Der Eintrag im Inhaltsverzeichnis zu § 368 tritt für die in Anhang III genannten Auftraggeber mit 18. April 2019, für alle übrigen Auftraggeber mit 18. April 2020 in Kraft (vgl. § 376 Abs. 3).
1. Das Bundesvergabegesetz 2018 wurde in Artikel 1 des Vergaberechtsreformgesetzes 2018, BGBl. I Nr. 65/2018, kundgemacht. 2. Betragsanpassungen: BGBl. II Nr. 358/2019, BGBl. II Nr. 560/2021 3. Schwellenwerteverordnung 2023, BGBl. II Nr. 34/2023
BVergG 2018 § 0
Bundesvergabegesetz 2018
Kurztitel
Bundesvergabegesetz 2018
Kundmachungsorgan
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
18.04.2019
Abkürzung
BVergG 2018
Index
97 Öffentliches Auftragswesen
Beachte
Der Eintrag im Inhaltsverzeichnis zu § 368 tritt für die in Anhang III genannten Auftraggeber mit 18. April 2019, für alle übrigen Auftraggeber mit 18. April 2020 in Kraft (vgl. § 376 Abs. 3).
Langtitel
Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2018 – BVergG 2018)
StF: BGBl. I Nr. 65/2018 (NR: GP XXVI RV 69 AB 96 S. 21 . BR: AB 9961 S. 879 .)
[CELEX-Nr.: 32014L0023 , 32014L0024 , 32014L0025 ]
Änderung
BGBl. I Nr. 100/2018 (NR: GP XXVI RV 329 AB 413 S. 57 . BR: 10079 AB 10082 S. 888.)
BGBl. II Nr. 91/2019 (Anpassung durch V)
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Inhaltsverzeichnis | ||
1. Teil | ||
§ 1. | Regelungsgegenstand | |
§ 2. | Begriffsbestimmungen | |
§ 3. | Verfahren, die unterschiedlichen Regelungen unterliegen | |
2. Teil | ||
1. Hauptstück | ||
1. Abschnitt | ||
§ 4. | Öffentliche Auftraggeber und sonstige zur Anwendung von Bestimmungen dieses Bundesgesetzes verpflichtete Auftraggeber | |
2. Abschnitt | ||
§ 5. | Bauaufträge | |
§ 6. | Lieferaufträge | |
§ 7. | Dienstleistungsaufträge | |
§ 8. | Abgrenzungsregelungen | |
3. Abschnitt | ||
§ 9. | Ausgenommene Vergabeverfahren | |
§ 10. | Ausgenommene öffentlich-öffentliche Verhältnisse | |
§ 11. | Gemeinsame grenzüberschreitende Auftragsvergabe mehrerer öffentlicher Auftraggeber | |
4. Abschnitt | ||
§ 12. | Schwellenwerte | |
§ 13. | Allgemeine Bestimmungen betreffend die Berechnung des geschätzten Auftragswertes | |
§ 14. | Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Bauaufträgen | |
§ 15. | Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Lieferaufträgen | |
§ 16. | Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Dienstleistungsaufträgen | |
§ 17. | Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Rahmenvereinbarungen und bei dynamischen Beschaffungssystemen | |
§ 18. | Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Innovationspartnerschaften | |
§ 19. | Änderung der Schwellen- oder Loswerte | |
5. Abschnitt | ||
§ 20. | Grundsätze des Vergabeverfahrens | |
§ 21. | Allgemeine Bestimmungen über Bewerber und Bieter | |
§ 22. | Gemeinsame Auftragsvergabe mehrerer öffentlicher Auftraggeber | |
§ 23. | Vorbehaltene Aufträge zugunsten sozialer und beruflicher Integration | |
§ 24. | Vorherige Erkundung des Marktes | |
§ 25. | Vorarbeiten | |
§ 26. | Vermeidung von Interessenkonflikten | |
§ 27. | Schutz der Vertraulichkeit, Verwertungsrechte | |
§ 28. | Gesamt- oder Losvergabe | |
§ 29. | Allgemeine Bestimmungen betreffend den Preis | |
§ 30. | Verwendung des CPV | |
2. Hauptstück | ||
1. Abschnitt | ||
