OGH 4Ob51/83; 4Ob128/84; 4Ob68/85; 14Ob72/86; 14Ob151/86; 14ObA25/87; 14ObA69/87; 9ObA56/87; 14ObA65/87; 9ObA75/90; 9ObA80/90 (RS0029547)

OGH4Ob51/83; 4Ob128/84; 4Ob68/85; 14Ob72/86; 14Ob151/86; 14ObA25/87; 14ObA69/87; 9ObA56/87; 14ObA65/87; 9ObA75/90; 9ObA80/9026.6.2024

Rechtssatz

Unter den Tatbestand der Vertrauensunwürdigkeit im Sinne des § 27 Z 1 letzter Fall AngG fällt jede Handlung oder Unterlassung eines Angestellten, die mit Rücksicht auf ihre Beschaffenheit und auf ihre Rückwirkung auf das Arbeitsverhältnis den Angestellten des dienstlichen Vertrauens seines Arbeitgebers unwürdig erscheinen lässt, weil dieser befürchten muss, dass der Angestellte seine Pflichten nicht mehr getreulich erfüllen werde, sodass dadurch die dienstlichen Interessen des Arbeitgebers gefährdet sind.

wichtiger Grund — vorzeitige Auflösung — Ende — Beendigung — Dienstverhältnis — Verschulden — Nebenbeschäftigung — Unterlagen — Angestellte — Vertrauensverwirkung — Croupier

 

Normen

AngG §27 Z1 E1c

4 Ob 51/83OGH10.05.1983
4 Ob 128/84OGH13.11.1984
4 Ob 68/85OGH04.06.1985

Veröff: SZ 58/94

14 Ob 72/86OGH03.06.1986
14 Ob 151/86OGH30.09.1986
14 ObA 25/87OGH10.03.1987

Veröff: Arb 10614; hiezu Andexlinger RdW 1987,334

14 ObA 69/87OGH06.05.1987
9 ObA 56/87OGH15.07.1987

Vgl auch; Beisatz: Hier: Die Übernahme der Funktion eines gewerberechtlichen Geschäftsführers in einem Konkurrenzunternehmen. (T1)

14 ObA 65/87OGH02.09.1987

Vgl auch

9 ObA 75/90OGH10.05.1989
9 ObA 80/90OGH04.04.1990

Auch; Beisatz: Ungenügende Aufbewahrung von Buchhaltungsunterlagen infolge mangelhafter Schulung kein Entlassungsgrund. (§ 48 ASGG) (T2)

9 ObA 166/90OGH11.07.1990
9 ObA 245/90OGH10.10.1990

Beisatz: § 48 ASGG. (T3)

9 ObA 159/91OGH11.09.1991

Auch; Beis wie T3; Beisatz: Hier: Versuch, Vorgesetzten zu einer Verletzung der Dienstpflicht zu verleiten. (T4)

9 ObA 208/91OGH04.12.1991

Beis wie T3; Veröff: RdW 1992,249

9 ObA 215/92OGH21.10.1992

Vgl auch; Beisatz: Das Verhalten des Arbeitnehmers muss nicht strafbar, aber schuldhaft und rechtswidrig sein. (T5)<br/>Veröff: SZ 65/134 = EvBl 1993/111 S 456 = RdW 1993,82 = Arb 11047

9 ObA 282/93OGH22.09.1993
9 ObA 69/94OGH20.04.1994

Beis wie T5

8 ObA 228/95OGH22.06.1995

Auch; Beis wie T3

9 ObA 198/95OGH17.01.1996

Vgl auch; Beis wie T5 nur: Das Verhalten des Arbeitnehmers muss nicht strafbar sein. (T6)<br/>Beisatz: Hier: Croupier, der im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit einem Spielgast, der ihm ein Darlehen gewährt hatte, diesem beim Wechseln von Jetons um 10 Hunderter-Jetons zuviel herausgegeben und später anstelle eines Spielgewinnes von S 200,-- einen solchen von S 250,-- in Jetons ausbezahlt hat. - Entlassungsgerechtfertigt (§ 48 ASGG). (T7)

8 ObA 297/95OGH25.01.1996

Beis wie T3; Veröff: SZ 69/14

8 ObA 251/97pOGH18.09.1997

Vgl auch; Beis wie T5

9 ObA 307/97fOGH25.02.1998
8 ObA 27/98yOGH12.03.1998

Beisatz: Hier: Angestellte gewährt ihrem mit Hausverbot belegten Freund außerhalb der Arbeitszeit (am Sonntag) Zutritt zur Betriebsstätte. (T8)

