vorheriges Dokument
nächstes Dokument

AbgVG § 96; AbgEO §§ 4, 12, 13, 15: Rückstandsausweis ist kein Bescheid, muß aber als unabdingbare Voraussetzung im Vollstreckungsverfahren den Verpflichteten

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 319 Heft 10 v. 15.5.1998

sowie die Art und den Umfang der geschuldeten Leistung eindeutig bezeichnen; amtswegige Behebung von Mängeln iSd § 15 AbgEO durch die Titelbeh; keine Einwendungen gegen die Richtigkeit des Abgabenbescheides im Verfahren gem § 12 und 13 AbgEO

§ 96 AbgVG

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!