Rechtssatz
Ein Rekursrecht steht im Verfahren außer Streitsachen nur demjenigen zu, dessen rechtliche geschützte Interessen durch den angefochtenen Beschluss beeinträchtigt worden sind (SZ 21/160, SZ 19/333).
1 Ob 4/67 | OGH | 23.02.1967 |
Veröff: EFSlg 9283 |
8 Ob 209/67 | OGH | 12.09.1967 |
Veröff: EvBl 1968/140 S 241 = EFSlg 9302 = JBl 1968,431 |
5 Ob 334/68 | OGH | 08.01.1969 |
Veröff: EvBl 1969/187 S 272 |
8 Ob 248/69 | OGH | 16.12.1969 |
Veröff: EvBl 1970/214 S 353 |
4 Ob 644/71 | OGH | 23.11.1971 |
Veröff: RZ 1972,88 |
7 Ob 34/73 | OGH | 07.03.1973 |
Beisatz: Keine Beteiligtenstellung des Gläubigers des Vorerben im Substitutionspflegschaftsverfahren der ungeborenen Nacherben. (T1) |
5 Ob 87/73 | OGH | 16.05.1973 |
Veröff: ÖA 1975,16 |
8 Ob 239/74 | OGH | 21.01.1975 |
Veröff: RZ 1975/88 S 200 |
7 Ob 654/76 | OGH | 17.03.1977 |
Ähnlich; Beisatz: Eingriff in die geschützte Rechtssphäre. (T3) <br/>Veröff: SZ 50/41 = JBl 1977,496 |
1 Ob 556/79 | OGH | 14.03.1979 |
Veröff: EFSlg 34896 |
8 Ob 503/82 | OGH | 15.04.1982 |
Beisatz: Dieses Recht steht nur demjenigen zu, in dessen Rechtssphäre - und nicht bloß Interessenssphäre - eingegriffen wird. (T4) |
4 Ob 582/82 | OGH | 23.11.1982 |
Beis wie T4 |
6 Ob 16/83 | OGH | 29.09.1983 |
Auch; Veröff: NZ 1984,63 |
3 Ob 518/86 | OGH | 02.04.1986 |
Beis wie T4; Beisatz: Es muss sich um ein subjektives Recht des Beschwerdeführers handeln, also um eine Rechtsmacht, die dem Einzelnen von der Rechtsordnung verliehen ist. (T5) |
6 Ob 541/88 | OGH | 24.03.1988 |
Vgl auch; Beisatz: Beteiligtenstellung und Rechtsmittelbefugnis hinsichtlich der Enthebung des Kurators für die ungeborene Nachkommenschaft kommt nur den von der Nacherbschaft betroffenen Erben zu. (T6) |
1 Ob 615/89 | OGH | 20.07.1989 |
Auch; Beisatz: Gegen pflegschaftsbehördliche Genehmigung einer Prozessführung steht dem potentiellen Prozessgegner kein Rekursrecht zu. (T7) |
1 Ob 622/91 | OGH | 18.12.1991 |
Beis wie T7; Veröff: RZ 1993/77 S 212 |
1 Ob 103/98y | OGH | 28.04.1998 |
Auch; Beisatz: Das Pflegschaftsverfahren in einer Obsorgeangelegenheit berührt jedoch nicht die Rechtssphäre des (ehemaligen) Lebensgefährten der Mutter, der - wie hier - nicht der Vater des Minderjährigen ist. (T8) |
1 Ob 98/99i | OGH | 05.08.1999 |
Auch; Beis wie T5; Beisatz: Die Berührung bloß wirtschaftlicher, ideeller oder sonstiger Interessen genügt nicht. (T9) |
5 Ob 75/00s | OGH | 28.03.2000 |
Vgl auch; Beis wie T3; Beis wie T5; Beis wie T9; Beisatz: Hier: Die Rechtsmittellegitimation eines einem Verfahren nach § 25 Abs 1 HeizKG amtswegig beigezogenen Unternehmens, das mit der Wärmeabrechnung beauftragt ist. (T10) |
6 Ob 185/00z | OGH | 05.10.2000 |
Beisatz: Hier: Angestrebte Kuratorbestellung für sämtliche unbekannten Zwangsarbeiter und namentlich bekannten Zwangsarbeiter mit unbekanntem Aufenthalt, insbesondere für die Personengruppen der polnischen Zwangsarbeiter, der ehemals russischen Zwangsarbeiter, sämtlicher anderer sogenannter Ostarbeiter und der jüdischen Zwangsarbeiter. (T11) |
6 Ob 297/00w | OGH | 14.12.2000 |
Auch; Beisatz: Hier: Einstellung des Amtslöschungsverfahrens nach § 40 FBG. (T12) |
6 Ob 121/00p | OGH | 17.01.2001 |
Auch; Beis wie T5 nur: Es muss sich um ein subjektives Recht des Beschwerdeführers handeln. (T13)<br/>Beis ähnlich wie T9 |
6 Ob 338/00z | OGH | 17.01.2001 |
Beis wie T5 nur: Es muss sich um ein subjektives Recht handeln. (T14) |
6 Ob 34/01w | OGH | 29.03.2001 |
Vgl; Beisatz: Im außerstreitigen Verfahren hat grundsätzlich nur derjenige Beteiligtenstellung, in dessen subjektive Rechte das Verfahren und die dort ergangenen gerichtlichen Verfügungen eingreifen. (T15) |
1 Ob 97/01y | OGH | 17.08.2001 |
