Rechtssatz
Muss der Schuldspruch im § 28 Abs 2 vierter Fall SMG nur deshalb aufgehoben werden, weil die Beurteilung der Menge des in Verkehr gesetzten Suchtgifts als groß (§ 28 Abs 6 SMG) fraglich ist, können nicht jene Annahmen, die einen gar nicht erfolgten Schuldspruch wegen § 27 Abs 1 sechster Fall SMG tragen würden, für sich allein bestehen bleiben.
13 Os 131/02 | OGH | 13.11.2002 |
Auch; Beisatz: Weil § 28 Abs 2 vierter Fall SMG eine gegenüber § 27 Abs 1 sechster und siebter Fall SMG selbständige Qualifikation darstellt, kommt Teilrechtskraft insoweit nicht in Betracht. (T1) |
13 Os 144/08p | OGH | 05.11.2008 |
Auch; Beisatz: Da nach Aufhebung eines Schuldspruchs nach § 28a SMG wegen fehlender Feststellungen zur Beurteilung der Suchtgiftmenge als groß (§ 28b SMG) oder übergroß (§ 28a Abs 4 Z 3) auch jene Annahmen, die einen - insoweit nicht erfolgten - Schuldspruch nach § 27 Abs 1 SMG allenfalls zu tragen vermögen, nicht bestehen bleiben, war die Kassation des gesamten Schuldspruchs erforderlich (WK-StPO § 289 Rz 18). (T4) |
15 Os 133/08k | OGH | 13.11.2008 |
Beisatz: Der durch die SMG-Novelle 2007 neu eingeführte Tatbestand des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 SMG stellt im Wesentlichen eine selbständige Qualifikation des Grundtatbestands nach § 27 Abs 1 Z 1 SMG dar. Diese quantitätsmäßig definierte Delikt ist erfüllt, sobald der Täter mehr als die Grenzmenge Suchtgift erzeugt, ein- oder ausführt oder einem anderen anbietet, überlässt oder verschafft. (T5) |
11 Os 215/09s | OGH | 02.03.2010 |
Vgl; Beisatz: Hier: Fehlen der Feststellung, ob der Vorsatz des Täters von vornherein die kontinuierliche Begehrung und den daran geknüpften Additionseffekt mitumfasste. (T6) |
11 Os 137/11y | OGH | 17.11.2011 |
Vgl; Beis wie T6; Beisatz: Hier war neben dem Schuldspruch nach § 28a Abs 1 fünfter Fall, Abs 4 Z 3 SMG im Hinblick auf §§ 35 und 37 SMG auch der Schuldspruch nach § 27 Abs 1 Z 1 erster und zweiter Fall SMG zu kassieren. (T7) |
15 Os 17/12g | OGH | 28.03.2012 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Aufhebung eines Schuldspruchs nach § 28a Abs 1 fünfter Fall SMG; Urteilsannahme, die einen Schuldspruch nach § 27 Abs 1 SMG allenfalls zu tragen vermögen, können nicht bestehen bleiben. (T8) |
14 Os 33/13d | OGH | 09.04.2013 |
Vgl; Beisatz: Hier: Aufhebung eines Schuldspruchs nach §§ 28 oder 28a SMG wegen fehlender Begründung der - für die insoweit selbständige Qualifikation des „Grundtatbestands“ nach § 27 Abs 1 SMG - subsumtionsrelevanten subjektiven Tatseite. (T9) |
15 Os 22/13v | OGH | 26.06.2013 |
Auch; Beis wie T4; Beis wie T6; Beis wie T7 |
14 Os 65/17s | OGH | 05.09.2017 |
Vgl |
Dokumentnummer
JJR_20011115_OGH0002_0150OS00138_0100000_001
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