§ 4 Abs 1 EStG 1988
§ 10 EStG 1988
Das Auslegungsergebnis, das für selbst erstellte unkörperliche Wirtschaftsgüter statuierte Aktivierungsverbot des § 4 Abs 1 EStG 1988 stehe der Zuerkennung eines IFB für solche Wirtschaftsgüter hindernd entgegen, erweist sich als zutreffend. Die in einem Teil des Schrifttums geäußerten Einwände vermögen nicht zu überzeugen.