- EStG 1972 § 2 Abs 2 und 3; EStG 1988 § 2 Abs 2 und 3: Voraussetzungen für das Vorliegen einer Einkunftsquelle vor dem Anwendungsbereich der LiebhabereiVO; keine Verlängerung des Beobachtungszeitraumes bei höheren als erwarteten Baukosten
- EStG § 4 Abs 4 Z 5 idF StRefG 1993: Pflichten des Antragstellers und der FLD zwecks Anerkennung als spendenbegünstigte Körperschaft
- EStG § 4 Abs 4 Z 5 idF StRefG 1993: Wissenschaftliche Tätigkeit als Voraussetzung für die Anerkennung als spendenbegünstigte Körperschaft
- EStG 1988 § 4 Abs 5: Bei einer nebenberuflichen Tätigkeit im Rahmen einer Musikgruppe, die über keinen Proberaum verfügt, sind die Wohnorte der Mitglieder, an denen die Proben abgehalten werden, als Mittelpunkte der betrieblichen Tätigkeit anzusehen
- EStG 1988 § 16: Eine doppelte Haushaltsführung ist beruflich veranlaßt, wenn der Ehegatte des StPfl in üblicher Entfernung vom Familienwohnsitz einkommensteuerlich relevante Einkünfte bezieht,
- EStG 1972 (1988) §§ 16, 27; KStG 1966 (1988) § 8: Weder die Darlehenshingabe noch der Erwerb einer echten stillen Beteiligung stellen Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften dar
- EStG 1988 § 22 Z 1 lit b; UStG 1972 § 6 Z 14; BAO §§ 114 ff, 303: Ein Journalist wirkt an der Berichterstattung und/oder Kommentierung von aktuellem Geschehen in Medien mit.
- EStG § 23 Z 2; KStG §§ 7, 8: Eine Haftungsentschädigung für das der Komplementär-GmbH erwachsende Haftungsrisiko von etwa 10 % des betriebswirtschaftlichen Eigenkapitals ist angemessen
- EStG 1988 § 28; GewStG § 7 Z 8: Die einkommensteuerliche Erscheinungsform der „Vermietung und Verpachtung“ ist wesentlich umfassender als jene nach dem bürgerlichen Recht
- EStG 1988 § 34 Abs 8: Auch bei einem im Ausland gelegenen Wohnort des Kindes kann der Pauschbetrag des § 34 Abs 8 EStG mangels entsprechender Ausbildungsmöglichkeit im Einzugsbereich des Wohnortes zustehen
- EStG 1988 § 37 Abs 1, § 38 Abs 1, § 67 Abs 1 und 7: Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Diensterfindungen, die über das Jahressechstel hinausgehen, sind tarifermäßigt
- FLAG 1967 § 3: Voraussetzungen für den Familienbeihilfenanspruch von Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind
- FLAG § 26 Abs 1:Soweit das FA die unrechtmäßige Auszahlung von Familienbeihilfe verursacht, besteht keine Rückzahlungsverpflichtung
- UStG 1972 § 1 Abs 1 Z 1, § 6 Z 9 lit c: Mitgliedsbeiträge, die an einen Verein, der eine Flugambulanz betreibt, für das „Versicherthalten des Unfallrisikos“ geleistet werden, sind Leistungsentgelte, die jedoch gem § 6 Z 9 lit c UStG 1972 steuerfrei sind
- UStG 1972 § 2 Abs 1: Prüfungstaxen und Kollegiengelder eines Universitätsdozenten sind der nichtselbständigen Tätigkeit zuzurechnen
- UStG 1972 § 2 Abs 1: Remunerierte Lehraufträge eines Universitätsassistenten sind der nichtselbständigen Tätigkeit zuzurechnen
- UStG 1972 (1988) § 2 Abs 3; KStG 1966 § 2 Abs 1 und 4; KStG 1988 § 2 Abs 1 und 5: Zweikreisanlage zur getrennten Beseitigung des Schmutz- und Regenwassers als einheitlicher Hoheitsbetrieb
- ErbStG § 15 Abs 1 Z 17: Befreiungen; § 15 Abs 1 Z 17 ErbStG gilt nur für Erwerbe von Todes wegen
- GebG §§ 12, 14 TP 6: Eingabengebühr: fünffache Eingabengebühr für Ansuchen um Erteilung einer Durchfahrtsbewilligung für fünf verschiedene Straßenabschnitte (Fußgängerzonen)
- GebG § 33 TP 16 Abs 1 Z 1 lit c idF vor BGBl 1994/629: Gesellschaftsverträge; maßgeblicher Wert des Gesellschaftsanteiles
- GrEStG 1955 § 4 Abs 1 Z 2 lit a: Wie nachstehendes E 22. 5. 1997, 95/16/0167
- GrEStG 1955 § 4 Abs 1 Z 2 lit a: Arbeiterwohnstätte: keine Arbeiterwohnstätte bei einer Nutzfläche von weniger als 41 m2
- BAO § 184 Abs 3: Die Schätzungsberechtigung ist auch dann gegeben, wenn die Partei kein Verschulden an der Nichtvorlage von Unterlagen trifft
- BAO §§ 213, 215, 239: Ein rückzahlbares Guthaben entsteht dann, wenn die Summe der von den AbgBeh tatsächlich durchgeführten Gutschriften die Summe aller Lastschriften übersteigt