§ 31. | Arten der Verfahren zur Vergabe von Aufträgen | |
§ 32. | Arten des Wettbewerbes | |
2. Abschnitt | ||
§ 33. | Wahl des offenen oder des nicht offenen Verfahrens mit vorheriger Bekanntmachung | |
§ 34. | Wahl des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung oder des wettbewerblichen Dialoges | |
§ 35. | Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung bei Bauaufträgen | |
§ 36. | Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung bei Lieferaufträgen | |
§ 37. | Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung bei Dienstleistungsaufträgen | |
§ 38. | Wahl der elektronischen Auktion | |
§ 39. | Abschluss von Rahmenvereinbarungen und Vergabe von Aufträgen aufgrund einer Rahmenvereinbarung | |
§ 40. | Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems und Vergabe von Aufträgen aufgrund eines dynamischen Beschaffungssystems | |
§ 41. | Wahl der Innovationspartnerschaft | |
§ 42. | Wahl des Wettbewerbes | |
3. Abschnitt | ||
§ 43. | Wahl des nicht offenen Verfahrens ohne vorherige Bekanntmachung | |
§ 44. | Zusätzliche Möglichkeiten der Wahl des Verhandlungsverfahrens | |
§ 45. | Zusätzliche Möglichkeit der Wahl des Wettbewerbes | |
§ 46. | Direktvergabe | |
§ 47. | Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung | |
3. Hauptstück | ||
1. Abschnitt | ||
§ 48. | Elektronische Kommunikation | |
§ 49. | Dokumentationspflichten | |
2. Abschnitt | ||
1. Unterabschnitt | ||
§ 50. | Bekanntmachung der beabsichtigten Vergabe von Leistungen | |
§ 51. | Zusätzliche Bekanntmachung auf Unionsebene | |
§ 52. | Berichtigung einer Bekanntmachung | |
§ 53. | Veröffentlichung eines Beschafferprofils | |
§ 54. | Veröffentlichung und Standardisierung von Meta- bzw. Kerndaten | |
2. Unterabschnitt | ||
§ 55. | Arten der Bekanntmachung | |
§ 56. | Bekanntmachungen auf Unionsebene | |
§ 57. | Bekanntmachung einer Vorinformation auf Unionsebene | |
§ 58. | Freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens auf Unionsebene | |
§ 59. | Bekanntmachungen in Österreich | |
§ 60. | Bekanntmachung einer Vorinformation in Österreich | |
§ 61. | Bekanntgaben auf Unionsebene | |
§ 62. | Bekanntgaben in Österreich | |
3. Unterabschnitt | ||
§ 63. | Arten der Bekanntmachung | |
§ 64. | Bekanntmachungen in Österreich | |
§ 65. | Bekanntmachung einer Vorinformation | |
§ 66. | Bekanntgaben in Österreich | |
3. Abschnitt | ||
1. Unterabschnitt | ||
§ 67. | Berechnung der Fristen | |
§ 68. | Grundsätze für die Bemessung von Fristen | |
§ 69. | Auskunfts- und Verbesserungsfrist | |
2. Unterabschnitt | ||
§ 70. | Teilnahmeantragsfrist | |
§ 71. | Angebotsfrist | |
§ 72. | Verlängerung der Angebotsfrist bei Berichtigungen und zusätzlichen Auskünften | |
§ 73. | Verkürzte Angebotsfrist im beschleunigten Verfahren nach Vorinformation | |
§ 74. | Verkürzte Teilnahmeantrags- und Angebotsfrist im beschleunigten Verfahren bei Dringlichkeit | |
3. Unterabschnitt | ||
§ 75. | Teilnahmeantragsfrist | |
§ 76. | Angebotsfrist | |
§ 77. | Verkürzte Teilnahmeantrags- und Angebotsfrist | |
4. Abschnitt | ||
1. Unterabschnitt | ||
§ 78. | Ausschlussgründe | |
2. Unterabschnitt | ||
§ 79. | Zeitpunkt des Vorliegens der Eignung | |
§ 80. | Eigenerklärung, Verlangen der Nachweise durch den öffentlichen Auftraggeber | |