Auch; Beisatz: Dem obsorgeberechtigten Vater steht ein Rekursrecht gegen den Beschluss auf Bestellung der Mutter zur besonderen Kuratorin für ihren Sohn zur Durchsetzung von dessen Unterhaltsanspruch gegen den Vater zu, auch wenn dieser Beschluss für die spätere Entscheidung über den Unterhaltsantrag kein Präjudiz darstellen mag. (T16) |
1 Ob 183/01w | OGH | 25.09.2001 |
Auch; Beis wie T9; Beis wie T13; Beis wie T15 |
6 Ob 168/02b | OGH | 29.08.2002 |
Beis wie T9; Beis wie T14; Beisatz: Hier: Firmenbuchverfahren (T17) |
9 Ob 7/03z | OGH | 12.02.2003 |
Beisatz: Einem Sachwalter, der grundsätzlich im Rahmen seines Wirkungsbereiches die Vertretung des Betroffenen eigenverantwortlich wahrzunehmen hat, steht das Recht zu, im Rechtsmittelweg überprüfen zu lassen, ob eine vom Pflegschaftsgericht ausgesprochene Weisung zulässig und gerechtfertigt ist. (T18) |
6 Ob 13/06i | OGH | 16.02.2006 |
Beisatz: Hier: Beschluss auf Bestellung eines Nachtragsliquidators ohne Eintragung im Firmenbuch. Die Vermeidung der Verfolgung gegen den Gesellschafter als Liquidator gerichteter Schadenersatz- und Bereicherungsansprüche begründet bloß ein wirtschaftliches, aber kein rechtliches Interesse. Dem Gesellschafter fehlt jedoch nicht bloß die Rechtsmittellegitimation, sondern schon die Parteistellung. (T19) |
6 Ob 45/09z | OGH | 26.03.2009 |
Beis wie T9; Beis wie T17; Beisatz: Auch im Außerstreitverfahren ist nur derjenige rechtsmittellegitimiert, der durch die bekämpfte Entscheidung (formell oder materiell) beschwert ist. (T20)<br/>Beisatz: Formelle Beschwer liegt vor, wenn die Entscheidung von dem ihr zugrundeliegenden Antrag des Rechtsmittelwerbers zu seinem Nachteil abweicht. (T21)<br/>Beisatz: Die formelle Beschwer reicht aber nicht immer aus. Der Rechtsmittelwerber muss auch materiell beschwert sein. (T22) Beisatz: Materielle Beschwer liegt vor, wenn die rechtlich geschützten Interessen des Rechtsmittelwerbers durch die Entscheidung beeinträchtigt werden. (T23) |
6 Ob 234/09v | OGH | 14.01.2010 |
Vgl; Beis wie T9; Beis wie T20; Beis wie T21; Beis wie T22; Beis wie T23; Beisatz: Ob ein subjektives Recht betroffen ist, ist nicht abstrakt, sondern bezogen auf die konkrete Stellung einer Verfahrenspartei in dem einzelnen zu entscheidenden Fall zu beurteilen. (T24) |
1 Ob 69/11w | OGH | 28.04.2011 |
Auch; Beis wie T20; Beis wie T21; Beis wie T22; Beis wie T23 |
6 Ob 82/11v | OGH | 16.06.2011 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Die Vorstandsmitglieder einer Privatstiftung können nicht nur die Bestätigung ihrer eigenen Abberufung, sondern auch diejenige der anderen Vorstandsmitglieder bekämpfen. Im Verfahren über das Begehren auf Auskunftserteilung und Einsichtsgewährung kommt hingegen nur den Begünstigten und der Privatstiftung, nicht aber den Vorstandsmitgliedern ad personam Parteistellung zu. (T25)<br/>Veröff: SZ 2011/74 |
16 Ok 3/11 | OGH | 14.07.2011 |
Vgl auch; Beisatz: Weder § 43 Abs 2 noch § 46 Abs 2 AußStrG 2005 schaffen zusätzliche Gründe, eine Person als Partei beizuziehen, sie setzen die Parteistellung vielmehr voraus. (T26)<br/>Beisatz: Im Rahmen der Prüfung, ob eine Einschreiterin dem Verfahren nach § 2 AußStrG beizuziehen ist, ist diese jedenfalls rekurslegitimiert. (T27)<br/>Beisatz: Hier: Verfahren nach § 5 KartG. (T28) |
6 Ob 98/11x | OGH | 18.07.2011 |
Vgl; Beisatz: Hier: Antragslegitimation des einzelnen Beiratsmitglieds auf Abberufung von Vorstandsmitgliedern nach § 27 PSG bejaht. (T29) |
