Rechtssatz
Unter den Tatbestand der Vertrauensunwürdigkeit im Sinne des § 27 Z 1 letzter Fall AngG fällt jede Handlung oder Unterlassung eines Angestellten, die mit Rücksicht auf ihre Beschaffenheit und auf ihre Rückwirkung auf das Arbeitsverhältnis den Angestellten des dienstlichen Vertrauens seines Arbeitgebers unwürdig erscheinen lässt, weil dieser befürchten muss, dass der Angestellte seine Pflichten nicht mehr getreulich erfüllen werde, sodass dadurch die dienstlichen Interessen des Arbeitgebers gefährdet sind.
wichtiger Grund — vorzeitige Auflösung — Ende — Beendigung — Dienstverhältnis — Verschulden — Nebenbeschäftigung — Unterlagen — Angestellte — Vertrauensverwirkung — Croupier
9 ObA 56/87 | OGH | 15.07.1987 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Die Übernahme der Funktion eines gewerberechtlichen Geschäftsführers in einem Konkurrenzunternehmen. (T1) |
9 ObA 80/90 | OGH | 04.04.1990 |
Auch; Beisatz: Ungenügende Aufbewahrung von Buchhaltungsunterlagen infolge mangelhafter Schulung kein Entlassungsgrund. (§ 48 ASGG) (T2) |
9 ObA 159/91 | OGH | 11.09.1991 |
Auch; Beis wie T3; Beisatz: Hier: Versuch, Vorgesetzten zu einer Verletzung der Dienstpflicht zu verleiten. (T4) |
9 ObA 215/92 | OGH | 21.10.1992 |
Vgl auch; Beisatz: Das Verhalten des Arbeitnehmers muss nicht strafbar, aber schuldhaft und rechtswidrig sein. (T5)<br/>Veröff: SZ 65/134 = EvBl 1993/111 S 456 = RdW 1993,82 = Arb 11047 |
9 ObA 198/95 | OGH | 17.01.1996 |
Vgl auch; Beis wie T5 nur: Das Verhalten des Arbeitnehmers muss nicht strafbar sein. (T6)<br/>Beisatz: Hier: Croupier, der im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit einem Spielgast, der ihm ein Darlehen gewährt hatte, diesem beim Wechseln von Jetons um 10 Hunderter-Jetons zuviel herausgegeben und später anstelle eines Spielgewinnes von S 200,-- einen solchen von S 250,-- in Jetons ausbezahlt hat. - Entlassungsgerechtfertigt (§ 48 ASGG). (T7) |
8 ObA 27/98y | OGH | 12.03.1998 |
Beisatz: Hier: Angestellte gewährt ihrem mit Hausverbot belegten Freund außerhalb der Arbeitszeit (am Sonntag) Zutritt zur Betriebsstätte. (T8) |
9 ObA 384/97d | OGH | 01.04.1998 |
Beisatz: Hier: Verkäuferin leugnet gegenüber der Filialleiterin das pflichtwidrige Verhalten, welches ihr unangenehm war, zumal aus dieser kein nennenswerter Schaden entstand. (T9) |
9 ObA 115/98x | OGH | 24.06.1998 |
Auch; Beisatz: Hier: § 31 Abs 1 Z 2 DO.A - Angestellter der AUVA, der, nach dem ihm nach einem im alkoholisierten Zustand verursachten Verkehrsunfall mit Fahrerflucht die Fahrzeugschlüssel und der Führerschein abgenommen worden waren, erneut sein Auto in Betrieb nahm, eine Fußgängerin tötete und wieder Fahrerflucht beging. (T10) |
9 ObA 199/98z | OGH | 02.09.1998 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Nicht strafrechtliche Relevanz genießende Berufspflichtverletzungen des Notarsubstituten, die allenfalls zu einer disziplinarrechtlichen Verantwortung führen können, sind auch unter Anlegung eines strengen Maßstabes allein nicht geeignet, in jedem Fall einen Entlassungsgrund herzustellen. (T11) |
9 ObA 245/98i | OGH | 23.12.1998 |
