Rechtssatz
Eine Anscheinsvollmacht (= Vollmacht wegen Vertrauens auf den äußeren Tatbestand) setzt voraus, dass Umstände vorliegen, die geeignet sind, im Dritten den begründeten Glauben an die Berechtigung des Vertreters zum Abschluss des beabsichtigten Geschäftes zu erwecken.
4 Ob 402/79 | OGH | 25.03.1980 |
Beisatz: Generalsekretär des Austria Ski Pools. (T1) |
1 Ob 564/80 | OGH | 09.07.1980 |
Veröff: HS 10218 |
7 Ob 608/80 | OGH | 13.11.1980 |
Vgl |
6 Ob 772/80 | OGH | 25.02.1981 |
Vgl auch |
6 Ob 542/81 | OGH | 25.02.1981 |
Auch; Beisatz: Wer ein Kraftfahrzeug verleiht oder vermietet, setzt damit allein noch kein Verhalten, das ein gutgläubiger Dritter als Ausdruck einer erteilten Bevollmächtigung zu Reparaturarbeiten am überlassenen Fahrzeug zugrunde legen darf. (T2)<br/>Veröff: ZVR 1983/82 S 122 |
3 Ob 665/80 | OGH | 11.03.1981 |
Zweiter Rechtsgang zu 3 Ob 613/78 |
5 Ob 37/81 | OGH | 01.12.1981 |
Auch; Veröff: MietSlg 33490 = MietSlg 33498(25) |
4 Ob 108/84 | OGH | 26.11.1985 |
Auch; Beisatz: Mit einer bloßen Bevollmächtigung zur Gewerbeanmeldung wird noch kein äußerer Tatbestand geschaffen, der zu der Annahme berechtigt hätte, der Vertreter sei auch zum Abschluss privatrechtlicher Arbeitsverträge befugt. (T3) |
8 Ob 45/85 | OGH | 13.02.1986 |
Auch; Beisatz: Schaffung einer Mehrzahl von Umstände durch einen "Autobusunternehmer", die - mit Überlegung aller Umstände im Sinne des § 863 ABGB - geeignet waren, den begründeten Eindruck zu erwecken, dass der Autobuschauffeur befugt war, Personen als Fahrgäste des Unternehmers mitzunehmen (Gastarbeiterfahrt nach Jugoslawien mit dem Bus, den der Unternehmer dem Chauffeur zur Verfügung stellte); Zustandekommen eines Beförderungsvertrages. (T4) <br/>Veröff: JBl 1986,447 |
8 Ob 1/88 | OGH | 11.02.1988 |
Beisatz: Jemand, der zu erkennen gibt, er habe (früher) Vollmacht erteilt, muss deshalb die Vertretungsmacht gegen sich gelten lassen und kann sich nicht drauf berufen, dass er keine entsprechende Willenserklärung abgegeben hat. (T5) |
8 Ob 573/90 | OGH | 13.09.1990 |
Beisatz: Das Vertrauen muss dabei seine Grundlage im Verhalten des Vollmachtgebers haben, der diesen äußeren Tatbestand schuf und die Überzeugung des Dritten vom Vorhandensein der Vertretungsmacht begründete. (T7) <br/>Veröff: JBl 1991,517 |
7 Ob 26/90 | OGH | 22.11.1990 |
Auch; Beisatz: Auch wenn dem Geschäftsherrn das Bewusstsein der Abgabe dieser Willenserklärung gefehlt hat. (T8) <br/>Veröff: VersRdSch 1991,385 = VerR 1992,214 |
8 Ob 77/00g | OGH | 07.09.2000 |
Auch; Beisatz: Das Vorliegen einer Rechtsscheinhaftung ist immer nur an Hand der Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu prüfen. (T9) |
5 Ob 81/01z | OGH | 24.04.2001 |
Vgl auch; Beisatz: Vertretungsmacht entsteht auch dadurch, das der Vertretene einen Tatbestand setzt, der beim gutgläubigen Dritten die begründete Annahme rechtfertigt, er habe dem für ihn Handelnden eine entsprechende Vollmacht erteilt. (T10) |
7 Ob 246/02f | OGH | 18.12.2002 |
Beis ähnlich wie T7 nur: Das Vertrauen muss dabei seine Grundlage im Verhalten des Vollmachtgebers haben. (T11)<br/>Beis wie T9 |
5 Ob 48/03z | OGH | 31.03.2003 |
Beis wie T7; Beis ähnlich wie T8 |
3 Ob 268/06t | OGH | 30.11.2006 |
Vgl auch; Beisatz: § 1029 zweiter Satz ABGB gilt nach der Rechtsprechung auch für „Verwalter" von Betrieben und Betriebsteilen, daher auch den Leiter einer Spitalsabteilung. (T12) |
