OGH 9ObA45/95 (RS0085924)

OGH9ObA45/9529.3.1995

Rechtssatz

Verfahren über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen im Sinne des § 46 Abs 3 Z 1 ASGG sind solche, in denen es um die Berechtigung geht, wobei es allerdings nicht erforderlich ist, daß diese Frage als Hauptfrage zu klären ist. Es muß sich aber um eine Rechtsstreitigkeit handeln, in der die Frage der (auch der Art der) Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Bestand des daran geknüpften Leistungsanspruches eine Rolle spielt. Hier: Bei der Bezahlung einer Konventionalstrafe verneint.

Normen

ASGG idF ASGGNov 1994 BGBl 1994/624 §46 Abs3 Z1

9 ObA 45/95OGH29.03.1995
9 ObA 87/95OGH06.06.1995

Beisatz: Hier: Strittig, ob das Arbeitsverhältnis durch Kündigung oder vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers geendet hat. (T1)

9 ObA 104/95OGH28.06.1995

Beisatz: Hier: Strittig, ob zwischen den Parteien überhaupt je ein Dienstverhältnis bestanden hat - daher verneint. (T2)

9 ObA 84/95OGH13.09.1995

Beisatz: Hier: Bei der Geltendmachung von Urlaubsentschädigung und Überstundenentgelt auf Grund einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses verneint. (T3)

8 ObA 307/95OGH16.11.1995

Beisatz: Hier: Bei der Feststellung einer Anwartschaft auf Abfertigung gegenüber der Bauarbeiter Urlaubskasse und Abfertigungskasse bejaht. (T4)

9 ObA 165/95OGH06.12.1995
9 ObA 2006/96gOGH10.04.1996

Auch; Beisatz: Hier: Bei der Geltendmachung eines Abfertigungsanspruches aus der vom Arbeitgeber bestrittenen Beendigung des Arbeitsverhältnisses bejaht. (T5)

8 ObA 2206/96mOGH12.09.1996

Beisatz: Gleiches gilt auch, wenn die Höhe des Zahlungsanspruchs von der Beendigungsmöglichkeit abhängt. (T8) Beisatz: Hier: Die Höhe des Schadenersatzanspruchs der Arbeitnehmerin wegen der ungerechtfertigten Entlassung hängt davon ab, ob ihr befristetes Arbeitsverhältnis zulässigerweise vor Ende der Befristung durch Kündigung beendet hätte werden können - Revision jedenfalls zulässig. (T9)

9 ObA 2161/96aOGH25.09.1996

nur T6; Beisatz: Hier: Bei der Frage, ob dem Arbeitnehmer anläßlich der einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses oder bereits vorher für diesen Fall eine Abfertigung in Höhe eines Jahresbruttogehaltes zugesichert wurde, verneint. (T10)

9 ObA 2250/96iOGH30.10.1996

Auch; nur: Verfahren über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen im Sinne des § 46 Abs 3 Z 1 ASGG sind solche, in denen es um die Berechtigung geht, wobei es allerdings nicht erforderlich ist, daß diese Frage als Hauptfrage zu klären ist. Es muß sich aber um eine Rechtsstreitigkeit handeln, in der die Frage der (auch der Art der) Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Bestand des daran geknüpften Leistungsanspruches eine Rolle spielt. (T6); Beisatz: Hier: Strittig, ob das Arbeitsverhältnis durch Austritt oder Entlassung beendet wurde. (T7)

9 ObA 2274/96vOGH04.12.1996

Auch; nur T6

8 ObS 2/97wOGH13.02.1997

Auch; nur T6; Beis wie T2

9 ObA 65/97tOGH05.03.1997

nur T6; Beis wie T1; Beis wie T7

9 ObA 92/97pOGH25.06.1997

nur T6; Beisatz: Hier: Bei der Frage, inwieweit ein Sportverein als Arbeitgeber verpflichtet ist, einem Spieler eine Freigabeerklärung zu erteilen, verneint. (T11)

