§ 184 Abs 3 BAO
Die AbgBeh ist auch dann berechtigt, die Grundlagen für die Abgabenerhebung zu schätzen, wenn kein Verschulden der Partei etwa an der Nichtvorlage der nach Abgabenvorschriften zu führenden Unterlagen vorliegt.
§ 184 Abs 3 BAO
Die AbgBeh ist auch dann berechtigt, die Grundlagen für die Abgabenerhebung zu schätzen, wenn kein Verschulden der Partei etwa an der Nichtvorlage der nach Abgabenvorschriften zu führenden Unterlagen vorliegt.