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ÖStZB Inhaltsverzeichnis Heft 3/1999

Heft 3 v. 1.2.1999

Erkenntnisse des VwGH

  1. UStG 1972 § 1 Abs 1 Z 1: Übertragung des Treugutes an den Treuhänder bzw durch den Treuhänder ist ein umsatzsteuerlich relevanter Vorgang
  2. UStG 1994 § 1 Abs 1 Z 1: Übertragung des Treugutes an den Treuhänder bzw durch den Treuhänder ist ein umsatzsteuerlich relevanter Vorgang
  3. UStG 1972 (1994) § 11 Abs 1, § 12 Abs 1 Z 1: Diskrepanz zwischen der tatsächlich gelieferten Ware und der in der Rechnung enthaltenen Bezeichnung der Ware führt zur Versagung des Vorsteuerabzuges
  4. UStG 1972 § 12 Abs 1: Ein einziger Umsatz pro Jahr iHv 3.000 S bis 8.000 S begründet für einen ausländischen Unternehmer nicht die Berechtigung zum Vorsteuerabzug
  5. ZustellG § 9 Abs 1: Zustellung eines Bescheides an eine falsche oder eine bereits nicht mehr existente Person
  6. BAO § 9 Abs 1, §§ 80 ff: Durch Übertragung seiner abgabenrechtlichen Pflichten auf eine andere Person wird der verantwortliche Vertreter einer Gesellschaft nicht von seiner Verantwortung befreit
  7. BAO § 184; EStG 1972 § 11: Eine Inventur ist ein wesentlicher Bestandteil einer ordnungsmäßigen Buchführung; der Antrag auf Bildung einer Investitionsrücklage nach Einreichung der Bilanz muß wirtschaftlich begründet sein
  8. BAO § 212a Abs 5: Die Erhebung einer VwGH-Beschwerde hat keinen Einfluß darauf, daß nach dem Ergehen einer Berufungsentscheidung der Ablauf einer bewilligten Aussetzung zu verfügen ist
  9. BAO § 293b; EStG 1972 § 9 Abs 2, § 11 Abs 3: Bloße Zweifel an der Richtigkeit der Abgabenerklärung stellen noch keine offenkundige Unrichtigkeit dar;
  10. BAO § 303 Abs 4: Für die amtswegige Wiederaufnahme ist es unmaßgeblich, ob ein Prüfer bei gehöriger Sorgfalt bestimmte Umstände hätte feststellen können.
  11. EStG 1988 § 4 Abs 4 Z 5 lit e idF SteuerreformG 1993: Voraussetzungen für die Erteilung eines Spendenbegünstigungsbescheides
  12. EStG 1988 § 10; BAO § 93 Abs 3, § 288 Abs 1: Kein Investitionsfreibetrag für einen angeschafften Bodenschatz (Schotter); Umfang und Inhalt einer Bescheidbegründung
  13. EStG 1988 § 20 Abs 1 Z 3; BAO § 288 Abs 1: Bewirtungsspesen und mangelhafte Bescheidbegründung betreffend deren Nichtanerkennung
  14. EStG 1972 (1988) § 23 Z 2: Die Angehörigenjudikatur ist auf die Rechtsbeziehungen zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern anzuwenden
  15. EStG 1988 §§ 25, 78 Abs 1, § 82: Die Arbeitgeberhaftung betrifft nicht jene Lohnzahlungen, die von dritter Seite geleistet werden, und zwar auch dann nicht, wenn der Dritte und der Arbeitgeber kapitalmäßig verflochten sind
  16. EStG 1988 §§ 27, 95; KStG 1988 § 8 Abs 2: Eine verdeckte Ausschüttung liegt auch dann vor, wenn der Zuwendungsempfänger im Zeitpunkt der Vereinnahmung
  17. EStG 1988 § 34 Abs 7: Unterhaltsleistungen an die geschiedene, kranke Ehegattin sind nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen
  18. EStG 1988 §§ 37, 67 Abs 1 und 6: Bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit steht§ 67 EStG nicht zu. Das Vertragsverhältnis gegenüber einem bestimmten Klienten stellt keinen Teilbetrieb dar
  19. EStG 1988 § 57 Abs 2 Z 1; BAO § 138 Abs 1: Voraussetzungen für die Zuerkennung des Alleinverdienerabsetzbetrages. Auch einer durch einen Unfall in ihrer Gesundheit beeinträchtigten Person kann zugemutet werden,
  20. KStG 1988 § 5 Z 10, § 6a Abs 3: Zugehörigkeit der Verwaltungstätigkeit zum begünstigten Geschäftskreis des § 7 Abs 2 WGG. Die Entscheidung der zuständigen Landesregierung hat keine Bindungswirkung für die Entscheidung der Finanzlandesdirektion
  21. EStG 1988 § 68 Abs 5: Die von Arbeitnehmern beim Auskunfts- und Fernmeldevermittlungsdienst der Post und Telekom Austria AG zu leistenden Arbeiten begründen keinen Anspruch auf eine steuerfreie Erschwerniszulage
  22. UStG 1972 § 1 Abs 1 Z 1, § 6 Z 9 lit a: Einräumung von Wohnungseigentum durch eine Miteigentümergemeinschaft
  23. UStG 1972 § 1 Abs 1 Z 2 lit a: Eigenverbrauch bei Betriebsaufgabe
  24. UStG 1972 § 2 Abs 1, § 12 Abs 1 Z 1; EStG § 2 Abs 3 Z 6: Vereinbarungen über die Gebrauchsüberlassung zwischen einer Miteigentümergemeinschaft (Hausgemeinschaft) und Miteigentümern
  25. UStG 1972 § 2 Abs 1: Einstufung eines Universitäts-Lehrauftrages als selbständige oder nichtselbständige Tätigkeit
  26. UStG 1972 § 2 Abs 5 Z 2; EStG 1972 (1988) § 2 Abs 2 und 3; LiebhabereiVO 1990 § 1 Abs 2, § 2 Abs 4: Liebhaberei-Beurteilung bei der Nutzung eines Schloßgebäudes samt Reitstallungen
  27. UStG 1972 § 4 Abs 1, § 16 Abs 1: Bei Rabatt-Gutschrift Änderung der Bemessungsgrundlage erst im Zeitpunkt der Einlösung der Gutschrift
  28. UStG 1994 § 6 Abs 1 Z 16: Umsätze aus dem Betrieb von Solarien unterliegen zur Gänze dem Normalsteuersatz; ein Herausschälen einer Grundstückskomponente ist nicht zulässig
  29. UStG 1972 (1994) § 11 Abs 1, § 12 Abs 1 Z 1: Übereinstimmung zwischen den in den (Eingangs-)Rechnungen ausgewiesenen Gegenständen (einschließlich der Preisangaben) und den tatsächlich gelieferten Gegenständen für die Vornahme des Vorsteuerabzuges erforderlich