Wr RettungsG § 6 Abs 5: Verweisung auf WAO erfaßt auch die Rechtzeitigkeit eines Rechtsmittels und die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung von Fristen, jeweils einschließlich des Instanzenzuges an die Abgabenberufungskommission
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 320 Heft 10 v. 15.5.1998