keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Wiederaufnahme von Veranlagungsverfahren nach Durchführung eines LSt-Erstattungsverfahrens
Art 7 Abs 1 B-VG
keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Wiederaufnahme von Veranlagungsverfahren nach Durchführung eines LSt-Erstattungsverfahrens
Art 7 Abs 1 B-VG