2, §§ 23, 34 Abs 1, § 77 Abs 1, §§ 78, 98 Abs 3, § 157: Auf eine grob fahrlässige Handlung kann nur aus dem Verhalten des Täters, soweit es nach außen in Erscheinung tritt, geschlossen werden;
- ZollRDG 1994 §§ 26, 85b Abs 3; ZK 1992 Art 4 Z 13, Art 37 Abs 1 und 2; FinStrG §§ 89, 91 Abs 2: Die Beschlagnahmeanordnung hat grundsätzlich auf den Inhaber der zu beschlagnahmenden Sache ausgestellt zu sein;
- Verbrauchsteuer-RL Art 3 Abs 2; Tir LAO 1984 §§ 148, 151 Abs 1 und 2, § 234: Der Begriff „Rechtsbehelf“ ist möglichst weit zu verstehen; so ist insb eine Berichtigung bzw ein Rückzahlungsantrag ein solcher Rechtsbehelf
- Verbrauchsteuer-RL Art 3 Abs 2: Bei Zahlungen „unter Vorbehalt“ kann nicht von einem Rechtsbehelf „als Schritt zur Wahrung der Rechte“ gesprochen werden
- Verbrauchsteuer-RL Art 3 Abs 2; Tir LAO 1984 § 151 Abs 1 und 2: Die Unzulässigkeit eines bedingten Rückzahlungsantrages steht einer Beurteilung dieses Antrages als „Rechtsbehelf“ entgege
- Tir LAO § 63 Abs 4, § 200 Abs 2; BAO § 83 Abs 4: Verzicht auf Vollmachtsnachweis; Vorlage der Vollmachtsurkunde in mündlicher Verhandlung; Verwaltervollmacht im Verwaltungsverfahren
- Wr LAO § 12 Abs 1, § 193 Abs 1: Rechtswidrigkeit der Vorschreibung von Getränkesteuer auf alkoholische Getränke
- Wr LAO § 54 Abs 1, § 223 lit d BAO (entspricht BAO § 288 Abs 1 lit d): Die Berufungsbeh hat in ihrem B unter anderem darzulegen, von welchen Erwägungen sie bei der Würdigung der vorgebrachten Einwendungen geleitet wurde