der auf Erfüllung von öffentlich-rechtlichen Aufgaben gerichtet ist; die Einhebung von Taxen ändert an der Natur der hoheitlichen Tätigkeit der Donau-Universität Krems nichts
§ 1 KommStG
der auf Erfüllung von öffentlich-rechtlichen Aufgaben gerichtet ist; die Einhebung von Taxen ändert an der Natur der hoheitlichen Tätigkeit der Donau-Universität Krems nichts
§ 1 KommStG