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Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung fließen Akontozahlungen, die der StPfl erhält, nicht erst mit ihrer tatsächlichen Verrechnung, sondern bereits mit ihrer Bezahlung zu

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/347 Heft 14 v. 15.7.2002

§ 4 Abs 3 EStG 1972

§ 19 Abs 1 EStG 1972

§ 4 Abs 3 EStG 1988

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