- EStG 1972 § 2 Abs 3: Beteiligung als stiller Gesellschafter an einer Time-Sharing Hotel GmbH keine Einkunftsquelle
- EStG 1988 § 4 Abs 4, § 20 Abs 1: Abzugsfähigkeit von Aufwendungen eines Schauspielers für Kleidungsstücke, Tonträger und klassische Literatur und von rollenbedingten Friseuraufwendungen
- EStG 1972 (1988) § 20 Abs 1 Z 3: Weihnachtsgeschenke an Kunden bzw Verkäufer sind gem § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1972 nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig; keine rückwirkende Bedeutung des § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1988
- EStG 1972 § 14 Abs 6: Unwiderruflichkeit einer Pensionszusage als Voraussetzung für die Bildung entsprechender Rückstellungen
- EStG 1972 § 23 Z 1: (Privater) Antiquitätenhandel - Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- ErbStG § 11 Abs 1: Saldierung negativer Vorschenkungen mit anderen Schenkungen
- StruktVG § 11: Verschmelzung einer KG durch Aufnahme in eine andere KG
- GebG § 9 Abs 1 und 2, § 14 TP 5 und 6 Abs 5 Z 17, § 13 Abs 3: Vor Inkrafttreten der Ausnahmebestimmung des § 14 TP 6 Abs 5 Z 17 mit 1. 12. 1997 sind auch Eingaben, mit denen eine Erledigung urgiert wird, gem § 14 TP 6 gebührenpflichtig
- GGG § 26 Abs 1 Satz 1 letzter Halbsatz; UmgrStG § 38 Abs 6: Berechnung der grundbücherlichen Eintragungsgebühr im Falle von Spaltungen
- GrEStG 1987 § 1 Abs 1 Z 1, § 8: Anwartschaftsvertrag auf die Einräumung von Wohnungseigentum als Erwerbsvorgang gem § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG; ein Veräußerungsverbot gem § 22 WFG 1968 fällt nicht unter § 8 GrEStG und verhindert daher den Erwerbsvorgang nicht
- GGG TP 10 I: Bei der Gebührenberechnung nach der TP 10 I GGG ist zwischen der vor und nach der durch Art VIII Z 7 des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes,
- GrEStG 1955 § 4 Abs 1 Z 2 lit a: Voraussetzungen für Steuerfreiheit eines Erwerbsvorganges
- GrEStG 1987 § 4 Abs 2, § 5 Abs 1 Z 1: Werden beim Kauf eines Grundstückes Hypotheken zwar nicht im Wege einer persönlichen Haftung übernommen,
- GrEStG 1955 § 4 Abs 1 Z 2 lit b, Abs 2: Bei der Bemessung der für Arbeiterwohnstätten zulässigen Nutzfläche sind ein Windfang und eine Loggia einzubeziehen
- GrEStG 1987 § 5 Abs 1 Z 1: Die "Bauherreneigenschaft" bei Erwerb von Miteigentumsanteilen hängt von der vertraglichen Einbindung in ein fertiges Planungs-, Vertrags- und Finanzierungskonzept ab
- BewG §§ 2, 24, 78: Wirtschaftliche Einheit land- und forstwirtschaftlicher Flächen von Ehegatten
- BAO § 9 Abs 2; GebG § 13 Abs 3: Verhältnis dieser beiden Haftungstatbestände zueinander
- BAO § 303 Abs 2: Inhaltserfordernisse eines Wiederaufnahmeantrages
- FinStrG §§ 29, 82 Abs 3: Eine Selbstanzeige steht der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens nur dann entgegen, wenn ihre strafbefreiende Wirkung zweifelsfrei feststeht.
- BAO §§ 243, 276 Abs 1: Berufung und Vorlageantrag
- ZollG 1988 § 174 Abs 3 lit a und c: Entstehen einer Zollschuld wegen unrichtiger Angaben in Warenanmeldungen
- ZollG 1988 § 183; BAO § 236: Eine zur Erlassung des Zollbetrages führende sachliche Unbilligkeit liegt nicht vor, wenn die Abgaben dadurch entstanden sind, daß die Bf zwecks Verletzung der Erklärungspflicht bestimmter Waren die Erklärung anderer Waren vortäuschte
- EGV Art 177: Gerichtsqualität als Voraussetzung für Vorabentscheidung