§ 81. | Nachweis der Befugnis | |
§ 82. | Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit | |
§ 83. | Beurteilung der beruflichen Zuverlässigkeit | |
§ 84. | Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit | |
§ 85. | Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit | |
§ 86. | Nachweis der Eignung durch andere Unternehmer | |
§ 87. | Normen für Qualitätssicherung und Umweltmanagement | |
5. Abschnitt | ||
1. Unterabschnitt | ||
§ 88. | Grundsätze der Ausschreibung | |
§ 89. | Zur-Verfügung-Stellen der Ausschreibungsunterlagen | |
§ 90. | Bereitstellung oder Übermittlung der Ausschreibungsunterlagen | |
§ 91. | Inhalt der Ausschreibungsunterlagen | |
§ 92. | Berechnung von Lebenszykluskosten | |
§ 93. | Einhaltung arbeits-, sozial- und umweltrechtlicher Bestimmungen | |
§ 94. | Besondere Bestimmungen betreffend die Beschaffung von Straßenfahrzeugen | |
§ 95. | Besondere Bestimmungen betreffend die Energieeffizienz bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im Oberschwellenbereich | |
§ 96. | Alternativ- und Variantenangebote | |
§ 97. | Abänderungsangebote | |
§ 98. | Subunternehmerleistungen | |
§ 99. | Arten und Mittel zur Sicherstellung | |
Besondere Bestimmungen betreffend den Zahlungsverkehr | ||
Berichtigung der Ausschreibung | ||
Nutzung von elektronischen Katalogen | ||
2. Unterabschnitt | ||
Arten der Leistungsbeschreibung | ||
Grundsätze der Leistungsbeschreibung | ||
Erstellung eines Leistungsverzeichnisses | ||
Technische Spezifikationen | ||
Barrierefreiheit | ||
Gütezeichen | ||
Testberichte und Zertifizierungen | ||
3. Unterabschnitt | ||
Vertragsbestimmungen | ||
Besondere Vertragsbestimmungen betreffend den Zahlungsverkehr | ||
6. Abschnitt | ||
1. Unterabschnitt | ||
Ablauf des offenen Verfahrens | ||
Ablauf des nicht offenen Verfahrens | ||
Ablauf des Verhandlungsverfahrens | ||
2. Unterabschnitt | ||
Ausschreibung des wettbewerblichen Dialoges | ||
Dialogphase | ||
Aufforderung zur Angebotsabgabe und Vergabe des Auftrages | ||
3. Unterabschnitt | ||
Ziel der Innovationspartnerschaft | ||
Ausschreibung der Innovationspartnerschaft | ||
Ablauf der Verhandlungen | ||
Durchführung der Innovationspartnerschaft | ||
4. Unterabschnitt | ||
Teilnehmer im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung und im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung | ||
Teilnehmer im nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung, im Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung, beim wettbewerblichen Dialog und bei Innovationspartnerschaften | ||
Interessensbestätigung im Fall einer Bekanntmachung im Wege einer Vorinformation | ||
7. Abschnitt | ||
Allgemeine Bestimmungen | ||
Form der Angebote | ||
Inhalt der Angebote | ||
Besondere Bestimmungen über den Inhalt der Angebote bei funktionaler Leistungsbeschreibung | ||
Einreichen der Angebote | ||
Vergütung für die Ausarbeitung der Angebote | ||
Zuschlagsfrist | ||
8. Abschnitt | ||
1. Unterabschnitt | ||
Entgegennahme der Angebote | ||
Öffnung der Angebote | ||
2. Unterabschnitt | ||
Allgemeine Bestimmungen | ||
Vorgehen bei der Prüfung | ||
Zweifelhafte Preisangaben | ||
Prüfung der Angemessenheit der Preise und vertiefte Angebotsprüfung | ||