- BAO § 240; ZollG § 52; AusgleichsabgabeG BGBl 1967/219: Antrag auf Rückzahlung bescheidmäßig vorgeschriebener Ausgleichsabgaben kann nicht auf § 240 BAO gestützt werden
- GSpG § 52 Abs 2, § 54 Abs 1; VwGG § 26 Abs 2; B-VG Art 131 Abs 1 Z 1: Die Möglichkeit des Ausspruchs des Verfalls im Straferk gem § 52 Abs 2 GSpG wird durch die im § 54 Abs 1 GSpG ausgesprochene Verpflichtung der Beh
- GSpG § 53 Abs 3: Auch dem Veranstalter und Inhaber kommt Parteistellung im Verfahren nach § 53 Abs 3 GSpG zu
- FinStrG § 4 Abs 2: Die „Günstigkeitsregel“ findet nur bei der Änderung strafgesetzlicher Vorschriften, nicht jedoch bei einer nachträglichen außerstrafrechtlichen Gesetzesänderung Anwendung
- FinStrG § 19 Abs 3; BewG § 10 Abs 2: Der gemeine Wert entspricht bei eingeführten Waren im wesentlichen dem inländischen Detailverkaufspreis
- FinStrG § 167 Abs 1: Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn der Empfänger einer Sendung den Zustelltag nicht vermerkt und es dadurch zu einer Fristversäumung kommt
- FinStrG § 187: Die Ausübung des Gnadenrechtes setzt das Vorliegen von berücksichtigungswürdigen Umständen voraus; es ist Aufgabe des Gnadenwerbers, das Vorliegen solcher Umstände zu behaupten;
- ZollG § 56 Abs 4 und 8, § 57 (vgl ZK Art 68-70): Wird im Rahmen der stichprobenweisen Beschau kein Antrag auf Ziehung weiterer Proben gestellt, kann später nicht erfolgreich eingewendet werden,
- AlkAbgG § 7 Abs 3: Nachweispflicht des AbgPfl über die Unternehmereigenschaft der Abnehmer (hier: Vereine), die üblicherweise alkoholische Getränke nicht zur gewerblichen Weiterveräußerung erwerben
- VStG § 51i: Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes und Bekämpfung der Beweiswürdigung vor dem VwGH
- AbgVG § 96; AbgEO §§ 4, 12, 13, 15: Rückstandsausweis ist kein Bescheid, muß aber als unabdingbare Voraussetzung im Vollstreckungsverfahren den Verpflichteten
- VStG § 51 Abs 7: Fristwahrung bereits durch Zustellung des Berufungsbescheides an die Erstbeh
- Wr RettungsG § 6 Abs 5: Verweisung auf WAO erfaßt auch die Rechtzeitigkeit eines Rechtsmittels und die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung von Fristen, jeweils einschließlich des Instanzenzuges an die Abgabenberufungskommission
- ZustG §§ 7, 17: Hinterlegung ohne schriftliche Verständigung hat keine Rechtswirkungen - Umfang der beh Ermittlungspflicht
- MWSt, Sechste RL 77/388 Art 4: Vermietung eines körperlichen Gegenstandes eines Gesellschafters an die Gesellschaft; Unternehmereigenschaft; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen
- Gesellschaftsteuer, RL 69/335 Art 4, 7, 10 und 12: Geltungsbereich; nationale Abgabe auf den Wertzuwachs eines in eine Kapitalgesellschaft eingebrachten Grundstücks; italienisches Vorabentscheidungsersuchen
- Gesellschaftsteuer, RL 69/335 Art 4, 7 und 10: Übernahme eines Fuhrparks durch eine Kapitalgesellschaft; Zulässigkeit regionaler Abgaben auf Kfz-Scheine; französisches Vorabentscheidungsersuchen
- EGV Art 95: Erhebung inländischer Abgaben auf unmittelbar aus dem Drittland eingeführte Fahrzeuge; kein Anwendungsfall des Art 95; französisches Vorabentscheidungsersuchen
- MWSt, Sechste RL 77/388 Art 18: Recht auf Vorsteuerabzug; Zurückbehaltung von MWSt-Guthaben; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; belgisches Vorabentscheidungsersuchen
- MWSt, Sechste RL 77/388 Art 6 und 11: Extensivierung der Kartoffelproduktion; keine Dienstleistung; deutsches Vorabentscheidungsersuchen
- MWSt, Sechste RL 77/388 Art 17: Recht auf Vorsteuerabzug; keine Rückgängigmachung bei Unterbleiben von Umsätzen; Vorsteuerberichtigung; belgisches Vorabentscheidungsersuchen
- EVG Art 92: Beihilfen; Nichtbefolgung einer Entscheidung über die Beihilfenrückforderung; Kriterien für die völlige Unmöglichkeit; Vertragsverletzungsverfahren; Kommission gegen Italien
- MWSt, Sechste RL 77/388 Art 13: Ausnahme von der Steuerbefreiung; Umsätze bei Gewährung von Unterkunft im Hotelgewerbe oder in Sektoren mit ähnlicher Zielsetzung; deutsches Vorabentscheidungsersuchen