Beis wie T5; Beisatz: Hier: Krankenschwester im Nachtdienst hängt Bettklingel einer 86-jährigen bettlägrigen Patientin weg. (T12) |
9 ObA 329/99v | OGH | 26.01.2000 |
Beisatz: Hier: Nichtbefolgung der für die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit notwendigen ärztlichen Anordnungen im Krankenstand. (T13) |
9 ObA 216/00f | OGH | 04.10.2000 |
Vgl auch; Beisatz: Verlassen des PKW unter Zurücklassung der Geldtasche durch die auch zum Geldtransport herangezogenen Verkäufer zur Vernichtung von nicht verbotenen, sondern oft sogar angeordneten Besorgungen. (T14) |
9 ObA 229/00t | OGH | 22.11.2000 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Verletzung von Dokumentationspflichten gemäß § 51 ÄrzteG beziehungsweise gemäß Oö KAG 1997 durch eine Spitalsärztin. (T15) |
9 ObA 275/00g | OGH | 06.12.2000 |
Auch; Beisatz: Hier: Verwendung eines im Eigentum des Arbeitgebers stehenden und für dessen Zwecke lizenzierten Computerprogrammes für im Rahmen eines eigenen Geschäftsbetriebes des Arbeitnehmers durchgeführte EDV-Arbeiten für Dritte ohne Wissen und Zustimmung des Arbeitgebers. (T16) |
9 ObA 130/01k | OGH | 23.05.2001 |
Auch; nur: Unter den Tatbestand der Vertrauensunwürdigkeit im Sinne des § 27 Z 1 letzter Fall AngG fällt jede Handlung oder Unterlassung eines Angestellten, die mit Rücksicht auf ihre Beschaffenheit und auf ihre Rückwirkung auf das Arbeitsverhältnis den Angestellten des dienstlichen Vertrauens seines Arbeitgebers unwürdig erscheinen lässt. (T17)<br/>Beisatz: Hier: Krankenpfleger in einem Rehabilitationszentrum, der einen Patienten misshandelt. Ein im Stationsdienst einer derartigen Anstalt tätiger Krankenpfleger genießt das besondere Vertrauen des Arbeitgebers, obliegt ihm doch die unmittelbare Pflege und Obsorge über die ihm anvertrauten, schwerstgeschädigten Patienten und im Bedarfsfall auch die ehestmögliche Herbeiholung ärztlicher Hilfe, er genießt aber vorweg auch das besondere Vertrauen der auf seine Pflege angewiesenen Patienten. (T18) |
8 ObA 170/01k | OGH | 16.08.2001 |
Beisatz: Hier: Trotz Abmahnung Bevorzugung eines Unternehmens in Presseinformationen des Tourismusverbandes. (T19) |
8 ObA 172/01d | OGH | 16.08.2001 |
Auch; Beisatz: Hier: Umschneiden eines im Hof stehenden großen Marillenbaumes entgegen ausdrücklicher Weisung des Vermieters - Kündigung nach § 18 Abs 6 lit c HbG berechtigt. (T20) |
8 ObA 283/01b | OGH | 29.11.2001 |
Beisatz: Der Mangel an klaren Anweisungen fällt aber regelmäßig dem Arbeitgeber zur Last. Dies gilt umsomehr dann, wenn der Arbeitgeber selbst ein Entlohnungssystem schafft, das bestimmte von ihm nicht gewünschte Verhaltensweisen klar fördert. (T21) |
8 ObA 260/01w | OGH | 25.10.2001 |
Beisatz: Eigenmächtige und gegenüber dem Arbeitgeber verheimlichte Abschlüsse von den Arbeitgeber belastenden Verträgen durch Arbeitnehmer begründet Vertrauensunwürdigkeit. (T22) |
8 ObA 218/01v | OGH | 25.10.2001 |
Beisatz: Privatnutzung des Firmencomputers in erheblichem Umfang in der Arbeitszeit und Löschung dieser Daten entgegen 2-maliger Weisung um Aufklärung und Beweissicherung zu verhindern begründet Vertrauensunwürdigkeit. (T23) |
