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Vorraussetzungen für die Aufhebung eines B wegen Unzulänglichkeit seiner Begründung;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/374 Heft 14 v. 15.7.2002

Definition der Begriffe „Eingliederung in den betrieblichen Organismus“ und „Unternehmerrisiko“ im Zusammenhang mit einem Gesellschafter-Gf

§ 93 Abs 3 lit a BAO

§ 288 Abs 1 lit c und d BAO

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