Rechtssatz
Zugabe ist nach ständiger Rechtsprechung ein zusätzlicher Vorteil, der neben der Hauptware (Hauptleistung) ohne besondere Berechnung angekündigt wird, um den Absatz der Hauptware oder die Verwertung der Hauptleistung zu fördern. Dieser Vorteil muss mit der Hauptware (Hauptleistung) in einem solchen Zusammenhang stehen, dass er objektiv geeignet ist, den Kunden in seinem Entschluss zum Erwerb der Hauptware (Hauptleistung) zu beeinflussen, also Werbemittel oder Lockmittel sein.
4 Ob 87/92 | OGH | 20.10.1992 |
Veröff: MuR 1993,69 = ÖBl 1993,24 |
4 Ob 120/92 | OGH | 12.01.1993 |
Veröff: EvBl 1993/130 S 530 = WBl 1993,197 = ecolex 1993,326 = ÖBl 1993,111 |
4 Ob 77/93 | OGH | 27.07.1993 |
nur: Zugabe ist nach ständiger Rechtsprechung ein zusätzlicher Vorteil, der neben der Hauptware (Hauptleistung) ohne besondere Berechnung angekündigt wird, um den Absatz der Hauptware oder die Verwertung der Hauptleistung zu fördern. (T1) Veröff: MuR 1993,196 = ÖBl 1993,250 = WBl 1994,33 |
4 Ob 24/94 | OGH | 22.03.1994 |
Beisatz: "Kika-Gratis-Tag" (T2) |
4 Ob 57/94 | OGH | 31.05.1994 |
Beisatz: Hier: Michelfeit-Gratis-Tag (T3) |
4 Ob 35/95 | OGH | 09.05.1995 |
nur T1; Beisatz: So schon 4 Ob 310/69 zu § 1 ZugG (EvBl 1969/261) (T3) Veröff: SZ 68/88 |
4 Ob 326/97p | OGH | 12.11.1997 |
Vgl; Beisatz: Keine Zugabe, wenn die Ankündigung der Gewinnmöglichkeit nur gegenüber jenen Zeitungsverschleißern gemacht wird, die die Zeitung bisher schon vertrieben haben. (T6) |
4 Ob 46/00v | OGH | 12.04.2000 |
Beisatz: Hier: Die Ankündigung, ein Mobiltelefon samt Gebührengutschrift bei Abschluss eines Zeitungsabonnements gratis abzugeben. (T7) |
4 Ob 278/00m | OGH | 28.11.2000 |
Auch; nur: Dieser Vorteil muss mit der Hauptware (Hauptleistung) in einem solchen Zusammenhang stehen, dass er objektiv geeignet ist, den Kunden in seinem Entschluss zum Erwerb der Hauptware (Hauptleistung) zu beeinflussen, also Werbemittel oder Lockmittel sein. (T9) |
4 Ob 13/02v | OGH | 12.02.2002 |
nur: Zugabe ist nach ständiger Rechtsprechung ein zusätzlicher Vorteil, der neben der Hauptware (Hauptleistung) ohne besondere Berechnung angekündigt wird, um den Absatz der Hauptware oder die Verwertung der Hauptleistung zu fördern. (T10) |
4 Ob 35/03f | OGH | 08.07.2003 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Autobahn-Jahresvignette, bestimmt für einen neugewonnenen Abonnenten, als kostenlose Zugabe in einem Zeitungsabonnement. (T11) |
4 Ob 250/05a | OGH | 14.02.2006 |
Beisatz: Hier: Beklagte kündigt im Internet einen „AboClub" an, dem jeder kostenlos beitreten kann, der ein Jahresabonnement einer ihrer Zeitschriften erwirbt. Die Mitgliedschaft beim „AboClub" berechtigt zum vergünstigten Bezug von Waren und/oder Dienstleistungen Dritter sowie zur Teilnahme an Gewinnspielen; - unzulässige Zugabe. (T12) |
4 Ob 162/06m | OGH | 21.11.2006 |
Beisatz: Hier: Pay-TV-Jahresabonnement und Digitalreceiver - „Funktionseinheit Premiereabonnement- Receiver". (T13) |
Dokumentnummer
JJR_19921020_OGH0002_0040OB00087_9200000_009
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