6 Ob 244/11t | OGH | 12.01.2012 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Jedenfalls dann, wenn das Erstgericht einem Antrag auf Abberufung gemäß § 27 PSG stattgegeben hat, kommt dem Antragsteller umfassende Parteistellung zur Verteidigung seines bereits erzielten Verfahrenserfolgs zu, sodass er die Aufhebung des seinem Antrag stattgebenden Beschlusses mit Revisionsrekurs bekämpfen kann. Ebenso wie bei der Bejahung der Rekurslegitimation einzelner Organmitglieder liegt der Grund dafür nicht im Schutz von Individualinteressen der Begünstigten, sondern in der Vermeidung eines andernfalls bestehenden Kontrolldefizits. (T31) |
6 Ob 157/12z | OGH | 15.10.2012 |
Vgl; Beisatz: Hier: Antragslegitimation nach § 27 Abs 2 PSG einer Begünstigten, die aufgrund einer Änderung der Stiftungsurkunde, deren Wirksamkeit sie bestreitet, nicht mehr begünstigt sein soll. (T32) |
5 Ob 68/14g | OGH | 20.05.2014 |
Auch; Beis wie T9; Beisatz: Der Legatserfüllungsanspruch begründet allgemein keine Beteiligtenstellung des Legatars im Verlassenschaftsverfahren. (T33) |
2 Ob 68/14k | OGH | 09.07.2014 |
Vgl; Beis wie T18; Beisatz: Hier: Durch die hier erteilte Weisung ( § 281 Abs 4 ABGB) wurde in den Wirkungsbereich der Sachwalterin eingegriffen, weshalb ihre Beschwer zu bejahen ist. (T34)<br/>Veröff: SZ 2014/64 |
6 Ob 145/16s | OGH | 27.09.2016 |
Vgl; Beisatz: Für einen Antrag nach § 27 PSG sind nach den maßgeblichen Grundsätzen des außerstreitigen Verfahrens (§ 40 PSG) nur Personen legitimiert, denen ein rechtliches Interesse zukommt. Dazu zählen (unter anderem) aktuell Begünstigte. (T35)<br/>Veröff: SZ 2016/96 |
1 Ob 197/16a | OGH | 23.11.2016 |
Auch; Beis wie T20; Beis wie T21; Beis wie T23; Beisatz: Hier: Da mit der vom Rechtsmittelwerber mit seinem Rechtsmittel angestrebte Fortsetzung des Verfahrens, in dem die Notwendigkeit der Bestellung eines Sachwalters für die Betroffene überprüft wird, ohnehin bereits erfolgt ist, ist der Revisionsrekurs wegen Wegfalls der Beschwer als unzulässig zurückzuweisen. (T36) |
2 Ob 72/18d | OGH | 26.06.2018 |
Auch; Beis ähnlich wie T22; Beis wie T23 |
2 Ob 73/19b | OGH | 28.11.2019 |
Vgl; Beisatz: Hier: Rekursrecht des leiblichen Vaters gegen den Beschluss über die Aufhebung der Wahlkindschaft. (T37) |
5 Ob 51/20s | OGH | 27.05.2020 |
Beisatz: Im Zwischenverfahren über die Parteistellung desjenigen, der behauptet Verwalter zu sein, werden rechtlich geschützte Interessen der (nicht rechtskräftig) zur einstweiligen Verwalterin gemäß § 23 WEG bestellten Revisionsrekurswerberin nicht berührt. (T38) |
10 Ob 46/20t | OGH | 15.12.2020 |
Beis wie T20; Beis wie T21; Beis wie T23; Beisatz: Dem Unterhaltsschuldner fehlt die Beschwer und damit die Rekurslegitimation in Bezug auf die Entscheidung des Erstgerichts, dass die übrigen, von § 22 Abs 1 UVG erfassten, Personen nicht zur Rückzahlung verpflichtet sind. Die Abweisung eines Schadenersatzbegehrens gegen andere, nach Auffassung des Ersatzpflichtigen ebenfalls solidarisch haftende Schädiger betrifft nämlich kein bestehendes subjektives Recht, sondern wirtschaftliche Interessen.(T39) |
8 Ob 117/20v | OGH | 23.02.2021 |
Beisatz: Hier: Rechtsmittellegitimation des Erwachsenenvertreters im Bestellungsverfahren. (T40) |
10 Ob 28/21x | OGH | 25.01.2022 |
Beis wie T20; Beis wie T21; Beis wie T23; Beis wie T39 |
5 Ob 230/21s | OGH | 13.01.2022 |
Beisatz: Beugestrafe Verweis. (T41) |
2 Ob 168/22b | OGH | 25.10.2022 |
Beis wie T5; Beis wie T13; Beis wie T15 |
17 Ob 19/23b | OGH | 25.09.2023 |
Beisatz: Hier: Selbst wenn man eine Beeinträchtigung der rechtlich geschützten Interessen des Zweitklägers durch die Unterbrechung des Verfahrens bezüglich der Erstklägerin hätte annehmen wollen, wäre seine Beschwer durch die vom Erstgericht nach Einbringung des Rechtsmittels beschlossene Fortsetzung des Verfahrens nachträglich weggefallen. (T42) |
Dokumentnummer
JJR_19640915_OGH0002_0080OB00257_6400000_001
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