Rechtssatz
Die Anfechtbarkeit von Konformatbeschlüssen ist nur für die definitive Versagung des Rechtsschutzes, also für die Verweigerung des Zuganges zu Gericht, vorgesehen (vergleiche RZ 1995/5).
Unanfechtbarkeit von Konformatsbeschlüssen — Bestätigung
6 Ob 292/99f | OGH | 25.11.1999 |
Vgl; Beisatz: Die Verweigerung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist einer Zurückweisung der Klage nicht gleichzuhalten. (T1) |
4 Ob 238/03h | OGH | 16.12.2003 |
Beisatz: Ein solcher Fall der Verweigerung des Zugangs zu Gericht liegt nicht vor, wenn die Entscheidungen der Vorinstanzen die inländische Gerichtsbarkeit und die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts bejahen. (T2) |
6 Ob 63/05s | OGH | 25.08.2005 |
Beisatz: Dem ist die vom Rekursgericht bestätigte Zurückweisung eines Rekurses nicht gleichzuhalten, gleichfalls auch nicht die Verweigerung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. (T4) |
9 Ob 75/06d | OGH | 12.07.2006 |
Beis wie T2; Beisatz: Ein solcher Sachverhalt (oder ein ihm wertungsmäßig gleichzuhaltender Fall) liegt im vorliegenden Streitfall nicht vor, weil die Entscheidungen der Vorinstanzen die inländische Gerichtsbarkeit, die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts sowie die Zulässigkeit des Rechtswegs gerade bejahen. (T5) |
7 Ob 189/06d | OGH | 13.09.2006 |
Beis wie T2; Beisatz: Beide Vorinstanzen bejahen die internationale Zuständigkeit - Revisionsrekurs ist absolut unzulässig. (T6) |
3 Ob 268/07v | OGH | 30.01.2008 |
Vgl auch; Beis ähnlich wie T4 nur: Dem ist die vom Rekursgericht bestätigte Zurückweisung eines Rekurses nicht gleichzuhalten. (T7) |
8 ObA 21/08h | OGH | 03.04.2008 |
Auch; Beisatz: Es muss sich dabei um Entscheidungen handeln, die im Ergebnis auf eine endgültige Verweigerung der Sachentscheidung über das Rechtsschutzbegehren hinauslaufen. (T8)<br/>Beisatz: Ein einer solchen Zurückweisung einer Klage vergleichbarer Fall liegt beim Ausspruch über die Unzulässigkeit einer Klagsrückziehung nicht vor. (T9) |
6 Ob 189/08z | OGH | 01.10.2008 |
Vgl; Beis ähnlich wie T5; Beisatz: Da die Vorinstanzen - wenn auch zum Teil lediglich in der Begründung ihrer Entscheidungen - übereinstimmend die Zulässigkeit des Rechtswegs für den hier geltend gemachten Anspruch Streitigkeit aus dem Vereinsverhältnis nach § 8 Abs 1 VerG bejaht haben, ist es dem Obersten Gerichtshof verwehrt, die vom Beklagten in seiner außerordentlichen Revision einzig als erheblich bezeichnete Rechtsfrage einer Beurteilung zu unterziehen. (T10) |
9 Ob 29/09v | OGH | 29.04.2009 |
Vgl auch; Beisatz: Konformatsentscheidungen sind gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO mit Ausnahme der hier nicht vorliegenden, im Gesetz vorgesehenen besonderen Fälle unanfechtbar. Dies gilt auch für die Bestätigung der Zurückweisung eines Rechtsmittels. (T11) |
4 Ob 10/09p | OGH | 21.04.2009 |
Vgl; Beisatz: Hier: Unzulässigkeit des Revisionsrekurses gegen Aussprüche über die Verwerfung der Einrede der Unzulässigkeit des Rechtswegs. (T12) |
8 Ob 133/09f | OGH | 19.11.2009 |
Vgl auch; Beis ähnlich wie T1; Beisatz: Die Bestätigung der Abweisung eines Antrags auf Aufhebung der Bestätigung der Vollstreckbarkeit, der Abweisung eines Antrags auf Aufhebung der Bestätigung der Rechtskraft und der Abweisung eines Antrags auf neuerliche Zustellung des Zahlungsbefehls sind einer Zurückweisung der Klage nicht gleichzuhalten. (T13) |
9 ObA 35/11d | OGH | 30.03.2011 |