8 Ob 255/01k | OGH | 25.10.2001 |
Auch; Beisatz: Hier: Grundloses Wartenlassen einer bettlägrigen Patientin nach Läuten eine 3/4 Stunde lang nach vorangegangenen kleineren Verfehlungen durch Pflegehelferin - Entlassung nach § 81 Abs 2 lit b Krnt LVBG. (T24) |
8 ObA 90/02x | OGH | 16.05.2002 |
Auch; Beisatz: Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber durch das Verhalten des Arbeitnehmers objektiv betrachtet befürchten muss, dass der Angestellte seine Pflichten nicht mehr getreulich erfüllen wird und dadurch die dienstlichen Interessen des Arbeitgebers gefährdet werden. (T25) |
8 ObA 192/02x | OGH | 19.09.2002 |
Beisatz: Hier: Chefkoch einer Betriebsküche kauft entgegen Weisung beharrlich zu weit überhöhten Preisen immer beim selben Lieferanten ein; darüberhinaus überhöhter Wareneinsatz. (T26) |
8 ObA 207/02b | OGH | 07.11.2002 |
Auch; Beisatz: Hier: Nichtbefolgung von Weisungen und systematische Untergrabung der Autorität des Geschäftsführers, zuletzt durch unrichtige Behauptungen über Kundenbeschwerden gegen den Geschäftsführer gegenüber dem Gesellschafter. (T27) |
8 ObA 90/03y | OGH | 23.01.2004 |
Beisatz: Ob der Tatbestand der Vertrauensunwürdigkeit verwirklicht ist, ist nur anhand der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu beurteilen und stellt daher regelmäßig - von Fällen krasser Fehlbeurteilung abgesehen - keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO dar. (T28)<br/>Beisatz: Hier: Unterlassen der im befristeten Mietvertrag über die Betriebsräumlichkeiten vorgesehene Anzeige der Verlängerung durch den Geschäftsführer (Arbeitnehmer). (T29) |
8 ObA 67/04t | OGH | 16.07.2004 |
Beis wie T28; Beisatz: Hier: Massiver Verstoß eines Bauleiters gegen das ausdrückliche Verbot von Nebentätigkeiten in der Baubranche. (T30) |
8 ObA 9/06s | OGH | 23.02.2006 |
Vgl auch; Beisatz: Gerade beim Krankenpflegeberuf muss sich der Dienstgeber darauf verlassen können, dass eine menschenwürdige Behandlung der Patienten gewährleistet ist. (T31)<br/>Beisatz: Hier: Der Krankenpfleger hat in den letzten Jahren wiederholt, und obwohl er auch schon unter Androhung einer Lösung des Dienstverhältnisses im Wiederholungsfall verwarnt wurde, insbesondere gegenüber minderjährigen Patienten, aber auch Kolleginnen ein „distanzloses" Verhalten an den Tag gelegt, das regelmäßig einen Bezug zur Intimsphäre hatte (Bezeichnung als „geiler Hase", Aufforderung zu „Liebespausen," Lesen von Pornoheften). (T32) |
8 ObA 84/06w | OGH | 23.11.2006 |
Auch; Beis wie T28; Beisatz: Hier: Kopie und Mitnahme von ca. 500 bis 600 teilweise der Geheimhaltung unterliegenden - gemeindeinternen Dokumenten (Subventionsansuchen, Vergabeentscheidungen und Protokolle von Gemeindevorstandssitzungen) durch einen Gemeindeamtsleiter (Vertrauensunwürdigkeit bejaht). (T33) |
8 ObA 66/06y | OGH | 15.03.2007 |
