Rechtssatz
§ 2 Abs 1 GRBG bezeichnet nur unrichtige Gesetzesanwendung als Grundrechtsverletzung und führt dabei „insbesondere" einzelne gravierende Fälle namentlich an. Ermessensausübung innerhalb der gesetzlichen Grenzen hingegen kann zwar durch eigenes Ermessen des Rechtsmittelgerichts ersetzt, nicht aber als unrichtig charakterisiert werden. Der Oberste Gerichtshof ist demnach nicht dazu aufgerufen, als weitere Haftbeschwerdeinstanz eigenes Ermessen an die Stelle desjenigen der angefochtenen Entscheidung zu setzen, vielmehr Rechtsfehler wahrzunehmen (vgl auch §§ 3 Abs 1 erster Satz, 7 Abs 1, 11 GRBG).
15 Os 60/08z | OGH | 08.05.2008 |
nur: Der Oberste Gerichtshof ist im Rahmen des Grundrechtsbeschwerdeverfahrens nicht dazu aufgerufen, als weitere Haftbeschwerdeinstanz eigenes Ermessen an die Stelle desjenigen der angefochtenen Entscheidung zu setzen, sondern vielmehr Rechtsfehler wahrzunehmen. (T1) |
14 Os 120/10v | OGH | 07.09.2010 |
nur: § 2 Abs 1 GRBG bezeichnet nur unrichtige Gesetzesanwendung als Grundrechtsverletzung und führt dabei „insbesondere" einzelne gravierende Fälle namentlich an. Ermessensausübung innerhalb der gesetzlichen Grenzen hingegen kann zwar durch eigenes Ermessen des Rechtsmittelgerichts ersetzt, nicht aber als unrichtig charakterisiert werden. (T2) |
13 Os 110/10s | OGH | 30.09.2010 |
Auch; Beisatz: Gegenstand des Erkenntnisses über eine Grundrechtsbeschwerde ist ‑ anders als bei einer Haftbeschwerde an das Oberlandesgericht ‑ nicht die Haft, sondern die Entscheidung über diese. (T3) |
11 Os 108/13m | OGH | 20.08.2013 |
nur T1; Beis wie T3 |
14 Os 53/20f | OGH | 28.05.2020 |
Vgl; Beisatz: Die Bejahung oder Verneinung der Voraussetzungen für eine Fristüberschreitung nach § 178 Abs 2 StPO fällt in den Bereich gebundenen Ermessens (so bereits 14 Os 120/10s, 13 Os 91/13a). (T4)<br/>Beisatz: Indem eine Grundrechtsbeschwerde den Erwägungen des Oberlandesgerichts bloß eigene Auffassungen gegenüberstellt, zeigt sie keine Willkür auf. (T5) |
Dokumentnummer
JJR_20061220_OGH0002_0130OS00125_06S0000_001
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