§ 4 Abs 4 EStG 1988
§ 20 Abs 1 EStG 1988
1. Aufwendungen für Kleidungsstücke eines Schauspielers sind Betriebsausgaben, wenn eine private Nutzung durch den Schauspieler nicht in Betracht kommt.
§ 4 Abs 4 EStG 1988
§ 20 Abs 1 EStG 1988
1. Aufwendungen für Kleidungsstücke eines Schauspielers sind Betriebsausgaben, wenn eine private Nutzung durch den Schauspieler nicht in Betracht kommt.