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UStG 1972 § 2 Abs 1: Remunerierte Lehraufträge eines Universitätsassistenten sind der nichtselbständigen Tätigkeit zuzurechnen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 306 Heft 10 v. 15.5.1998

§ 2 Abs 1 UStG 1972

1. Ein Dienstverhältnis eines Lehrbeauftragten ist dann anzunehmen, wenn der Lehrbeauftragte fest in den Betrieb eines Hochschulinstitutes eingegliedert und dort gleich den anderen am betreffenden Institut als AN beschäftigten Personen tätig ist.

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