Rechtssatz
Die Prüfung der Vertretbarkeit einer Rechtsauffassung als Verschuldenselement ist ganz von den Umständen des Einzelfalls abhängig und entzieht sich deshalb regelmäßig einer Beurteilung als erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO.
6 Ob 188/00s | OGH | 13.07.2000 |
Auch; Beisatz: Hier: Die Prüfung der Vertretbarkeit einer Rechtsauffassung zum Verschulden der Eheleute an der Zerrüttung der Ehe hängt immer von den Umständen des Einzelfalles ab. (T1) |
1 Ob 291/01b | OGH | 17.12.2001 |
Auch; Beisatz: Die Frage nach der Vertretbarkeit einer Rechtsauffassung stellt nur dann eine erhebliche Rechtsfrage dar, wenn eine gravierende Fehlbeurteilung gegeben ist. (T2) |
7 Ob 115/03t | OGH | 28.05.2003 |
Auch; Beisatz: Die Frage, ob eine Eheverfehlung subjektiv vorwerfbar ist, oder - etwa weil sie auf einer geistigen Störung im Sinne des § 50 EheG beruht - nicht als Verschulden angesehen werden kann, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. (T3) |
1 Ob 234/07d | OGH | 29.11.2007 |
Auch; Beisatz: Die für die Verhängung der Untersuchungshaft erforderliche Prognoseentscheidung, ob auf Grund bestimmter Tatsachen die (konkrete) Gefahr besteht, ein Beschuldigter werde auf freiem Fuß ungeachtet des gegen ihn geführten Strafverfahrens eine gegen dasselbe Rechtsgut gerichtete strafbare Handlung mit schweren Folgen begehen, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab. (T4) |
1 Ob 90/07b | OGH | 22.10.2007 |
Auch; Beis wie T2; Veröff: SZ 2007/160 |
1 Ob 213/11x | OGH | 24.11.2011 |
Beis wie T2; Beisatz: Hier: Auslegung eines unbestimmten Gesetzesbegriffs, und zwar des „wichtigen dienstlichen Interesses“ iSd § 38 Abs 2 BDG. (T6) |
1 Ob 192/11h | OGH | 24.11.2011 |
Beis wie T2; Beisatz: Hier: Investorenwarnung und Pressemitteilung. (T7) |
9 ObA 52/12f | OGH | 25.07.2012 |
Auch; Beisatz: Hier: Lohnsteuerschaden des Arbeitnehmers anlässlich der Nachzahlung der Bezüge infolge einer in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren als nicht gerechtfertigt erkannten Entlassung. (T8) |
1 Ob 61/13x | OGH | 21.05.2013 |
Vgl; Beis wie T2; Beisatz: Hier: Keine Fehlbeurteilung, dass der Verordnungsgeber (Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales) bei der Festlegung von Zuschlagssätzen zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag nach § 12 Abs 1 Z 4 IESG idF BGBl I 1997/107 in vertretbarer Rechtsanwendung handelte. (T9) |
1 Ob 136/14b | OGH | 18.09.2014 |
Beisatz: Das gilt auch für die Beurteilung, ob ein Abweichen von einer klaren Gesetzeslage oder ständigen Rechtsprechung als (un‑)vertretbar anzusehen ist. (T10) |
1 Ob 121/15y | OGH | 08.07.2015 |
Vgl auch; Beis ähnlich wie T4; Beisatz: Die hier erforderlichen Prognoseentscheidungen (hier: Gewährung des Ausgangs nach § 99a Abs 1 StVG) hängen von den Umständen des Einzelfalls ab und entziehen sich damit einer Beurteilung als Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung. (T11) |
1 Ob 239/17d | OGH | 29.05.2018 |
Beisatz: Ebenso wie die Beurteilung, ob ein offenkundiger Verstoß gegen das Unionsrecht vorliegt. (T12) |
1 Ob 209/18v | OGH | 21.11.2018 |
Auch; Beis wie T12; Beisatz: Hier: Zu den Regelungen über die Glücksspielabgabe gemäß den §§ 57ff GspG. (T13) |
1 Ob 206/21g | OGH | 14.12.2021 |
Beisatz: Hier: Einleitung eines verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens wegen Abgabenhinterziehung. (T14) |
9 ObA 6/22f | OGH | 27.01.2022 |
Beisatz: Hier: Lohnsteuerschaden des Arbeitnehmers durch Nachzahlung der Bezüge infolge als rechtsunwirksam erkannter Kündigung (§ 42 Abs 2 Z 2 VBO 1995). (T15) |
1 Ob 78/23m | OGH | 27.06.2023 |
Beisatz wie T2<br/>Beisatz: Hier: Frage nach Vorliegen bzw Inhalt einer Vereinbarung. (T16) |
Dokumentnummer
JJR_19980929_OGH0002_0010OB00060_98Z0000_001
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