Definition der Begriffe „Eingliederung in den betrieblichen Organismus“ und „Unternehmerrisiko“ im Zusammenhang mit einem Gesellschafter-Gf
§ 93 Abs 3 lit a BAO
§ 288 Abs 1 lit c und d BAO
Definition der Begriffe „Eingliederung in den betrieblichen Organismus“ und „Unternehmerrisiko“ im Zusammenhang mit einem Gesellschafter-Gf
§ 93 Abs 3 lit a BAO
§ 288 Abs 1 lit c und d BAO