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ZustG §§ 7, 17: Hinterlegung ohne schriftliche Verständigung hat keine Rechtswirkungen - Umfang der beh Ermittlungspflicht

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 320 Heft 10 v. 15.5.1998

§ 7 ZustG

§ 17 ZustG

1. Eine Hinterlegung ohne schriftliche Verständigung entfaltet keine Rechtswirkungen; diesfalls kommt allenfalls § 7 ZustG, nicht hingegen § 17 Abs 3 ZustG zur Anwendung. Dies gilt auch für eine fehlerhafte Hinterlegungsanzeige. Eine Hinterlegungsanzeige ist nicht als zuzustellender normativer Akt, sondern als eine „rechtserhebliche Tatsache“ zu betrachten.

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