§ 4 Abs 4 Z 5 lit e idF SteuerreformG 1993 EStG 1988
Voraussetzung für eine positive Bescheiderteilung ist
1. ein nach der Rechtsgrundlage und der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich wissenschaftlicher Zweck,
§ 4 Abs 4 Z 5 lit e idF SteuerreformG 1993 EStG 1988
Voraussetzung für eine positive Bescheiderteilung ist
1. ein nach der Rechtsgrundlage und der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich wissenschaftlicher Zweck,