Rechtssatz
Bei der Frage des Ausmaßes der Erkundungspflicht des Geschädigten über den die Verjährungsfrist auslösenden Sachverhalt kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalles an (so schon 5 Ob 2101/96y, SZ 57/171 und 4 Ob 313/98b).
10 Ob 189/02w | OGH | 22.10.2002 |
Auch; Beisatz: Ebenso bei der Beurteilung, wann die notwendige "Kenntnis" im Sinne des § 1489 ABGB konkret eintritt. (T1) |
9 Ob 71/05i | OGH | 25.01.2006 |
Beis wie T1; Beisatz: Daran ändert auch der Umstand nichts, dass im hier zu beurteilenden Fall die Verjährung von Ansprüchen aus Anlass der Folgen eines medizinischen Versuchs zu beurteilen ist, weil auch in diesem Fall die Frage der Kenntnis iSd § 1489 ABGB nicht nach anderen Kriterien zu prüfen ist als sonst. (T2) |
2 Ob 118/09f | OGH | 04.03.2010 |
Beisatz: Vertretbarkeit der Auffassung, dass dem Sozialversicherungsträger als Legalzessionar eine neuerliche Einsichtnahme in den Strafakt in einem fortgeschritteneren Verfahrensstadium als der bloßen Polizeianzeige zumutbar sei, zumal es im Bereich der Lebenserfahrung liegt, dass sich im Laufe von Gerichtsverfahren die Frage des (Mit-)Verschuldens am Zustandekommen eines Verkehrsunfalls mit mehreren Beteiligten abweichend von den ursprünglichen Annahmen darstellen kann. (T3) |
7 Ob 96/10h | OGH | 14.07.2010 |
Beisatz: Ausnahmsweise kann in Einzelfällen, sofern eine Verbesserung des Wissensstands nur so möglich und dem Geschädigten das Kostenrisiko zumutbar ist, auch - nach einer gewissen Überlegungsfrist - die Einholung eines Sachverständigengutachtens als Erkundigungsobliegenheit des Geschädigten angesehen werden. (T4) |
2 Ob 234/12v | OGH | 14.03.2013 |
Vgl; Beisatz: Die Beantwortung der Frage, ab wann eine Klage mit Aussicht auf Erfolg erhoben werden kann, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. (T5) |
10 Ob 37/13h | OGH | 12.09.2013 |
Beis wie T1; Beisatz: Daran ändert auch der Umstand nichts, dass im hier zu beurteilenden Fall die Verjährung von Ansprüchen aus Baumängeln zu beurteilen sind, weil auch in diesem Fall die Frage der Kenntnis iSd § 1489 ABGB nicht nach anderen Kriterien als sonst zu prüfen ist. (T6) |
7 Ob 77/17z | OGH | 27.09.2017 |
Beisatz: Hier: Ein nach § 332 ASVG auf den Sozialversicherungsträger übergegangener Schadenersatzanspruch wegen eines ärztlichen Kunstfehlers. (T7) |
1 Ob 121/20f | OGH | 23.09.2020 |
Beisatz: Hier: Erkundigungspflicht durch Beobachtung eines anhängigen Strafverfahrens. (T8) |
5 Ob 114/20f | OGH | 10.12.2020 |
Vgl; Beis wie T4; Beis wie T6 |
8 Ob 166/22b | OGH | 16.12.2022 |
Vgl; Beisatz: Hier: Zeitpunkt der Erkennbarkeit einer unzureichend funktionierenden Oberflächenentwässerung. (T9) |
1 Ob 173/23g | OGH | 16.11.2023 |
Beisatz: Hier: Endgültige Strafnachsicht wurde fälschlich nicht in das Strafregister eingetragen, sodass dort Verurteilungen trotz Ablaufs der Tilgungsfrist weiterhin aufschienen. Verletzung der Erkundigungsobliegenheit, weil der Kläger trotz Bedenken gegen die ihm im Rahmen einer nachfolgenden Strafverhandlung bekannt gewordene, weiterhin bestehende Eintragung der Vorverurteilungen die Angelegenheit nicht mit seinem damaligen Verteidiger besprach und insbesondere nicht auf die schon 2011 erfolgte endgültige Strafnachsicht hinwies. (T10) |
6 Ob 235/23m | OGH | 20.12.2023 |
vgl; Beisatz wie T1<br/>Beisatz: Hier: Zu welchem Zeitpunkt der Anleger konkret Kenntnis vom Primärschaden erlangte, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. (T11) |
6 Ob 73/24i | OGH | 15.05.2024 |
vgl |
Dokumentnummer
JJR_20000725_OGH0002_0010OB00151_00P0000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)