8 ObA 182/97sOGH26.06.1997

nur T6

9 ObA 146/97dOGH09.07.1997

nur T6; Beisatz: Strittig, ob für die Berechnung der Kündigungsentschädigung von aus dem Arbeitsverhältnis berechtigt ausgetretener Behinderter neben der wie bei einem Arbeitsverhältnis auf Lebenszeit geltenden Kündigungsfrist auch die Bestimmung des § 20 Abs 2 AngG über den Kündigungstermin heranzuziehen ist - verneint. (T12)

9 ObA 245/97pOGH27.08.1997

nur T6

9 ObA 271/97mOGH27.08.1997

nur T6; Beis wie T2

9 ObA 263/97kOGH22.10.1997

Vgl auch; Beis wie T2; Beisatz: Hier: Zustandekommen eines Tourneevertrages zweier Schauspieler. (T14)

8 ObA 249/97vOGH13.11.1997

Vgl auch; Beisatz: Bei Geltendmachung eines Anspruches auf Geldäquivalent für Zeitausgleichsguthaben bei ungerechtfertigtem vorzeitigen Austritt verneint. (T13)

9 ObA 191/97xOGH26.11.1997

Beisatz: Bei Geltendmachung von Provision und Abfertigung bei - unstrittiger - Dienstgeberkündigung verneint. (T16)

9 ObA 201/97tOGH26.11.1997

Beisatz: Hier: Strittig ist nur, wann das Dienstverhältnis bei Einhaltung der Kündigungsfrist geendet hätte - daher verneint. (T15)

9 ObA 385/97aOGH26.11.1997

nur T6

9 ObA 271/97mOGH11.02.1998

Vgl auch; Beis wie T2; Beisatz: Hier: Hilfsdienste im Betrieb der Lebensgefährtin. (T17)

9 ObA 16/98pOGH01.04.1998

Beisatz: Strittig sind nur die Auswirkungen des gerichtlich bestätigten Zwangsausgleichs über das Vermögen des ehemaligen Arbeitgebers auf die Ansprüche des Arbeitnehmers - verneint. (T18)

9 ObA 70/98dOGH01.04.1998

Beisatz: Hier: Streitigkeit, ob die (spätere) Gemeinschuldnerin bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zufolge behaupteten Betriebsüberganges gemäß § 3 Abs 1 AVRAG überhaupt noch Arbeitgeberin und passiv legitimiert war - verneint. (T19)

9 ObA 99/98vOGH29.04.1998

nur T6; Beisatz: Die Geltendmachung von nicht konsumierten Zeitausgleichsansprüchen und nicht abgegoltenen Überstunden oder Spesen ist von der Art der Beendigung unabhängig. (T20)

9 ObA 130/98bOGH08.07.1998

Vgl auch; Beis wie T2; Beis wie T14

9 ObA 142/98tOGH08.07.1998

Beisatz: Hier: Bei Geltendmachung einer "Pensionsabfertigung" bei unstrittiger Beendigung durch Dienstnehmerkündigung verneint. (T21) Veröff: SZ 71/173

9 ObA 209/98wOGH19.08.1998
9 ObA 199/98zOGH02.09.1998

nur T6

9 ObA 253/98sOGH21.10.1998

nur T6

9 ObA 351/98bOGH20.01.1999

Vgl auch; Beisatz: Hier: Wiederaufnahmeverfahren, in dem der Umstand maßgeblich bleibt, daß über die Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu entscheiden ist. (T22)

9 ObA 41/99sOGH24.02.1999

Beisatz: Bei der Geltendmachung einer Jubiläumszuwendung bei unstrittigem Eintritt in den Ruhestand verneint. (T23)

9 ObA 302/98xOGH17.03.1999
9 ObA 356/98pOGH17.03.1999

Vgl auch; Beisatz: Hier: Streitigkeiten darüber, ob ein vorzeitiger Austritt aus dem Arbeitsverhältnis berechtigt war. (T24)

8 ObA 50/99gOGH18.03.1999

nur T6; Beis wie T2

9 ObA 77/99kOGH14.04.1999
8 ObA 282/98yOGH15.04.1999

nur T6; Beis wie T20; Beisatz: Das Vorliegen des dargestellten Zusammenhangs ist auch im Wiederaufnahmeverfahren zu bejahen, wenn im wiederaufzunehmenden Hauptverfahren über die Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu entscheiden ist. (T25) Beisatz: Hier: Provision sowie Anspruch aus Verstoß gegen Konkurrenzverbot - Zusammenhang mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses verneint. (T26)