Vorgehen bei Mangelhaftigkeit der Angebote | ||
Aufklärungen und Erörterungen | ||
Dokumentation der Angebotsprüfung | ||
Ausscheiden von Angeboten | ||
3. Unterabschnitt | ||
Wahl des Angebotes für den Zuschlag | ||
Mitteilung der Zuschlagsentscheidung | ||
Stillhaltefrist und Zuschlagserteilung | ||
Zeitpunkt und Form des Vertragsabschlusses | ||
9. Abschnitt | ||
Allgemeine Bestimmungen | ||
Vergabevermerk | ||
Gründe für den Widerruf eines Vergabeverfahrens vor Ablauf der Angebotsfrist | ||
Gründe für den Widerruf eines Vergabeverfahrens nach Ablauf der Angebotsfrist | ||
Mitteilung der Widerrufsentscheidung, Stillhaltefrist, Unwirksamkeit des Widerrufes | ||
4. Hauptstück | ||
1. Abschnitt | ||
Verfahren | ||
Partizipatorischen Organisationen vorbehaltene Dienstleistungsaufträge | ||
2. Abschnitt | ||
Allgemeines | ||
Abschluss von Rahmenvereinbarungen | ||
Vergabe von öffentlichen Aufträgen aufgrund von Rahmenvereinbarungen | ||
3. Abschnitt | ||
Allgemeines | ||
Allgemeine Bestimmungen betreffend die Durchführung von elektronischen Auktionen | ||
Besondere Bestimmungen für die Durchführung von einfachen elektronischen Auktionen | ||
Besondere Bestimmungen für die Durchführung von sonstigen elektronischen Auktionen | ||
4. Abschnitt | ||
Allgemeines | ||
Einrichten und Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems | ||
Vergabe von Aufträgen aufgrund eines dynamischen Beschaffungssystems | ||
5. Abschnitt | ||
Allgemeines | ||
Teilnahme am Wettbewerb | ||
Durchführung von Wettbewerben | ||
3. Teil | ||
1. Hauptstück | ||
1. Abschnitt | ||
Sektorenauftraggeber | ||
Öffentliche Auftraggeber als Sektorenauftraggeber | ||
Öffentliche Unternehmen als Sektorenauftraggeber | ||
Private Sektorenauftraggeber | ||
2. Abschnitt | ||
Gas, Wärme und Elektrizität | ||
Wasser | ||
Verkehrsleistungen | ||
Postdienste | ||
Förderung von Erdöl und Gas und Exploration oder Förderung von Kohle oder anderen festen Brennstoffen | ||
Häfen und Flughäfen | ||
Vergabeverfahren, die mehrere Sektorentätigkeiten betreffen | ||
3. Abschnitt | ||
Auftragsarten | ||
4. Abschnitt | ||
Ausgenommene Vergabeverfahren | ||
Ausgenommene öffentlich-öffentliche Verhältnisse | ||
Gemeinsame grenzüberschreitende Auftragsvergabe mehrerer Sektorenauftraggeber | ||
Aufträge an verbundene bzw. gemeinsame Unternehmen | ||
Kauf von Straßenfahrzeugen durch Betreiber von öffentlichen Personenverkehrsdiensten | ||
Verpflichtungen für Sektorenauftraggeber im Bereich der Förderung von Erdöl oder Gas | ||
Freistellung vom Anwendungsbereich | ||
5. Abschnitt | ||
Schwellenwerte | ||
Allgemeine Bestimmungen betreffend die Berechnung des geschätzten Auftragswertes | ||
Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Bauaufträgen | ||
Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Lieferaufträgen | ||
Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Dienstleistungsaufträgen | ||
Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Rahmenvereinbarungen und bei dynamischen Beschaffungssystemen | ||
Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Innovationspartnerschaften | ||
Änderung der Schwellen- oder Loswerte | ||
6. Abschnitt | ||
Grundsätze des Vergabeverfahrens | ||
Allgemeine Bestimmungen über Bewerber und Bieter | ||
