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Erstattung gemeinschaftsrechtwidriger Abgaben

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 1999, 179 Heft 5 v. 1.3.1999

RL 69/335/EWG Art 10 KVSt

Die Erstattung gemeinschaftsrechtswidriger Abgaben ist gem den Vorschriften des innerstaatlichen Rechts zu gewährleisten, wobei diese nicht ungünstiger gestaltet werden dürfen als bei entsprechenden Klagen, die nur innerstaatliches Recht betreffen; auch dürfen sie die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren.

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