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Werden beim Kauf eines Grundstückes Hypotheken zwar nicht im Wege einer persönlichen Haftung übernommen,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 162 Heft 5 v. 1.3.1999

sind aber zur Befreiung von der Sachhaftung zumindest faktische Leistungen erforderlich, liegt eine Gegenleistung gem § 5 Abs 1 Z 1 GrEStG vor; Raum für wirtschaftliche Betrachtungsweise bei grundsätzlicher Erfüllung eines grunderwerbsteuerlichen Tatbestandes; Berechnung der Steuer vom Einheitswert gem §4 Abs 2 GrEStG

§ 4 Abs 2 GrEStG 1987

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