Gemeinsame Auftragsvergabe mehrerer Sektorenauftraggeber | ||
Vorbehaltene Aufträge zugunsten sozialer und beruflicher Integration | ||
Vorherige Erkundung des Marktes | ||
Vorarbeiten | ||
Vermeidung von Interessenkonflikten | ||
Schutz der Vertraulichkeit, Verwertungsrechte | ||
Gesamt- oder Losvergabe | ||
Verwendung des CPV | ||
2. Hauptstück | ||
1. Abschnitt | ||
Arten der Verfahren zur Vergabe von Aufträgen | ||
Arten des Wettbewerbes | ||
2. Abschnitt | ||
Wahl des offenen Verfahrens, des nicht offenen Verfahrens mit vorheriger Bekanntmachung, des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung und des wettbewerblichen Dialoges | ||
Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung | ||
Wahl der elektronischen Auktion | ||
Abschluss von Rahmenvereinbarungen und Vergabe von Aufträgen aufgrund einer Rahmenvereinbarung | ||
Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems und Vergabe von Aufträgen aufgrund eines dynamischen Beschaffungssystems | ||
Wahl der Innovationspartnerschaft | ||
Wahl des Wettbewerbes | ||
3. Abschnitt | ||
Wahl des Verfahrens zur Vergabe von Aufträgen | ||
Direktvergabe | ||
Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung | ||
Abschluss von Rahmenvereinbarungen und Vergabe von Aufträgen aufgrund einer Rahmenvereinbarung | ||
Wahl des Wettbewerbes | ||
3. Hauptstück | ||
1. Abschnitt | ||
Elektronische Kommunikation | ||
Dokumentationspflichten | ||
2. Abschnitt | ||
1. Unterabschnitt | ||
Bekanntmachung der beabsichtigten Vergabe von Leistungen | ||
Zusätzliche Bekanntmachung auf Unionsebene | ||
Berichtigung einer Bekanntmachung | ||
Veröffentlichung eines Beschafferprofils | ||
Veröffentlichung und Standardisierung von Meta- bzw. Kerndaten | ||
2. Unterabschnitt | ||
Arten der Bekanntmachung | ||
Bekanntmachungen auf Unionsebene | ||
Bekanntmachung einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung auf Unionsebene | ||
Freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens auf Unionsebene | ||
Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfsystems | ||
Bekanntmachungen in Österreich | ||
Bekanntmachung einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung in Österreich | ||
Bekanntgaben auf Unionsebene | ||
Bekanntgaben in Österreich | ||
3. Unterabschnitt | ||
Arten der Bekanntmachung | ||
Bekanntmachungen in Österreich | ||
Bekanntmachung einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung | ||
Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfsystems | ||
Bekanntgaben in Österreich | ||
3. Abschnitt | ||
1. Unterabschnitt | ||
Berechnung der Fristen | ||
Grundsätze für die Bemessung von Fristen | ||
Verbesserungsfrist | ||
2. Unterabschnitt | ||
Auskunftsfrist | ||
Teilnahmeantragsfrist | ||
Angebotsfrist | ||
Verlängerung der Angebotsfrist bei Berichtigungen und zusätzlichen Auskünften | ||
Verkürzte Angebotsfrist im beschleunigten offenen Verfahren nach regelmäßiger nichtverbindlicher Bekanntmachung | ||
Verkürzte Angebotsfrist im beschleunigten offenen Verfahren bei Dringlichkeit | ||
3. Unterabschnitt | ||
Besondere Vorschriften über Fristen im Unterschwellenbereich | ||
4. Abschnitt | ||
Allgemeine Bestimmungen | ||
Ausschlussgründe | ||