9 ObA 225/99zOGH01.09.1999

Beis wie T2

9 ObA 184/99wOGH15.09.1999
9 ObA 259/99zOGH13.10.1999

Beisatz: Strittig, ob der Kläger Angestellter oder Arbeiter beziehungsweise ob die Kündigung fristwidrig war. (T27)

9 ObA 295/99vOGH17.11.1999

Beis wie T23

9 ObA 307/99hOGH05.04.2000

nur T6

9 ObA 137/00pOGH17.05.2000

Beis wie T2

8 ObA 212/00kOGH07.09.2000

Auch; nur T6

9 ObA 213/00iOGH18.10.2000

Beis wie T2

9 ObA 268/00bOGH18.10.2000

Beisatz: Hier: Strittig ist nur, ob das frühere Arbeitsverhältnis wegen der Kürze des zwischen den beiden Vertragsverhältnissen gelegenen Zeitraums bei der Berechnung der Abfertigung zu berücksichtigen ist - verneint. (T28)

9 ObA 228/00wOGH08.11.2000

Vgl auch; Beisatz: Strittig, ob ein Dienstverhältnis (Hausbesorgerdienstverhältnis) begründet wurde - verneint. (T29)

9 ObA 306/00sOGH06.12.2000
9 ObA 292/00gOGH20.12.2000

Beis wie T2

9 ObA 330/00wOGH10.01.2001
9 ObA 25/01vOGH28.03.2001

Beis wie T2

9 ObA 59/01vOGH25.04.2001

Vgl auch; Beisatz: Bleibt in einem Wiederaufnahmeverfahren die Beendigung oder der Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses als Haupt- oder Vorfrage strittig, gelten die Zulassungsvorschriften des § 47 Abs 2 ASGG auch im Rekursverfahren über eine Wiederaufnahmeklage. (T30)

9 ObA 288/00vOGH25.04.2001

nur T6

9 ObA 257/01mOGH24.10.2001

Beisatz: Streitigkeiten um Abfertigungsansprüche unterliegen nicht generell der privilegierten Anfechtbarkeit nach § 46 Abs 3 ASGG, sondern nur dann, wenn die Art oder Berechtigung der Beendigung strittig ist. (T32)

8 ObA 28/01bOGH25.10.2001

nur T6; Beisatz: Strittig, welchem Kollektivvertrag Arbeitsverhältnis zu unterstellen ist - verneint. (T31)

9 ObA 280/01vOGH23.01.2002

Vgl auch; Beisatz: Streitigkeiten, in denen nur strittig ist, ob zwischen den Parteien überhaupt ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, fallen nicht unter § 46 Abs 3 Z 1 ASGG. (T33)

8 ObA 238/01kOGH18.04.2002

Auch; nur T6; Beisatz: Hier: Nichterfüllungsansprüche aus einer Vereinbarung, die aus Anlass der nicht strittigen Beendigung des Dienstverhältnisses geschlossen wurde - kein Fall des §46 Abs3 Z1 ASGG. (T34)

8 ObA 272/01kOGH18.04.2002

Beisatz: Hier: Wiederaufnahmeverfahren, in denen der Umstand maßgeblich bleibt, dass über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses als Vorfrage zu erkennen ist. (T35)

8 ObA 156/02bOGH08.08.2002

Auch; Beisatz: Hier: Frage, ob Werkvertrag oder (freier) Dienstvertrag vorliegt - kein Fall des §46 Abs3 Z1 ASGG. (T36)

9 ObA 210/02aOGH16.10.2002

nurT6; Beis wie T15

8 ObA 1/03kOGH16.10.2003

Auch; Beisatz: Hier: Bei Geltendmachung von Abfertigungsentschädigung und Kündigungsentschädigung bei strittiger Frage, ob befristetes oder unbefristetes Dienstverhältnis vorlag, bejaht. (T37); Veröff: SZ 2003/123

Dokumentnummer

JJR_19950329_OGH0002_009OBA00045_9500000_001

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