WAO § 154 (BAO: § 207): Ob eine Abgabe hinterzogen wurde, ist eine Vorfrage, deren Beurteilung eindeutige, ausdrückliche und nachprüfbare bescheidmäßige Feststellungen über die Abgabenhinterziehung voraussetzt
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 388 Heft 11 v. 1.6.1998