oder wenn der Arbeitgeber von den Zahlungen des Dritten Kenntnis erlangt und sie befürwortet
§ 25 EStG 1988
§ 78 Abs 1 EStG 1988
oder wenn der Arbeitgeber von den Zahlungen des Dritten Kenntnis erlangt und sie befürwortet
§ 25 EStG 1988
§ 78 Abs 1 EStG 1988