§ 93 Abs 3 lit a BAO
Einen B machen Spruch und Begründung aus. Die Begründung kann dann, wenn der Spruch für sich allein Zweifel an seinem Inhalt offen lässt, als Auslegungsbehelf des Spruches herangezogen werden.
§ 93 Abs 3 lit a BAO
Einen B machen Spruch und Begründung aus. Die Begründung kann dann, wenn der Spruch für sich allein Zweifel an seinem Inhalt offen lässt, als Auslegungsbehelf des Spruches herangezogen werden.