9 ObA 384/97dOGH01.04.1998

Beisatz: Hier: Verkäuferin leugnet gegenüber der Filialleiterin das pflichtwidrige Verhalten, welches ihr unangenehm war, zumal aus dieser kein nennenswerter Schaden entstand. (T9)

9 ObA 115/98xOGH24.06.1998

Auch; Beisatz: Hier: § 31 Abs 1 Z 2 DO.A - Angestellter der AUVA, der, nach dem ihm nach einem im alkoholisierten Zustand verursachten Verkehrsunfall mit Fahrerflucht die Fahrzeugschlüssel und der Führerschein abgenommen worden waren, erneut sein Auto in Betrieb nahm, eine Fußgängerin tötete und wieder Fahrerflucht beging. (T10)

9 ObA 199/98zOGH02.09.1998

Vgl auch; Beisatz: Hier: Nicht strafrechtliche Relevanz genießende Berufspflichtverletzungen des Notarsubstituten, die allenfalls zu einer disziplinarrechtlichen Verantwortung führen können, sind auch unter Anlegung eines strengen Maßstabes allein nicht geeignet, in jedem Fall einen Entlassungsgrund herzustellen. (T11)

9 ObA 245/98iOGH23.12.1998

Beis wie T5; Beisatz: Hier: Krankenschwester im Nachtdienst hängt Bettklingel einer 86-jährigen bettlägrigen Patientin weg. (T12)

9 ObA 23/99vOGH19.05.1999
9 ObA 329/99vOGH26.01.2000

Beisatz: Hier: Nichtbefolgung der für die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit notwendigen ärztlichen Anordnungen im Krankenstand. (T13)

9 ObA 216/00fOGH04.10.2000

Vgl auch; Beisatz: Verlassen des PKW unter Zurücklassung der Geldtasche durch die auch zum Geldtransport herangezogenen Verkäufer zur Vernichtung von nicht verbotenen, sondern oft sogar angeordneten Besorgungen. (T14)

9 ObA 229/00tOGH22.11.2000

Vgl auch; Beisatz: Hier: Verletzung von Dokumentationspflichten gemäß § 51 ÄrzteG beziehungsweise gemäß Oö KAG 1997 durch eine Spitalsärztin. (T15)

9 ObA 275/00gOGH06.12.2000

Auch; Beisatz: Hier: Verwendung eines im Eigentum des Arbeitgebers stehenden und für dessen Zwecke lizenzierten Computerprogrammes für im Rahmen eines eigenen Geschäftsbetriebes des Arbeitnehmers durchgeführte EDV-Arbeiten für Dritte ohne Wissen und Zustimmung des Arbeitgebers. (T16)

9 ObA 130/01kOGH23.05.2001

Auch; nur: Unter den Tatbestand der Vertrauensunwürdigkeit im Sinne des § 27 Z 1 letzter Fall AngG fällt jede Handlung oder Unterlassung eines Angestellten, die mit Rücksicht auf ihre Beschaffenheit und auf ihre Rückwirkung auf das Arbeitsverhältnis den Angestellten des dienstlichen Vertrauens seines Arbeitgebers unwürdig erscheinen lässt. (T17)<br/>Beisatz: Hier: Krankenpfleger in einem Rehabilitationszentrum, der einen Patienten misshandelt. Ein im Stationsdienst einer derartigen Anstalt tätiger Krankenpfleger genießt das besondere Vertrauen des Arbeitgebers, obliegt ihm doch die unmittelbare Pflege und Obsorge über die ihm anvertrauten, schwerstgeschädigten Patienten und im Bedarfsfall auch die ehestmögliche Herbeiholung ärztlicher Hilfe, er genießt aber vorweg auch das besondere Vertrauen der auf seine Pflege angewiesenen Patienten. (T18)

8 ObA 170/01kOGH16.08.2001

Beisatz: Hier: Trotz Abmahnung Bevorzugung eines Unternehmens in Presseinformationen des Tourismusverbandes. (T19)

8 ObA 172/01dOGH16.08.2001

Auch; Beisatz: Hier: Umschneiden eines im Hof stehenden großen Marillenbaumes entgegen ausdrücklicher Weisung des Vermieters - Kündigung nach § 18 Abs 6 lit c HbG berechtigt. (T20)

