§ 12 Abs 1 Wr LAO
§ 193 Abs 1 Wr LAO
Die bel Beh hat dann, wenn sie auf Basis des von ihr angewendeten innerstaatlichen Rechtes die Vorschreibung der GetrSt auf alkoholische Getränke billigte, ihren B mit Rechtswidrigkeit des Inhaltes belastet.
§ 12 Abs 1 Wr LAO
§ 193 Abs 1 Wr LAO
Die bel Beh hat dann, wenn sie auf Basis des von ihr angewendeten innerstaatlichen Rechtes die Vorschreibung der GetrSt auf alkoholische Getränke billigte, ihren B mit Rechtswidrigkeit des Inhaltes belastet.