Zeitpunkt des Vorliegens der Eignung | ||
Eigenerklärung, Verlangen der Nachweise durch den Sektorenauftraggeber | ||
Nachweis der Befugnis | ||
Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit | ||
Beurteilung der beruflichen Zuverlässigkeit | ||
Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen sowie der technischen Leistungsfähigkeit | ||
Prüfsystem | ||
Nachweis der Eignung durch andere Unternehmer | ||
Normen für Qualitätssicherung und Umweltmanagement | ||
5. Abschnitt | ||
1. Unterabschnitt | ||
Grundsätze der Ausschreibung | ||
Zur-Verfügung-Stellen der Ausschreibungsunterlagen | ||
Bereitstellung oder Übermittlung der Ausschreibungsunterlagen | ||
Inhalt der Ausschreibungsunterlagen | ||
Berechnung von Lebenszykluskosten | ||
Einhaltung arbeits-, sozial- und umweltrechtlicher Bestimmungen | ||
Besondere Bestimmungen betreffend die Beschaffung von Straßenfahrzeugen im Oberschwellenbereich | ||
Alternativ- und Variantenangebote | ||
Abänderungsangebote | ||
Subunternehmerleistungen | ||
Besondere Bestimmungen betreffend den Zahlungsverkehr | ||
Berichtigung der Ausschreibung | ||
Nutzung von elektronischen Katalogen | ||
2. Unterabschnitt | ||
Arten der Leistungsbeschreibung | ||
Grundsätze der Leistungsbeschreibung | ||
Technische Spezifikationen | ||
Barrierefreiheit | ||
Gütezeichen | ||
Testberichte und Zertifizierungen | ||
Besondere Vertragsbestimmungen betreffend den Zahlungsverkehr | ||
6. Abschnitt | ||
1. Unterabschnitt | ||
Ablauf des offenen Verfahrens | ||
Ablauf des nicht offenen Verfahrens | ||
Ablauf des Verhandlungsverfahrens | ||
2. Unterabschnitt | ||
Ausschreibung des wettbewerblichen Dialoges | ||
Dialogphase | ||
Aufforderung zur Angebotsabgabe und Vergabe des Auftrages | ||
3. Unterabschnitt | ||
Ziel der Innovationspartnerschaft | ||
Ausschreibung der Innovationspartnerschaft | ||
Ablauf der Verhandlungen | ||
Durchführung der Innovationspartnerschaft | ||
4. Unterabschnitt | ||
Teilnehmer im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung und im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung | ||
Teilnehmer im nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung, im Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung, beim wettbewerblichen Dialog und bei Innovationspartnerschaften | ||
Interessensbestätigung im Fall einer Bekanntmachung im Wege einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung | ||
7. Abschnitt | ||
Allgemeine Bestimmungen | ||
Form der Angebote | ||
Inhalt der Angebote | ||
Besondere Bestimmungen über den Inhalt der Angebote bei funktionaler Leistungsbeschreibung | ||
Einreichen der Angebote | ||
Zuschlagsfrist | ||
8. Abschnitt | ||
1. Unterabschnitt | ||
Entgegennahme, Verwahrung und Öffnung der Angebote | ||
Vorgehen bei der Prüfung der Angebote | ||
Prüfung der Angemessenheit der Preise und vertiefte Angebotsprüfung | ||
Vorgehen bei Mangelhaftigkeit der Angebote | ||
Ausscheiden von Angeboten | ||
Ausscheiden von Angeboten, die Erzeugnisse aus Drittländern umfassen | ||
2. Unterabschnitt | ||
Wahl des Angebotes für den Zuschlag | ||
Mitteilung der Zuschlagsentscheidung | ||
Stillhaltefrist und Zuschlagserteilung | ||
Zeitpunkt und Form des Vertragsabschlusses | ||
9. Abschnitt | ||