8 ObA 283/01bOGH29.11.2001

Beisatz: Der Mangel an klaren Anweisungen fällt aber regelmäßig dem Arbeitgeber zur Last. Dies gilt umsomehr dann, wenn der Arbeitgeber selbst ein Entlohnungssystem schafft, das bestimmte von ihm nicht gewünschte Verhaltensweisen klar fördert. (T21)

8 ObA 260/01wOGH25.10.2001

Beisatz: Eigenmächtige und gegenüber dem Arbeitgeber verheimlichte Abschlüsse von den Arbeitgeber belastenden Verträgen durch Arbeitnehmer begründet Vertrauensunwürdigkeit. (T22)

8 ObA 218/01vOGH25.10.2001

Beisatz: Privatnutzung des Firmencomputers in erheblichem Umfang in der Arbeitszeit und Löschung dieser Daten entgegen 2-maliger Weisung um Aufklärung und Beweissicherung zu verhindern begründet Vertrauensunwürdigkeit. (T23)

8 Ob 255/01kOGH25.10.2001

Auch; Beisatz: Hier: Grundloses Wartenlassen einer bettlägrigen Patientin nach Läuten eine 3/4 Stunde lang nach vorangegangenen kleineren Verfehlungen durch Pflegehelferin - Entlassung nach § 81 Abs 2 lit b Krnt LVBG. (T24)

8 ObA 30/02yOGH21.02.2002
9 ObA 246/01vOGH27.03.2002

Vgl auch; nur T17; Beis wie T6

8 ObA 90/02xOGH16.05.2002

Auch; Beisatz: Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber durch das Verhalten des Arbeitnehmers objektiv betrachtet befürchten muss, dass der Angestellte seine Pflichten nicht mehr getreulich erfüllen wird und dadurch die dienstlichen Interessen des Arbeitgebers gefährdet werden. (T25)

8 ObA 192/02xOGH19.09.2002

Beisatz: Hier: Chefkoch einer Betriebsküche kauft entgegen Weisung beharrlich zu weit überhöhten Preisen immer beim selben Lieferanten ein; darüberhinaus überhöhter Wareneinsatz. (T26)

8 ObA 196/02kOGH17.10.2002

Auch; Beis wie T25

8 ObA 207/02bOGH07.11.2002

Auch; Beisatz: Hier: Nichtbefolgung von Weisungen und systematische Untergrabung der Autorität des Geschäftsführers, zuletzt durch unrichtige Behauptungen über Kundenbeschwerden gegen den Geschäftsführer gegenüber dem Gesellschafter. (T27)

8 ObA 17/03pOGH24.04.2003
8 ObA 57/03wOGH16.10.2003
8 ObA 90/03yOGH23.01.2004

Beisatz: Ob der Tatbestand der Vertrauensunwürdigkeit verwirklicht ist, ist nur anhand der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu beurteilen und stellt daher regelmäßig - von Fällen krasser Fehlbeurteilung abgesehen - keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO dar. (T28)<br/>Beisatz: Hier: Unterlassen der im befristeten Mietvertrag über die Betriebsräumlichkeiten vorgesehene Anzeige der Verlängerung durch den Geschäftsführer (Arbeitnehmer). (T29)

8 ObA 60/04pOGH24.06.2004

Beis wie T28

8 ObA 67/04tOGH16.07.2004

Beis wie T28; Beisatz: Hier: Massiver Verstoß eines Bauleiters gegen das ausdrückliche Verbot von Nebentätigkeiten in der Baubranche. (T30)

8 Ob 58/05wOGH08.09.2005
8 ObA 9/06sOGH23.02.2006

Vgl auch; Beisatz: Gerade beim Krankenpflegeberuf muss sich der Dienstgeber darauf verlassen können, dass eine menschenwürdige Behandlung der Patienten gewährleistet ist. (T31)<br/>Beisatz: Hier: Der Krankenpfleger hat in den letzten Jahren wiederholt, und obwohl er auch schon unter Androhung einer Lösung des Dienstverhältnisses im Wiederholungsfall verwarnt wurde, insbesondere gegenüber minderjährigen Patienten, aber auch Kolleginnen ein „distanzloses" Verhalten an den Tag gelegt, das regelmäßig einen Bezug zur Intimsphäre hatte (Bezeichnung als „geiler Hase", Aufforderung zu „Liebespausen," Lesen von Pornoheften). (T32)

8 ObA 84/06wOGH23.11.2006

Auch; Beis wie T28; Beisatz: Hier: Kopie und Mitnahme von ca. 500 bis 600 teilweise der Geheimhaltung unterliegenden - gemeindeinternen Dokumenten (Subventionsansuchen, Vergabeentscheidungen und Protokolle von Gemeindevorstandssitzungen) durch einen Gemeindeamtsleiter (Vertrauensunwürdigkeit bejaht). (T33)