Vgl; Beisatz: Hier: Weiterleitung einer den Vorwurf der unrichtigen Verbuchung von Spenden enthaltenden Sachverhaltsdarstellung an die für die Verleihung und den Entzug des Spendengütesiegels zuständige Kammer der Wirtschaftstreuhänder. (T34)<br/>Beisatz: Dieses Verhalten, das darauf hinausläuft, schon bei bloßen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit eines Dienstgeberverhaltens Schritte zu setzen, die geeignet sind, dem Dienstgeber schweren Schaden zuzufügen, kann mit dem Recht, gesetzwidriges Verhalten des Dienstgebers anzuzeigen, nicht gerechtfertigt werden. (T35) |
8 ObA 17/07v | OGH | 21.05.2007 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Der Kläger als „General Manager" der beklagten Partei wies - ohne sich an den für diese Fragen Entscheidungsbefugten zu wenden - die Sekretärin der beklagten Partei an, ihm die Kosten einer dienstlichen Zwecken dienenden Reise (Führung von Sponsorverhandlungen) in Höhe von 268,50 EUR bar aus der Kassa auszuzahlen, weil er befürchtete, dass die beklagte Partei den dienstlichen Charakter der Reise nicht anerkennen und ihm die Reisekosten vom Gehalt abziehen würde, wie dies bereits in zwei Fällen vorgekommen war (Vertrauensunwürdigkeit verneint). (T36) |
8 ObA 23/07a | OGH | 27.06.2007 |
Vgl auch; Beis wie T28; Beisatz: Hier: Dem Kläger unmittelbar vorgesetzte Filialleiterin nahm abgelaufene Fleischwaren zum Privatgebrauch an sich, wobei diese Vorgangsweise auch den vorgesetzten Rayonsleitern bekannt war, ohne dass eine Ermahnung des Klägers erfolgte (Vertrauensunwürdigkeit und beharrliche Pflichtenverletzung verneint). (T37) |
8 ObA 38/07g | OGH | 30.07.2007 |
Vgl auch; Beis wie T28; Beisatz: Gerade die - von den Vorinstanzen hier verneinte - Frage, ob ein Arbeitnehmer einen Diebstahl zu Lasten seines Arbeitgebers begangen hat, kann nur anhand der konkreten Umstände des individuellen Falles geprüft werden. (T38) |
8 ObA 37/07k | OGH | 30.07.2007 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Kläger erteilte trotz Kenntnis von dem angespannten Verhältnis zwischen der Beklagten und ihrer Konkurrentin dieser Information darüber, welchen Nachlass die Beklagte ihren Großhändlern einräumt. Das Berufungsgericht ging mit zumindest vertretbarer Auffassung davon aus, dass nach den Umständen des konkreten Falles die durch die Informationserteilung verschaffte Möglichkeit für die Konkurrentin, die Preise der Beklagten nachkalkulieren zu können, bei der Beklagten objektiv die berechtigte Befürchtung auslösen konnte, dass der Kläger insbesondere gegenüber Konkurrenten firmeninterne Daten nicht mit der gebotenen Vertraulichkeit behandeln werde (Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit bejaht). (T39) |
8 ObA 81/07f | OGH | 17.12.2007 |
Beisatz: Ob das Fehlverhalten des Angestellten derart schwerwiegend ist, dass dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung nicht mehr zugemutet werden kann, ist eine Frage des Einzelfalls - die von Fällen krasser Fehlbeurteilung durch die zweite Instanz abgesehen - die Zulässigkeit der Revision nicht rechtfertigen kann. (T40) |