Allgemeine Bestimmungen | ||
Vergabevermerk für Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich | ||
Gründe für den Widerruf eines Vergabeverfahrens | ||
Mitteilung der Widerrufsentscheidung, Stillhaltefrist, Unwirksamkeit des Widerrufes | ||
4. Hauptstück | ||
1. Abschnitt | ||
Verfahren | ||
Partizipatorischen Organisationen vorbehaltene Dienstleistungsaufträge | ||
2. Abschnitt | ||
Allgemeines | ||
Abschluss von Rahmenvereinbarungen | ||
Vergabe von Aufträgen aufgrund von Rahmenvereinbarungen | ||
3. Abschnitt | ||
Allgemeines | ||
Allgemeine Bestimmungen betreffend die Durchführung von elektronischen Auktionen | ||
Besondere Bestimmungen für die Durchführung von einfachen elektronischen Auktionen | ||
Besondere Bestimmungen für die Durchführung von sonstigen elektronischen Auktionen | ||
4. Abschnitt | ||
Allgemeines | ||
Einrichten und Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems | ||
Vergabe von Aufträgen aufgrund eines dynamischen Beschaffungssystems | ||
5. Abschnitt | ||
Allgemeines | ||
Teilnahme am Wettbewerb | ||
Durchführung von Wettbewerben | ||
4. Teil | ||
1. Hauptstück | ||
Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichtes | ||
Senatszuständigkeit und -zusammensetzung | ||
Fachkundige Laienrichter | ||
Aufgabe des Vorsitzenden | ||
Unvereinbarkeit | ||
Ausschluss fachkundiger Laienrichter und Ablehnung durch die Parteien | ||
2. Hauptstück | ||
1. Abschnitt | ||
Anzuwendendes Verfahrensrecht | ||
Zuständigkeit | ||
Verfahrenshilfe | ||
Auskunftspflicht | ||
Akteneinsicht | ||
Zustellungen | ||
Mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht | ||
Gebühren | ||
Gebührenersatz | ||
2. Abschnitt | ||
Einleitung des Verfahrens | ||
Fristen für Nachprüfungsanträge | ||
Inhalt und Zulässigkeit des Nachprüfungsantrages | ||
Bekanntmachung der Verfahrenseinleitung und einer Verhandlung | ||
Parteien des Nachprüfungsverfahrens | ||
Nichtigerklärung von Entscheidungen des Auftraggebers | ||
Entscheidungsfrist | ||
Mutwillensstrafen | ||
3. Abschnitt | ||
Antragstellung | ||
Erlassung der einstweiligen Verfügung | ||
Verfahrensrechtliche Bestimmungen | ||
4. Abschnitt | ||
Einleitung des Verfahrens | ||
Inhalt und Zulässigkeit des Feststellungsantrages | ||
Verfahrensrechtliche Bestimmungen | ||
Feststellung von Rechtsverstößen, Nichtigerklärung und Verhängung von Sanktionen | ||
Unwirksamerklärung des Widerrufes | ||
5. Teil | ||
1. Hauptstück | ||
Korrekturmechanismus und Verfahren der Republik Österreich mit der Kommission | ||
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Auftraggebern und Behörden | ||
Statistische Verpflichtungen | ||
Übermittlung von zusätzlichen Informationen zu Bekanntmachungen | ||
Übermittlung von sonstigen Unterlagen | ||
2. Hauptstück | ||
Bekanntgabepflichten im Zusammenhang mit Subunternehmern | ||
Aufbewahrungspflichten | ||
Änderungen von Verträgen während ihrer Laufzeit | ||
Verpflichtung zur Beendigung von Verträgen | ||
Meldepflicht bei Bauaufträgen | ||
Empfang und Verarbeitung elektronischer Rechnungen | ||
Schadenersatzansprüche | ||
Rückgriff gegen den begünstigten Bieter | ||
Beendigungsrecht des Auftraggebers | ||
Verhältnis zu sonstigen Rechtsvorschriften | ||
Zuständigkeit und Verfahren | ||