1 Ob 161/08w | OGH | 30.09.2008 |
Auch; Beis ähnlich wie T7; Beisatz: Es ist erforderlich, dass der Anschein des Bestehens von Vertretungsmacht demjenigen auch in adäquater Weise zuzurechnen ist, für den der vermeintliche Vertreter gehandelt hat. (T13)<br/>Beisatz: Die bloße Betrauung eines Vermittlungsmaklers mit der Suche nach Mietinteressenten ist kein ausreichender Zurechnungsgrund dafür, bei Dritten einen dem Vermieter zurechenbaren Anschein dahin zu erwecken, der Makler - oder ein von diesem beauftragter Rechtsanwalt - sei berechtigt, namens des Vermieters Vertragsbedingungen auszuhandeln, die auch dann gelten sollen, wenn sie im schriftlichen Mietvertrag keinen Niederschlag finden. (T14) |
8 Ob 11/09i | OGH | 30.07.2009 |
Beisatz: Die Regeln über die Anscheinsvollmacht kommen auch im Bereich des § 867 ABGB zur Anwendung. Fehlt einem Organ einer Gebietskörperschaft - etwa dem Bürgermeister einer Gemeinde - für eine von ihm vorgenommene Handlung die Vertretungsmacht, so ist sie der Gebietskörperschaft zwar nicht gemäß § 867 ABGB zuzurechnen: Der Dritte ist jedoch dann in seinem Vertrauen auf den äußeren Tatbestand schützenswert, wenn das tatsächlich kompetente Organ den Anschein geweckt hat, die Handlung sei durch seine Beschlussfassung gedeckt. (T15) |
5 Ob 219/10g | OGH | 26.05.2011 |
Vgl; Beis ähnlich wie T7; Beis ähnlich wie T10 |
8 ObS 16/11b | OGH | 29.09.2011 |
Auch; Beis wie T7; Beis wie T9; Beis wie T11 |
4 Ob 199/11k | OGH | 17.01.2012 |
Beis wie T7; Beis wie T10; Beisatz: Die Betrauung eines Rechtsanwalts mit der Führung von Vertragsverhandlungen begründet für sich allein noch nicht den Anschein einer Vollmacht auch zum Vertragsabschluss. (T16) |
8 Ob 45/14x | OGH | 26.05.2014 |
Auch; Beisatz: Der die Vertretungsmacht begründende Anschein hat nicht vom Vertreter, sondern von einem Verhalten des Vertretenen bzw eines vertretungsbefugten Organs auszugehen. Der auf diese Weise gesetzte, dem Vertretenen zurechenbare äußere Tatbestand muss das Vertrauen des Dritten vom Vorhandensein der Vertretungsmacht rechtfertigen. (T17)<br/>Beisatz: Das Vorliegen der genannten Voraussetzungen ist aufgrund der Umstände des Einzelfalls einer strengen Überprüfung zu unterziehen. (T18) |
4 Ob 194/15f | OGH | 15.12.2015 |
Auch; Beis wie T9; Beisatz: Hier: Anscheinsbote. (T19) |
8 Ob 98/17w | OGH | 28.09.2017 |
Auch; Beis wie T9; Beis wie T17; Beisatz: Die Herstellung und Überlassung von für den Kundenkontakt bestimmten Formularen ist nach den gewöhnlichen Verhältnissen vom Willen der vertretungsbefugten Organe getragen. (T20) |
6 Ob 170/21z | OGH | 22.12.2021 |
Beis wie T10; Beis wie T17; Beis wie T18 |
7 Ob 49/22i | OGH | 25.05.2022 |
Vgl; Beis ähnlich wie T7; Beis wie T17; Beisatz: Hier: Keine Anscheinsvollmacht durch Verwendung von Briefpapier und Stempel der Versicherung bei Betrug des Versicherungsagenten. (T21) |
10 ObS 99/22i | OGH | 13.09.2022 |
Vgl; Beis wie T7; Beisatz: Hier: Es ist auch kein Fall einer – angeblich durch die Mutter gegebenen – Anscheinsvollmacht, wenn der Kläger im Kinderbetreuungsgeld-Antragsformular sich selbst als Antragsteller bezeichnet und darin keinen Hinweis auf ein Handeln für eine andere Person gibt. (T22) |
Dokumentnummer
JJR_19790119_OGH0002_0010OB00694_7800000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)