- UStG 1972 § 1 Abs 1 Z 1: Übertragung des Treugutes an den Treuhänder bzw durch den Treuhänder ist ein umsatzsteuerlich relevanter Vorgang
- UStG 1994 § 1 Abs 1 Z 1: Übertragung des Treugutes an den Treuhänder bzw durch den Treuhänder ist ein umsatzsteuerlich relevanter Vorgang
- UStG 1972 (1994) § 11 Abs 1, § 12 Abs 1 Z 1: Diskrepanz zwischen der tatsächlich gelieferten Ware und der in der Rechnung enthaltenen Bezeichnung der Ware führt zur Versagung des Vorsteuerabzuges
- UStG 1972 § 12 Abs 1: Ein einziger Umsatz pro Jahr iHv 3.000 S bis 8.000 S begründet für einen ausländischen Unternehmer nicht die Berechtigung zum Vorsteuerabzug
- ZustellG § 9 Abs 1: Zustellung eines Bescheides an eine falsche oder eine bereits nicht mehr existente Person
- BAO § 9 Abs 1, §§ 80 ff: Durch Übertragung seiner abgabenrechtlichen Pflichten auf eine andere Person wird der verantwortliche Vertreter einer Gesellschaft nicht von seiner Verantwortung befreit
- BAO § 184; EStG 1972 § 11: Eine Inventur ist ein wesentlicher Bestandteil einer ordnungsmäßigen Buchführung; der Antrag auf Bildung einer Investitionsrücklage nach Einreichung der Bilanz muß wirtschaftlich begründet sein
- BAO § 212a Abs 5: Die Erhebung einer VwGH-Beschwerde hat keinen Einfluß darauf, daß nach dem Ergehen einer Berufungsentscheidung der Ablauf einer bewilligten Aussetzung zu verfügen ist
- BAO § 293b; EStG 1972 § 9 Abs 2, § 11 Abs 3: Bloße Zweifel an der Richtigkeit der Abgabenerklärung stellen noch keine offenkundige Unrichtigkeit dar;
- BAO § 303 Abs 4: Für die amtswegige Wiederaufnahme ist es unmaßgeblich, ob ein Prüfer bei gehöriger Sorgfalt bestimmte Umstände hätte feststellen können.
- EStG 1988 § 4 Abs 4 Z 5 lit e idF SteuerreformG 1993: Voraussetzungen für die Erteilung eines Spendenbegünstigungsbescheides
- EStG 1988 § 10; BAO § 93 Abs 3, § 288 Abs 1: Kein Investitionsfreibetrag für einen angeschafften Bodenschatz (Schotter); Umfang und Inhalt einer Bescheidbegründung
- EStG 1988 § 20 Abs 1 Z 3; BAO § 288 Abs 1: Bewirtungsspesen und mangelhafte Bescheidbegründung betreffend deren Nichtanerkennung
- EStG 1972 (1988) § 23 Z 2: Die Angehörigenjudikatur ist auf die Rechtsbeziehungen zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern anzuwenden
- EStG 1988 §§ 25, 78 Abs 1, § 82: Die Arbeitgeberhaftung betrifft nicht jene Lohnzahlungen, die von dritter Seite geleistet werden, und zwar auch dann nicht, wenn der Dritte und der Arbeitgeber kapitalmäßig verflochten sind
- EStG 1988 §§ 27, 95; KStG 1988 § 8 Abs 2: Eine verdeckte Ausschüttung liegt auch dann vor, wenn der Zuwendungsempfänger im Zeitpunkt der Vereinnahmung
- EStG 1988 § 34 Abs 7: Unterhaltsleistungen an die geschiedene, kranke Ehegattin sind nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen
- EStG 1988 §§ 37, 67 Abs 1 und 6: Bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit steht§ 67 EStG nicht zu. Das Vertragsverhältnis gegenüber einem bestimmten Klienten stellt keinen Teilbetrieb dar
- EStG 1988 § 57 Abs 2 Z 1; BAO § 138 Abs 1: Voraussetzungen für die Zuerkennung des Alleinverdienerabsetzbetrages. Auch einer durch einen Unfall in ihrer Gesundheit beeinträchtigten Person kann zugemutet werden,
- KStG 1988 § 5 Z 10, § 6a Abs 3: Zugehörigkeit der Verwaltungstätigkeit zum begünstigten Geschäftskreis des § 7 Abs 2 WGG. Die Entscheidung der zuständigen Landesregierung hat keine Bindungswirkung für die Entscheidung der Finanzlandesdirektion
- EStG 1988 § 68 Abs 5: Die von Arbeitnehmern beim Auskunfts- und Fernmeldevermittlungsdienst der Post und Telekom Austria AG zu leistenden Arbeiten begründen keinen Anspruch auf eine steuerfreie Erschwerniszulage
- UStG 1972 § 1 Abs 1 Z 1, § 6 Z 9 lit a: Einräumung von Wohnungseigentum durch eine Miteigentümergemeinschaft
- UStG 1972 § 1 Abs 1 Z 2 lit a: Eigenverbrauch bei Betriebsaufgabe
- UStG 1972 § 2 Abs 1, § 12 Abs 1 Z 1; EStG § 2 Abs 3 Z 6: Vereinbarungen über die Gebrauchsüberlassung zwischen einer Miteigentümergemeinschaft (Hausgemeinschaft) und Miteigentümern
- UStG 1972 § 2 Abs 1: Einstufung eines Universitäts-Lehrauftrages als selbständige oder nichtselbständige Tätigkeit
- UStG 1972 § 2 Abs 5 Z 2; EStG 1972 (1988) § 2 Abs 2 und 3; LiebhabereiVO 1990 § 1 Abs 2, § 2 Abs 4: Liebhaberei-Beurteilung bei der Nutzung eines Schloßgebäudes samt Reitstallungen
- UStG 1972 § 4 Abs 1, § 16 Abs 1: Bei Rabatt-Gutschrift Änderung der Bemessungsgrundlage erst im Zeitpunkt der Einlösung der Gutschrift
- UStG 1994 § 6 Abs 1 Z 16: Umsätze aus dem Betrieb von Solarien unterliegen zur Gänze dem Normalsteuersatz; ein Herausschälen einer Grundstückskomponente ist nicht zulässig
- UStG 1972 (1994) § 11 Abs 1, § 12 Abs 1 Z 1: Übereinstimmung zwischen den in den (Eingangs-)Rechnungen ausgewiesenen Gegenständen (einschließlich der Preisangaben) und den tatsächlich gelieferten Gegenständen für die Vornahme des Vorsteuerabzuges erforderlich