8 ObA 66/06yOGH15.03.2007

Vgl; Beisatz: Hier: Weiterleitung einer den Vorwurf der unrichtigen Verbuchung von Spenden enthaltenden Sachverhaltsdarstellung an die für die Verleihung und den Entzug des Spendengütesiegels zuständige Kammer der Wirtschaftstreuhänder. (T34)<br/>Beisatz: Dieses Verhalten, das darauf hinausläuft, schon bei bloßen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit eines Dienstgeberverhaltens Schritte zu setzen, die geeignet sind, dem Dienstgeber schweren Schaden zuzufügen, kann mit dem Recht, gesetzwidriges Verhalten des Dienstgebers anzuzeigen, nicht gerechtfertigt werden. (T35)

8 ObA 17/07vOGH21.05.2007

Vgl auch; Beisatz: Hier: Der Kläger als „General Manager" der beklagten Partei wies - ohne sich an den für diese Fragen Entscheidungsbefugten zu wenden - die Sekretärin der beklagten Partei an, ihm die Kosten einer dienstlichen Zwecken dienenden Reise (Führung von Sponsorverhandlungen) in Höhe von 268,50 EUR bar aus der Kassa auszuzahlen, weil er befürchtete, dass die beklagte Partei den dienstlichen Charakter der Reise nicht anerkennen und ihm die Reisekosten vom Gehalt abziehen würde, wie dies bereits in zwei Fällen vorgekommen war (Vertrauensunwürdigkeit verneint). (T36)

8 ObA 23/07aOGH27.06.2007

Vgl auch; Beis wie T28; Beisatz: Hier: Dem Kläger unmittelbar vorgesetzte Filialleiterin nahm abgelaufene Fleischwaren zum Privatgebrauch an sich, wobei diese Vorgangsweise auch den vorgesetzten Rayonsleitern bekannt war, ohne dass eine Ermahnung des Klägers erfolgte (Vertrauensunwürdigkeit und beharrliche Pflichtenverletzung verneint). (T37)

8 ObA 38/07gOGH30.07.2007

Vgl auch; Beis wie T28; Beisatz: Gerade die - von den Vorinstanzen hier verneinte - Frage, ob ein Arbeitnehmer einen Diebstahl zu Lasten seines Arbeitgebers begangen hat, kann nur anhand der konkreten Umstände des individuellen Falles geprüft werden. (T38)

8 ObA 37/07kOGH30.07.2007

Vgl auch; Beisatz: Hier: Kläger erteilte trotz Kenntnis von dem angespannten Verhältnis zwischen der Beklagten und ihrer Konkurrentin dieser Information darüber, welchen Nachlass die Beklagte ihren Großhändlern einräumt. Das Berufungsgericht ging mit zumindest vertretbarer Auffassung davon aus, dass nach den Umständen des konkreten Falles die durch die Informationserteilung verschaffte Möglichkeit für die Konkurrentin, die Preise der Beklagten nachkalkulieren zu können, bei der Beklagten objektiv die berechtigte Befürchtung auslösen konnte, dass der Kläger insbesondere gegenüber Konkurrenten firmeninterne Daten nicht mit der gebotenen Vertraulichkeit behandeln werde (Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit bejaht). (T39)

8 ObA 81/07fOGH17.12.2007

Beisatz: Ob das Fehlverhalten des Angestellten derart schwerwiegend ist, dass dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung nicht mehr zugemutet werden kann, ist eine Frage des Einzelfalls - die von Fällen krasser Fehlbeurteilung durch die zweite Instanz abgesehen - die Zulässigkeit der Revision nicht rechtfertigen kann. (T40)

8 ObA 17/08wOGH03.04.2008

Vgl auch; Beisatz: Hier: Abschluss eines Dienstvertrages durch den Kläger mit der Beklagten, vertreten durch einen Geschäftsführer, dessen Abberufung bereits absehbar war, zu unüblich günstigen Konditionen, wobei der Dienstvertragsabschluss den Zweck verfolgte, die vermutete Absicht der Geschäftsleitung, das Dienstverhältnis des Klägers zu beenden, dadurch zu hintertreiben, dass die Ansprüche des Klägers im Fall einer Kündigung maximiert werden (Vertrauensunwürdigkeit durch die Vorinstanzen - vertretbar - bejaht). (T41)