Beisatz: Die Bestätigung der Abweisung eines Antrags auf Ausfertigung eines vollstreckbaren Zahlungsbefehls ist einer Zurückweisung der Klage nicht gleichzuhalten. (T14) |
4 Ob 90/11f | OGH | 21.06.2011 |
Auch; Beis ähnlich wie T13; Beisatz: Keine Anfechtbarkeit von Konformatsbeschlüssen über die Erteilung oder Aufhebung einer Vollstreckbarkeitsbestätigung. (T15) |
4 Ob 97/11k | OGH | 05.07.2011 |
Auch; Beisatz: Hier: Antrag dem Rekurs hemmende Wirkung zuzuerkennen. (T16) |
2 Ob 187/11f | OGH | 10.11.2011 |
Beisatz: Der Rechtsschutzanspruch wurde nicht verneint, wenn die Klage nicht zurückgewiesen, sondern in ein anderes gerichtliches Verfahren überwiesen wurde. (T17) |
2 Ob 3/13z | OGH | 30.07.2013 |
Auch; Beis ähnlich wie T12; Beisatz: Die Unzulässigkeit des Rechtswegs kann in dritter Instanz nicht mehr geltend gemacht werden, weil die Zulässigkeit von beiden Vorinstanzen übereinstimmend bejaht wurde. (T18) |
10 ObS 150/13a | OGH | 22.10.2013 |
Vgl; Beis wie T1; Beisatz: Hier: Versäumung der Klagefrist im Rahmen der sukzessiven Kompetenz nach § 67 Abs 2 ASGG. (T20) |
1 Ob 89/15t | OGH | 21.05.2015 |
Vgl; Beisatz: Hier: Aussetzung eines Scheidungsverfahrens gemäß Art 19 Brüssel IIa‑VO bis zur Klärung der Zuständigkeit eines maltesischen Gerichts. (T21) |
6 Ob 186/16w | OGH | 27.09.2016 |
Vgl; Beisatz: Die Abweisung eines Antrags auf neuerliche Urteilszustellung ist der Zurückweisung einer Klage ohne Sachentscheidung nicht gleichzuhalten. (T22) |
8 Ob 47/17w | OGH | 30.05.2017 |
Auch; Beis wie T2; Beis wie T5; Beisatz: Hier: Die Vorinstanzen haben die Einrede der fehlenden inländischen Gerichtsbarkeit verworfen. (T23) |
9 ObA 98/18d | OGH | 27.09.2018 |
Beisatz: Hier: Bloße Entscheidung über die Besetzung des Spruchkörpers. (T24) |
7 Ob 4/19t | OGH | 26.06.2019 |
Auch; Beis wie T8; Beisatz: Hier: (Nicht-)Zustellung der Klage im Anwendungsbereich des LGVÜ 2007. (T25) |
9 ObA 106/19g | OGH | 30.10.2019 |
Vgl; Beis wie T1; Beis wie T4; Beisatz: Hier: Abweisung des Wiedereinsetzungsantrags und als Folge Zurückweisung der Klage wegen Verspätung. (T26) |
9 Ob 34/20w | OGH | 29.07.2020 |
vgl; Beisatz wie T4; Beisatz wie T1<br/>Anm: Veröff: SZ 2020/66 |
1 Ob 117/20t | OGH | 22.07.2020 |
Vgl; Beis ähnlich wie T3; Beis wie T6; Beis wie T8 |
5 Ob 189/21m | OGH | 21.04.2022 |
Vgl; Beis wie T5; Beis wie T10; Beis wie T12; Beis wie T18 |
10 Ob 40/21m | OGH | 24.05.2022 |
Vgl; Beis wie T5; Beis wie T10; Beis wie T12; Beis wie T18 |
6 Ob 29/22s | OGH | 22.06.2022 |
Vgl; Beis wie T5; Beis wie T10; Beis wie T12; Beis wie T18 |
8 Ob 2/22k | OGH | 27.09.2022 |
Beis wie T5; Beis wie T10; Beis wie T12; Beis wie T18 |
8 Ob 24/22w | OGH | 27.09.2022 |
Beis wie T5; Beis wie T10; Beis wie T12; Beis wie T18 |
10 ObS 56/23t | OGH | 22.06.2023 |
vgl; Beisatz nur wie T1; Beisatz nur wie T4 |
4 Ob 18/23k | OGH | 31.05.2023 |
vgl; Beisatz wie T8: Auch wenn nach der Rechtsprechung auch andere Entscheidungen wie Klagszurückweisungen ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen (§ 528 Abs 2 Z 2 ZPO) behandelt werden, so muss es sich dabei doch um solche handeln, die im Ergebnis auf eine endgültige Verweigerung der Sachentscheidung über das Rechtsschutzbegehren hinauslaufen. (T27)<br/>Beisatz wie T8: Ein einer solchen Zurückweisung einer Klage vergleichbarer Fall liegt bei Abweisung des Antrags auf Nichtigerklärung des Verfahrens nicht vor. (T28) |
Dokumentnummer
JJR_19950127_OGH0002_0010OB00501_9500000_001
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