Bestimmungen über Schiedsgerichtsbarkeit | ||
6. Teil | ||
Strafbestimmungen | ||
Inkrafttretens-, Außerkrafttretens- und Übergangsvorschriften | ||
Erlassung und Inkrafttreten von Verordnungen | ||
Anwendbarkeit der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes | ||
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | ||
Vollziehung | ||
Verweisungen, personenbezogene Bezeichnungen | ||
Bezugnahme auf Rechtsakte der Union | ||
Anhang I | Verzeichnis der Tätigkeiten entsprechend der Allgemeinen Systematik der Wirtschaftszweige gemäß § 5 Z 1 bzw. § 177 | |
Anhang II | Bauaufträge nach § 4 Abs. 2 und 3 | |
Anhang III | Liste der zentralen öffentlichen Auftraggeber*) | |
Anhang IV | Verzeichnis der in § 12 Abs. 1 Z 1 genannten Waren im Bereich der Verteidigung*) | |
Anhang V | Anforderungen an die Instrumente und Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme von Angeboten, Teilnahmeanträgen, Prüfanträgen sowie Plänen und Entwürfen für Wettbewerbe | |
Anhang VI | In die Bekanntmachung gemäß § 56 und in die Bekanntgabe gemäß § 61 aufzunehmende Angaben | |
Anhang VII | Vorgaben für die Veröffentlichung | |
Anhang VIII | Kerndaten | |
Anhang IX | Liste der einschlägigen Berufs- oder Handelsregister, Bescheinigungen oder Erklärungen* | |
Anhang X | Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit | |
Anhang XI | Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit | |
Anhang XII | Unionsrechtlich vorgeschriebene Modelle der Lebenszykluskostenrechnung gemäß § 92 Abs. 4 und § 263 Abs. 4 | |
Anhang XIII | Daten zur Berechnung bestimmter über die gesamte Lebensdauer anfallenden externen Kosten von Straßenfahrzeugen | |
Anhang XIV | Anforderungen an die Energieeffizienz gemäß § 95 | |
Anhang XV | Inhalt der Aufforderung zur Angebotsabgabe, zur Teilnahme am Dialog oder zur Interessensbestätigung | |
Anhang XVI | ||
Anhang XVII | Dienstleistungsaufträge, die gemäß den §§ 152 Abs. 1 oder 313 Abs. 1 partizipatorischen Organisationen vorbehalten werden können | |
Anhang XVIII | Verzeichnis der Verfahren, in welchen keine besonderen oder ausschließlichen Rechte gemäß § 169 Abs. 2 zuerkannt werden | |
Anhang XIX | Liste der Unionsvorschriften gemäß § 184 Abs. 2 Z 1 | |
Anhang XX | In die Bekanntmachung gemäß § 225 und in die Bekanntgabe gemäß § 231 aufzunehmende Angaben | |
(Anm.: Anhang XXI aufgehoben durch Art. 2 Z 18, BGBl. I Nr. 65/2018) | ||
Anmerkung
1. Das Bundesvergabegesetz 2018 wurde in Artikel 1 des Vergaberechtsreformgesetzes 2018, BGBl. I Nr. 65/2018, kundgemacht.
2. Betragsanpassungen: BGBl. II Nr. 358/2019, BGBl. II Nr. 560/2021
3. Schwellenwerteverordnung 2023, BGBl. II Nr. 34/2023
Schlagworte
Vergaberechtsreformgesetz 2018 (BGBl. I Nr. 65/2018), Senatszusammensetzung, Gesamtvergabe, Schwellenwert, Oberschwellenbereich, Metadaten, Auskunftsfrist, Teilnahmeantragsfrist, Lieferauftrag, Alternativangebot, Strafbestimmung, Schlussbestimmung, Inkrafttretensvorschrift, Außerkrafttretensvorschrift, Berufsregister, Sozialversicherungs-Organisationsgesetz – SV-OG (BGBl. I Nr. 100/2018), Brexit-Verordnung – Vergabe (BGBl. II Nr. 91/2019)
Zuletzt aktualisiert am
28.08.2023
Gesetzesnummer
20010295
Dokumentnummer
NOR40207185
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