§ 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1955
Voraussetzungen für die Steuerfreiheit eines Erwerbsvorganges gemäß § 4 Abs 1 GrEStG 1955 ist das Bestehen der Absicht des Erwerbers, den begünstigten Zweck zu erfüllen, nicht die Eignung des erworbenen Grundstückes zur Erfüllung dieses Zwecks.