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Tir AnkündigungssteuerG 1975 LGBl 28 § 3; Haushaltssatzung 1995 der Landeshauptstadt Innsbruck vom 16. 12. 1994; FAG 1993 § 15; Sechste MWSt-RL Art 33: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte

Erkenntnisse des VfGHÖStZB 1998, 286 Heft 10 v. 15.5.1998

durch die Vorschreibung von Ankündigungsabgabe nach dem Tir AnkündigungssteuerG für Rundfunkwerbung; kein Verstoß gegen Art 33 der Sechsten MWSt-RL

§ 3 Tir AnkündigungssteuerG 1975 LGBl 28

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