8 ObA 52/07sOGH28.04.2008

Beisatz: Hier: Kläger als Geschäftsführer des Fachverbands der Maschinen- und Stahlbauindustrie Österreichs ließ sich Reisekosten, die die Beklagte bereits bezahlt hatte, nochmals (unberechtigt) von einem besonderen, vom Fachverband verwalteten Konto, ausbezahlen. (T42)

8 ObA 68/08wOGH14.10.2008
9 ObA 134/08hOGH08.10.2008

Vgl auch; Beisatz: Hier verstieß der Dienstnehmer gegen drei ausdrückliche Dienstanweisungen, deren Zweck es unter anderem ist, einen Diebstahlsverdacht erst gar nicht aufkommen zu lassen, nämlich während der Dienstzeit das Verkaufslokal nicht zu verlassen, zum Eigenverbrauch bestimmte Waren nicht während der Dienstzeit an sich zu nehmen und derartige Waren sofort bei einer anderen Kassenkraft zu bezahlen - Vertrauensunwürdigkeit bejaht. (T43)

9 ObA 97/09vOGH26.08.2009
8 ObA 46/09mOGH21.12.2009

nur T17; Beis wie T29; Beisatz: Maßgeblich ist eine objektive Betrachtungsweise. (T44)<br/>Beisatz: Dabei ist auf das Gesamtbild des Verhaltens des Angestellten abzustellen. (T45)<br/>Beisatz: Hier: Verstoß gegen Informationspflichten durch ein (beim Verein angestelltes) leitendes Vereinsorgan. (T46)

9 ObA 3/11yOGH21.01.2011
8 ObA 37/11sOGH15.07.2011

Beis wie T28

8 ObA 52/11xOGH29.09.2011

Vgl; Beis wie T40

9 ObA 35/12fOGH29.05.2012

Beisatz: Hier: Außerdienstlicher Cannabiskonsum. (T47)

9 ObA 78/12dOGH24.09.2012
8 ObA 1/13zOGH05.04.2013

Auch; Beis wie T21 nur: Der Mangel an klaren Anweisungen fällt regelmäßig dem Arbeitgeber zur Last. (T48)

9 ObA 73/13wOGH25.06.2013
9 ObA 37/13aOGH24.07.2013

Beisatz: Hier: Verstoß gegen (über § 7 AngG hinaus vereinbarte) Konkurrenzklausel. (T49)

9 ObA 115/13xOGH26.11.2013
8 ObA 87/13xOGH27.02.2014

Auch;

8 ObA 31/14pOGH26.05.2014

Auch; Beis wie T28

9 ObA 62/15fOGH29.07.2015
9 ObA 105/16fOGH29.09.2016

Auch

8 ObA 1/18gOGH26.01.2018

Auch; Beis wie T28; Beis wie T40

8 ObA 57/17sOGH23.02.2018
9 ObA 67/18wOGH30.08.2018
8 ObA 1/19hOGH29.04.2019
8 ObA 62/20fOGH25.08.2020
9 ObA 109/20zOGH17.12.2020

Beisatz: Hier: Herabwürdigende und herabsetzende Äußerungen. (T50)

9 ObA 8/22zOGH24.03.2022

Vgl; Beis wie T28; Beis wie T40; Beisatz: Hier: Verstoß gegen behördlich angeordnete Absonderung in der Freizeit. (T51)

8 ObA 77/22iOGH25.01.2023

Beisatz: Hier: Teilnahme des Klägers, der als Angehöriger der COVID-19-Risikogruppe nach § 735 Abs 3 ASVG dienstfreigestellt war, an einer Sportschützenveranstaltung und Abnehmen der Gesichtsmaske während des Gruppenfotos bei der Siegerehrung, sonst Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen (keine Vertrauensunwürdigkeit). (T52)<br/>Beisatz: Hier: Verstoß gegen § 8 Abs 1 COVID-19-Lockerungsverordnung (Maskenpflicht oder ein Meter Mindestabstand) während der Kläger dienstfreigestellt war (keine Gefährdung des Dienstbetriebs). (T53)

8 ObA 19/24pOGH26.06.2024

vgl; Beisatz wie T28<br/>Beisatz: Hier: Entlassung nachdem die Klägerin am Wochenende heimlich das Passwort an ihrem für den Kanzleibetrieb des Dienstgebers notwendigen Dienst-PC änderte (T54)

Dokumentnummer

JJR_19830510_OGH0002_0040OB00051_8300000_003

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