8 ObA 17/08w | OGH | 03.04.2008 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Abschluss eines Dienstvertrages durch den Kläger mit der Beklagten, vertreten durch einen Geschäftsführer, dessen Abberufung bereits absehbar war, zu unüblich günstigen Konditionen, wobei der Dienstvertragsabschluss den Zweck verfolgte, die vermutete Absicht der Geschäftsleitung, das Dienstverhältnis des Klägers zu beenden, dadurch zu hintertreiben, dass die Ansprüche des Klägers im Fall einer Kündigung maximiert werden (Vertrauensunwürdigkeit durch die Vorinstanzen - vertretbar - bejaht). (T41) |
8 ObA 52/07s | OGH | 28.04.2008 |
Beisatz: Hier: Kläger als Geschäftsführer des Fachverbands der Maschinen- und Stahlbauindustrie Österreichs ließ sich Reisekosten, die die Beklagte bereits bezahlt hatte, nochmals (unberechtigt) von einem besonderen, vom Fachverband verwalteten Konto, ausbezahlen. (T42) |
9 ObA 134/08h | OGH | 08.10.2008 |
Vgl auch; Beisatz: Hier verstieß der Dienstnehmer gegen drei ausdrückliche Dienstanweisungen, deren Zweck es unter anderem ist, einen Diebstahlsverdacht erst gar nicht aufkommen zu lassen, nämlich während der Dienstzeit das Verkaufslokal nicht zu verlassen, zum Eigenverbrauch bestimmte Waren nicht während der Dienstzeit an sich zu nehmen und derartige Waren sofort bei einer anderen Kassenkraft zu bezahlen - Vertrauensunwürdigkeit bejaht. (T43) |
8 ObA 46/09m | OGH | 21.12.2009 |
nur T17; Beis wie T29; Beisatz: Maßgeblich ist eine objektive Betrachtungsweise. (T44)<br/>Beisatz: Dabei ist auf das Gesamtbild des Verhaltens des Angestellten abzustellen. (T45)<br/>Beisatz: Hier: Verstoß gegen Informationspflichten durch ein (beim Verein angestelltes) leitendes Vereinsorgan. (T46) |
9 ObA 35/12f | OGH | 29.05.2012 |
Beisatz: Hier: Außerdienstlicher Cannabiskonsum. (T47) |
8 ObA 1/13z | OGH | 05.04.2013 |
Auch; Beis wie T21 nur: Der Mangel an klaren Anweisungen fällt regelmäßig dem Arbeitgeber zur Last. (T48) |
9 ObA 37/13a | OGH | 24.07.2013 |
Beisatz: Hier: Verstoß gegen (über § 7 AngG hinaus vereinbarte) Konkurrenzklausel. (T49) |
8 ObA 1/18g | OGH | 26.01.2018 |
Auch; Beis wie T28; Beis wie T40 |
9 ObA 109/20z | OGH | 17.12.2020 |
Beisatz: Hier: Herabwürdigende und herabsetzende Äußerungen. (T50) |
9 ObA 8/22z | OGH | 24.03.2022 |
Vgl; Beis wie T28; Beis wie T40; Beisatz: Hier: Verstoß gegen behördlich angeordnete Absonderung in der Freizeit. (T51) |
8 ObA 77/22i | OGH | 25.01.2023 |
Beisatz: Hier: Teilnahme des Klägers, der als Angehöriger der COVID-19-Risikogruppe nach § 735 Abs 3 ASVG dienstfreigestellt war, an einer Sportschützenveranstaltung und Abnehmen der Gesichtsmaske während des Gruppenfotos bei der Siegerehrung, sonst Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen (keine Vertrauensunwürdigkeit). (T52)<br/>Beisatz: Hier: Verstoß gegen § 8 Abs 1 COVID-19-Lockerungsverordnung (Maskenpflicht oder ein Meter Mindestabstand) während der Kläger dienstfreigestellt war (keine Gefährdung des Dienstbetriebs). (T53) |
8 ObA 19/24p | OGH | 26.06.2024 |
vgl; Beisatz wie T28<br/>Beisatz: Hier: Entlassung nachdem die Klägerin am Wochenende heimlich das Passwort an ihrem für den Kanzleibetrieb des Dienstgebers notwendigen Dienst-PC änderte (T54) |
Dokumentnummer
JJR_19830510_OGH0002_0040OB00051_8300000_003
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