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Auch der Vortrag von Volksmusik ist Kunst, wenn dieser einen bestimmten Qualitätsstandard nicht unterschreitet;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/349 Heft 14 v. 15.7.2002

wenn das dargebotene Musikstück nicht als Kunst anzusehen ist, spricht der Anschein für das Fehlen künstlerischen Charakters der Darbietung

§ 22 Abs 1 Z 1 lit a EStG 1972

§ 23 Z 1 EStG 1972

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