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BAO § 240; ZollG § 52; AusgleichsabgabeG BGBl 1967/219: Antrag auf Rückzahlung bescheidmäßig vorgeschriebener Ausgleichsabgaben kann nicht auf § 240 BAO gestützt werden

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 310 Heft 10 v. 15.5.1998

§ 240 BAO

§ 52 ZollG

AusgleichsabgabeG BGBl 1967/219

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