§ 21 Abs 8 UStG 1972
§ 9 Abs 1 ZustellG
§ 21 Abs 8 UStG 1972 erscheint im Hinblick auf die 2-Jahres-Frist nicht verfassungswidrig, da ein StPfl innerhalb dieses Zeitraumes unschwer erkennen kann, ob seine im Veranlagungszeitraum erzielten Umsätze 40.000 S nicht überschritten haben, er aber dennoch regelbesteuert werden möchte.